ZitatAlles anzeigenOriginal von dundee
ZitatOriginal von Black Wutz
Von meinem weiß ich, dass er nach Auslieferung den Service bis zu 2 Jahren durchführen darf. Dann muss man sich einen Neuen suchen.
Die Frage ist nur wird er auch alle Teile bei einem Garantiefall erhalten und wie schnell werden diese geliefert.
Aufgrund der Polster Rekla hat mir die Kundenbetreuung schon mitgeteilt, dass nur ein autorisierter Händler Garantiearbeiten durchführen darf und meine Rekla wegen Konstruktionsfehler darf nicht vom geschassten Händler weitergeleitet werden.
Wie soll das noch enden
Hallo!
Also so wird es definitv nicht sein! Falls eine Werkstatt die Mindestausstattung hat und Auflagen erfüllt, MUSS der Importeur diesem Händler einen Vertrag als SERVICEBETRIEB geben, d.h. er darf auch weiterhin Services durchführen. Und als ehemaliger Nissanhändler erfüllt dieser die Auflagen auch ganz sicher!
Übrigens, einige Händler haben gegen die Kündigung prozessiert ---- und gewonnen!
lg
Ich habe hier nichts beschönigt oder gar dazu gedichtet.
Der Kommentar von der Kundenbetreuung war wirklich so, dass ich diese Mängel nur über einen autorisierten Händler einreichen kann.
Noch ein Nachtrag:
Mein alter der ja nur noch Servicepartner war bis 31.12.06 hatte schon im ganzen Jahr Schwierigkeiten Teile von Nissan zu erhalten, geschweige denn das Software Update für die Automatik. Erst nach Beschwerde in Brühl wurde Ihm die Software überspielt und er konnte diese bei meinem Ferkel einspielen.
Im Raum Frankfurt wurden gleich 3 in Worten DREI Händler dicht gemacht.
1. Mein freundliche
2. Die Niederlassung in Frankfurt
2. Das Autohaus Wall Motors
Das gibt einem zu Denken.