nein das nicht! aber wenn ein reifen mit geringerer traglast, als in der abe aufgeführt, ausreicht kann er druchaus eingetragen werden! abgesehen davon haben die felgen eh nur ein teilegutachten! ne eintragung muß gemacht werden!
ausschlaggebend ist ja ob die beiden reifen gemeinsam für die gesamte achslast ausreichen!