Hallo!
Auch ich habe mich mal heute aus aktuellem Anlass bei den hiesigen TÜV Stationen Papenburg und Vechta schlau gemacht:
Die TÜVler meinten hierzu unabhängig voneinander, dass das Zubehör sehr wohl ausgetragen werden muß, da sonst
a.) bei einer Polizeikontrolle dies auffalle und der Halter zu eine Aktualisierung der Papiere aufgefordert werden würde und
b) im Falle eines erneuten HU Termins dies auffalle und zusätzliches ein Bestätigungsschreiben seitens der Prüforganisation erstellt werden müsse, welches dann der Zulassungsstelle extra zwecks Neuausstellung des KFZ Scheines vorzulegen sei. Sonst gebe es keine Prüfplakette!
Fazit hiernach:
Um dieses "Kurzgutachten" kommst du wie in b.) beschrieben nicht rum, da wie in deinem Bsp beschrieben, nicht nach Meinung der Prüforganisationen davon ausgegangen werden kann, dass Spoiler oder Lenkräder so wie Reifen getauscht würden (da Letztere ja regelmäßig nur ZUSÄTZLICH in den Papieren auftauchen)!
In sofern ist bei einem bspw. z.Zt. abgemeldeten KFZ die Vorlage einer solche Bestätigung/Kurzgutachten einer anerkannten Prüforganisation notwendig, da
1. das KFZ in deinem Bsp. sich nicht mehr in dem Zustand befindet, wie es in den zugehörigen amtlichen Unterlagen beschrieben ist (somit "illegal"
und
2. sowieso ein neuer KFZ Schein bei der Wiederanmeldung ausgestellt wird.
Persönliche Meinung an:
Ob diese juristische Auffassung sinnvoll und praxisnah ist, steht ja wie immer bei diesem Thema in Deutschland auf einem anderen Blatt.
Persönliche Meinung aus
Und jetzt an reiskocherpilot: