Beiträge von Trecker

    ...also ich würde es glauben und ein Auge zudrücken, wenn man mir sagt:


    "Hab die Sitze gestern abend erst eingebaut und hatte mir extra heute auf der Arbeit frei genommen um zu tüffen. Jetzt ruft doch mein Cheffe heut morgen an und sagt, dass ich doch kommen muss, weil ein Kollege krank geworden ist. Sie sehen doch, dass ich alles andere auch eingetragen hab, ich weiß schon was sich gehört, aber was soll ich machen?"


    Falscher Spruch wäre:


    "Mannomann und sowas wird von meinen Steuern bezahlt. Habt ihr nix besseres zu tun? Geht gefälligst Verbrecher jagen... immer auf die Kleinen"


    Da es hier eh schon wech vom Thema ist:


    Woran liegt es wohl, dass mache Menschen aus ihrer subjektiven Sicht nur schlechte Erfahrungen mit der Polizei machen, andere aber überwiegend gute?


    Wenn man den Menschen als das sieht, was er ist, nämlich ein Polizist, der einen bestimmten Job zu erledigen hat und hierbei an Recht, Gesetz und Vorschriften gebunden ist, dann akzeptiert man auch die Maßnahmen und Entscheidungen des Polizisten. Man tritt entsprechend aufgeschlossen und vorurteilsfrei an diese Gattung Mensch heran und verhält sich so, wie man es von einer guten Kinderstube erwarten kann und es rutschen einem keine unbedachten Kommentare heraus, die einem nix als Ärger bereiten.


    Polizisten wollen nicht geliebt werden, sie wollen nur stressfrei ihren Job erledigen, als Mensch geachtet und als Polizist akzeptiert werden. Sie spüren hierbei sehr genau, was der andere von ihnen hält. Sie können Hass genau so gut sehen und riechen wie Angst. Ja, Richtig gelesen: sehen und riechen!


    Wer Polizisten hasst, drückt dies mit nonverbaler Kommunikation (Gestik, Mimik und Körperhaltung) und Hassschweiß aus.

    Was steht auf der Streuscheibe? Irgendwelche Nummern?


    Ende 60 bis Mitte 70 gab es solche Blinker im Kadett A und B zwischen Stoßstange und Scheinwerfer, die waren aber stärker geknickt...


    Welchen Sinn hat Deine Frage *neugierigguck*

    Hi Marchk10


    interessante Auslegung des § 35a StVZO. Liegt das so im Trend? Würde mich ernsthaft interessieren...


    Das schmeißt irgendwie mein kleinbürgerliches Weltbild zu unserer Gesetzgebung durcheinander ...


    ... Du wirst es mit über 15.000 Beiträgen wahrscheinlich besser wissen als ich, deshalb danke ich Dir im vorhinein, wenn Du mir mir das mal irgendwie verlinken könntest, damit ich das auch nachvollziehen kann...

    Micranator:


    war mir klar, dass es wegen dieser rein rechtstheoretischen Betrachtung freudige Erregung gibt :)


    In der Praxis werden solche LKW-Umbauten auch nur bei Kleinbussen in der Sprinterklasse gemacht, um die Steuern und die gewerbliche Anmeldung zu umgehen.


    Schau mal, wie viele Sprinter mit Fenstern hinten herumfahren aber keine Sitze eingebaut sind...

    Das anlassbezogene, vorübergehende Entfernen der Rücksitzbank ist kein Verstoß, weil die grundsätzlich Eigenschaft des Fahrzeuges als PKW nicht verändert wird.


    Dies bedarf auch keiner Änderung der Eintragungen im Fahrzeugschein über die Anzahl der Sitzplätze (Feld 12), weil sich der Ursprungszustand problemlos wieder herstellen lässt und anzunehmen ist, dass dieser Ursprungszustand auch tatsächlich wieder hergestellt wird.


    Werden weitere Umbauten durchgeführt, die darauf schließen lassen, dass die Anzahl der Sitzplätze dauerhaft verändert sein soll (z.B. Verkleidung mit Teppichboden, Einbau eines Käfigs oder einer Hi-End-Anlage), dann ist das eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, wenn die Eintragung über die Anzahl der Sitzplätze nicht im Fahrzeugschein geändert wird. Das dürften eigentlich nur Dorfsherifs mit einem Ticket ahnden, die sonst nichts zu tun haben. Großstadtcops werden wahrscheinlich lediglich eine Mängelkarte (Rückbau mit Fristsetzung) ausstellen und gebührenfrei mündlich verwarnen.


    Problematisch wird es dann, wenn solche Umbauten durchgeführt werden die vermuten lassen, dass die PKW-Eigenschaft (überwiegender Transport von Personen und deren Gepäck) verloren geht und aus dem Fahrzeug ein LKW/Transporter wird.


    Dies ist dann der Fall, wenn in dem geschaffenen Freiraum z.B. Ladeböden, Ladeschutzseitenwände und Verzurrösen montiert werden. Das ist dann auch kein"Pillepalle" mehr, sondern eine Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung.


    Gruß von der Rennleitung :polizei:

    hallo @rne,


    auch Dir ein herzliches Danke für Dein Willkommen. =)


    Ein wenig irritiert mich Dein Beitrag schon, da ich niemals einen K12 haben wollte und auch nicht wüsste, aus welchen meiner Äußerungen Du dies ableitest.


    Könnte es sein, dass Du etwas verwechselst? Ich vermute ein bestimmtes Thema, in dem ich mich engagiere ...


    Es gibt einen anderen User, der sich gerne einen schrottreifen K12 von einem Rastplatz abfischen möchte und dem ich diesbezüglich Tipps gab. wahrscheinlich hast Du da was verwechselt, macht ja nichts.


    Hallo auch Dir, Fincki und vielen Dank für Deinen interessanten Beitrag.


    Du wirst es mir nachsehen, dass ich eine etwas andere Einstellung besitze, denn meine Frau wird mit einem elektrischen Stahlklappdach umgehen können, sie ist intelligent und weiß, dass man es nur in den Kofferaum einfalten darf, wenn genug Platz dafür da ist. Insofern habe ich keine Sorge.


    Ich höre auch nicht auf meine Frau, ich berate sie und wenn ich etwas nicht weiß, frage ich Leute die es wissen oder stelle meine Frage in einem Forum (z.B. diesem) ein.


    Mit Schnickschnack, der kaputt gehen kann, habe ich bei japanischen Autos keine Probleme, weil ich noch nicht erlebt habe, dass dieser Schnickschnack auch tatsächlich kaputt geht, deshalb werde ich mich Deiner Worte erst dann erinnern wollen, wenn auch tatsächlich dieser Schnickschnack versagt. Ich verspreche Dir, mich dann zu melden und angemessen Deiner Prophezeihung zu huldigen.


    Ich verspreche Dir und den anderene Mitgliedern auch, dass ich immer ehrlich meine Rennleitungs- und Kilometerfressererfahrung zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen werde und wenn ich der Überzeugung bin, dass es jemanden zu Unrecht getroffen hat, bin ich auch bereit, über private Nachrichten darüber zu reden...


    nochmal danke für die Begrüßung ...

    Na also ...


    ... geht doch, wusste dass ich hier nicht alleine gelassen werde ...


    danke Andi-N14 =), die Mädels in Münster werden ihren Spass haben, bin mal gespannt, wie sie damit umgehen...


    ...keine Panik, ReisKocherPilot, Andi-N14 hat lediglich eine Art von Humor, die auch mir eigen ist ... da kommst Du schon ohne blaue Flecken durch...


    ...gib mal Laut, wie es weiter ging ...

    @ ReisKocherPilot:


    Der Rastplatz Eichengrund befindet sich in der Gemarkung 59387 Ascheberg (NRW).


    Die zuständige Fundbehörde erreichst Du über diesen Link: http://www.ascheberg.de/89.html


    Mit dieser Behörde kannst Du ggf. die sogenannte "Selbstverwahrung" als Fundsache absprechen, wenn dieses Auto denn tatsächlich ein "entledigtes Schrottfahrzeug" sein sollte.


    Vorher solltest Du Kontakt mit der Autobahnpolizei aufnehmen (wie oben beschrieben), die Zuständig für den Rastplatz Eichengrund ist. Frage einfach bei der Gemeinde in Ascheberg nach, welche Polizeidienststelle für diesen Rastplatz zuständig ist. Ich kann das jetzt von zu Hause aus nicht abchecken, es könnte die Polizei in Münster sein, bin aber nicht sicher.


    @ The_Pradator:


    ...und genau deshalb habe ich dem Reiskocherpilot ja auch ausdrücklich den Hinweis gegeben, dass er die Mühle nicht einfach einsacken darf. Du kannst dennoch getrost sicher sein, dass die Autobahnpolizei den Wagen inzwischen umgekrempelt hat und weiß, was damit los ist. Wenn das Fzg. tatsächlich geklaut sein sollte, dann steht es heute nicht mehr dort, dann hätten sich alle Bemühungen vom Reiskocherpilot sowieso erledigt, deshalb soll er ja telefonieren.


    Die entfernten amtl. Kennzeichen sprechen allerdings dafür, dass sich der letzte Halter des Fahrzeuges dessen entledigen wollte. Insofern sehe ich gute Chancen, dass sich unser Forumsfreund auf dem Weg der von mir beschriebenen Alternativen ein Schnäppchen einheimsen könnte =)

    Danke für die Infos,


    gepflegt wird er natürlich, dann sollten die beabsichtigten 5-7 Jahre Behaltdauer kein Prob sein, wenn schon die älteren Lacke 10 Jahre halten...


    hat meinem Frauchen und mir weitergeholfen ... er wid laserrot!

    ReisKocherPilot:


    gib mal die lfd. km der A1 wieder oder noch besser, die Anschlussstellen, zwischen denen die Mühle steht.


    @ The Predator: Die Polizei ist nicht total verblödet, wenn auf der BAB ein geklauteses Auto steht, dann allenfalls so lange, bis die nächste Streife daran vorbei gefahren ist und das dauert nicht sehr lange...


    Die Autobahnpolizei kennt ihren Dienstbezirk und jedes neue Schrottauto auf der Standspur haargenau, glaube es mir einfach ... es ist so ...


    Edit:


    ReisKocherPilot, Du kannst das Auto als Fundsache in sogenannte Selbstverwahrung nehmen, wenn es denn eine Fundsache sein sollte. Dies bedarf der Absprache mit der Fundbehörde (dies ist das Ordnungsamt der Gemeinde, die für den Gemarkungsabschnitt der Autobahn zuständig ist).


    Du eilst der Entwicklung voraus und machst Deinen Fall unnötig kompliziert, weil Du verschiedene Eventualitäten gelöst haben möchtest. Warte doch einfach mal, was konkret für Dich zutrifft. Ich werde diesen Fred weiter beobachten und Laut geben ...

    relax, runner 1848 ...


    Die Rechtsprechung kennt sehr viele Urteile, wonach verschwiegene "Unfallschäden" immer böse für den Verkäufer ausgingen, in Deinem Fall ist es definitiv kein Unfallschaden, sondern allenfalls ein Sachmangel, der behoben wurde (durch fachgerechte Reparatur hoffe ich doch wohl) und Du hattest darauf hingewiesen.


    Definition Verkehrsunfall: Ein plötzlich eintretendes, schädigendes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des öffentlichen Starßenverkehrs steht.


    Ein PKW-Aufbruch ist das NICHT!


    Sachmangelhaftung kommt für Dich dann nicht in Betracht, wenn Du einen "Standard-Kaufvertrag" benutzt hattest, wie er von den Automobilclubs und den Versicherungen angeboten wird, dort ist ein entsprechender Haftungssausschluss formuliert.


    Du hattest letztendlich ja auch nichts verschwiegen, sondern darauf hingewiesen. In Standardkaufverträge gibt es die Rubrik "Unfallschaden" und das war keiner, also steht dort zurecht nichts!


    Wenn das Kaufvertragsformular vom Käufer so akzeptiert wurde, kannn er jetzt nicht meckern.


    Habt Ihr die Rechnung von der Beseitigung des Einbruchschadens noch? Darin sollte der Umfang der Arbeiten beschrieben sein. Spachteln und Lackieren gehört zur Beseitigung von "Gebrauchsspuren", wie das an einem gebrauchten Fahrzeug halt nun mal erforderlich werden kann. Es ist sicherlich kein "erheblicher" Mangel gewesen, der beseitigt wurde.


    Ich würde mich gaaaanz entspannt zurück legen und mal kommen lassen...

    Irgendwie passt es nirgendwo richtig rein und die Suche half mir auch nicht weiter...


    Hallo miteinander,


    meine Frau hat sich einen neuen Micra C+C in Laserrot in den Kopf gesetzt. Nun sieht man Fahrzeuge mit roter (nicht metallic) Lackierung immer wieder auf der Straße, mit hässlichen Grauschleiern, insbesondere auf der Motorhaube. Wir hatten mal einen Toyota MR2 in Knallrot, da bekam selbst ein professioneller Fahrzeugaufbereiter diese Verwitterungen nicht mer weg.


    Ich habe nun Bedenken, dass auch Frauchens Farbwunsch in ein paar Jahren zu einer bösen überraschung führen könnte. Der Händler meinte jedoch, dass Nissan seit einigen Jahren eine Zweischichtlackierung mit verbesserter Pigmentformel verwendet, wobei der Klarlacküberzug eine Ausbleichung verhindern soll.


    Hat da jemand Erfahrung oder ist das Verkäufergeschwätz?


    Das Chillirot metallic kommt für meine Liebste nicht in Frage, es muss Laserrot sein.


    Das Auto wird sowohl zu Hause, als auch an der Arbeitsstelle meiner Frau in einer TG stehen, insofern wenig Lichteinflüssen ausgesetzt sein. Sollte unter diesen Bedingungen der Lack noch ordentlich aussehen, wenn der C+C in ca. 5-7 Jahren wieder verkauft wird?

    Ruf die für den BAB-Abschnitt zuständieg Autobahn-Polizei an und sage, dass Du ein abegemeldetes Schrottauto gefunden hast, für das Du Fundrechte anmelden willst.


    Nun gibt es mehrere Möglichkeiten:


    Die Polizei weiß bereits von dem Fahrzeug und hat auch bereits den letzten Halter ermittelt. Dann klappt das mit dem Fundrecht nicht, aber Du kannst die Polizei bitten, den letzten Halter zu fragen, ob er Dir den Schrott überlässt. Dessen Adresse dürfen sie Dir nicht geben (Datenschutz), um selbst zu fragen, sie können aber einen "einvernehmlichen Kontakt" herstellen.


    Ist das Fahrzeug noch nicht registriert und Du bist der erste "Finder", dann muss der Schrottwagen auch tatsächlich "herrenlos" sein und der letzte Besitzer sein Eigentumsrecht aufgegeben haben. "Fundrecht" bedeutet, dass der gefundene Gegenstand rechtmäßig in Dein Eigentum übergeht, wenn sich der "Verlierer" nicht innerhalb eines halben Jahres meldet.


    Keinesfalls darfst Du eigenmächtig das Fahrzeug wegnehmen, das ist Diebstahl beziehungsweise Fundunterschlagung (wenn der letzte Eigentümer nicht weiß, wo sein Fahrzeug steht). Es kann ja sein, dass er es verliehen hatte und der letzte Nutzer nicht im Sinne des Eigentümers damit umgegangen ist.


    Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert ;)

    Hallo miteinander,


    gefunden habe ich das Nissanboard mittels google.


    Nachdem ich mich eigentlich nur umsehen wollte, weil meine herzallerliebste Frau sich in einen Micra C+C verliebt hat und ich die Erfahrungen der Mitglieder hier aufsaugen wollte, hab ich mich doch zu einer Registrierung entschlossen, weil ich nicht das gefunden habe, was ich suche und im entsprechendem Thema nachfragen möchte.


    Man findet den Trecker auch in den Foren:


    toyotas.de
    New Toyota Avensis Forum und
    SkodaCommunity.de


    wieder.


    Es soll die 1.6 Premium - Version in laserrot/schwarz werden (na ja, für Frauchen halt) mit Rückfahrbeepern als Extra.


    Ich selbst fahre einen Toyota Avensis Executive Kombi 2.2 D-CAT, meine Frau (noch) einen Toyota Yaris.


    Meine Firma wird hier und dort auch liebevoll als "Rennleitung" bezeichnet und ich gehöre nicht zu denen, die dies lieber "verheimlichen" wollen, vielmehr habe ich die Erfahrung gemacht, dass Ratschläge meiner Berufsgruppe auch oftmals ganz gerne gesehen sind. Letztendlich bin ich ja auch so etwas wie ein "Berufskraftfahrer" und als 50-Jähriger schon längst Kilometermillionär, da kann man sicherlich den einen oder anderen Tip geben.


    Ich freue mich schon darauf, von Euren Erfahrungen und Ratschlägen profitieren zu dürfen :wink: