Beiträge von Trecker

    Kulturen, weltliche und religiöse Weltanschauungen sind nicht schwarz oder weiß, es gibt auch grau und bunt.


    Was aus unserer Sicht gut und böse, falsch oder richtig ist, ist in unserer Wertewelt gewachsen und wurde auch nicht von Heute auf Morgen beschlossen.


    Nicht dass ich falsch verstanden werde, ich will damit nicht alles rechtfertigen und bin auch damit nicht einverstanden. Allerdings erwarte ich nicht, dass sich die ganze Welt im eigenen Kulturkreis an Werte anpasst, die unseren Vorstellungen entsprechen. Manchmal dauert es halt und vielen geht es zu langsam.


    Ich bin nun schon etwas älter als die meisten User hier und habe auch bei uns in der christlich geprägten Gesellschaft Dinge erlebt, die uns heute die Haare zu Berge stehen lassen und die mal "normal" waren.


    Bis in die 60er waren gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern unter Strafe gestellt (ehemal. § 175 StGB)


    Bis Ende der 60er war die Teilnahme am Religionsunterricht der Elternkonfession in der Schule Pflicht, unabhängig vom Alter.


    Auch bis in diese Zeit benötigten Frauen die schriftliche Genehmigung ihrer Ehemänner, berufstätig zu sein.


    Im Scheidungsrecht gab es bis in die 70er das Verschuldensprinzip, Ehebruch oder Verlassen der Ehe führte bei der Fau zum Verlust von Unterhalts- und Versorgungsansprüchen, auch wenn der Alte Alki war und sie geschlagen hatte.


    Im 19. Jahrhundert war es in Adelskreisen noch Usus, Töchter nach Abstammungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien "zu versprechen" und mit 12 zu verheiraten. Man beachte den heute noch gebräuchlichen Begriff "vermählen" und "Gemahlin", was vom altdeutschen "mehelen" abgeleitet ist und "versprechen" bzw. "Versprochene" bedeutet.


    ... und auch bei uns gab es eine Zeit, in der Mädchen mit beginnender Geschlechtsreife bereits für Nachwuchs zu sorgen hatten, da dies dem Überleben des Stammes diente.


    Umgekehrt ist bei uns in der aktuellen und angeblich aufgeklärten und modernen Zeit ein Verfall durchaus positiver, alt hergebrachter Werte ins Negative zu beobachten, ich denke, dass sich Beispiele hierfür erübrigen.


    Was macht man, wenn die 12-jährige Tochter beginnt, von Jungens zu schwärmen und in ihrer Entwicklung (optisch) auch als 16-Jährige durchgeht? Wartet man, bis ihr erster Frauenarztbesuch einer Schwangerschaftsuntersuchung dient? Zum Poppen braucht es keinen Trauschein und Kindermütter gibt es auch bei uns zu genüge.

    Bei der Art deiner Anfrage könnte man nun locker 50 Modelle auflisten, deshalb wäre es sinnvoll, wenn du ein "Pflichtenheft" vorgeben würdest, um die Auswahl besser eingrenzen zu können.


    Was muss sein?
    Was muss nicht sein, wäre aber ganz nett?
    Was soll nicht sein?


    z.B.


    Budget, neu, gebraucht
    Motorisierung (Diesel, Benziner, evtl. Gas nachrüstbar)
    Allrad, ggf. zuschaltbar oder permanent
    3. Sitzreihe (nachrüstbar/herausnehmbar)
    Qualitäten als Zugfahrzeug
    Bodenfreiheit erforderlich (für unbefestigte Wege)


    Als Familienfahrzeug mit Wintertauglichkeit in den Bergen könnte sonst auch ein Kombi mit Allrad besser sein.


    Gemäß Vorauswahl liegst du so bei Neuwagen im 30.000 € Segment (je nach Ausstattung) Da bietet auch der Hyundai ix35 ordentlich was.

    Richtig, ein Großteil der Krawallos sind an Fußball nicht interessiert @ Mike.


    Für Verbalagressoren gilt das allerdings weniger. Es ist zu beobachten, dass immer mehr gemäßigte Fangruppen (vielleicht kennst du die Kategorieen A, B, C) Verbalaggressionen, insbesondere mit rechten Inhalten, tolerieren. Das macht es schwer, die Übeltäter im Schutz der Massen zu fassen.


    Diesen Schutz verlieren sie, wenn die "echten Fans" mitleiden müssen, dann funktioniert die Sozialkontrolle. Wer weiß, von anständigen Fans zurecht gestutzt zu werden oder dem Ordnungsdienst herausgedeutet zu werden, der benimmt sich.


    Das passiert nur, wenn massivste Sanktionen gegen Vereine stattfinden (z.B. Heimspielverbot, Zuschauerverbot...)


    ...oder wenn mal die Spieler ein Zeichen setzen, dass sie das nicht mehr hinnehmen.


    Ich gehe davon aus, dass die echten Fans bei dem diskutierten Spielabbruch nicht begeistert waren und sich das nächste mal überlegen, wie sie reagieren, wenn ein Depp neben ihnen blödes Zeug hinausruft...


    Du weißt ja, Kinder und einfach strukturierte menschen lernen aus Strafe am schnellsten, wenn sie auf dem Fuße folgt und nicht erst monate später, wenn niemand mehr weiß, worum es dabei ging.

    Ja, rechtstaatliche Möglichkeiten sind mir hinlänglich bekannt und ich habe tatsächlich auch schon von Anzeigen gegen Unbekannt gehört. Ich habe auch selbst schon Videoaufzeichnungen von Fußballspielen ausgewertet und habe als Einheitsführer mitten im Gewühl der Heimfan-Kurve im Stadion gestanden.


    Ich war auch schon bei Gesprächsrunden mit Fanvertretern dabei, die finden es auch alle blöd, wenn Gegenstände geworfen und Pyros abgebrannt werden oder unschöne Texte skandiert werden.


    Geändert hat sich nix. Es könnte daran liegen, dass eine Vielzahl geistig minderbemittelter in ihren intellektuellen Fähigkeiten immer noch überschätzt werden, obwohl man weiß, dass sie dumm sind. Sie begreifen es einfach nicht, dass sie dumm sind, aber sie begreifen, dass sie keine Plattform mehr besitzen, wenn niemand mehr da ist, den sie beschimpfen können.

    Das kann ich mir sehr gut vorstellen, ich habe genögend Situationen erlebt, denen ich mich nicht entziehen konnte, allerdings erwehren konnte.


    Das kann man allerdings nicht, wenn man auf dem Platz steht und irgendjemand aus dem anonymen Feld der Masse heraus die Würde des Menschen mit Füßen tritt.

    Wie viele Beleidigungen muss sich ein Profi gefallen lassen? Bei einem Punktspiel wäre es wohl nicht so gekommen.


    Bei einem Freundschaftsspiel/Vorbereitungsspiel, bei dem ein Weltklasseverein die Kasse eines viertklassigen Amateurvereins klingeln lässt, dessen "Fans" bereits einschlägig unangenehm aufgefallen waren, sehe ich das anders, das muss man sich nicht gefallen lassen. Es wird schon so heftig gewesen sein, dass die Kameraden zurecht mit den Platz verlassen haben.

    Stolzes Alter, ein Beleg dafür, dass sie es gut hatte.


    Ich weiß, dass es uns Tierfreunden bei Hund und Katze besonders weh tut, da sie ein Wesen besitzen, das sie einzigartig macht. Das lässt mich mitfühlen.


    Ihr habt es richtig gemacht, eine OP hätte so ein altes Tier nicht mehr überstanden und es hätte auch nicht mehr gelernt, mit dem kaputten Auge zurecht zu kommen.

    Zitat

    Original von Elmo
    Und ich hab mich gefragt warum Bananen einen gewissen Grad der krümmung vorweisen müssen, um in Deutschland gegessen zu werden.


    Wir sind ohne Gesetze nicht Lebensfähig.


    ... das liegt daran, weil immer mehr Menschen den vernünftigen Verstand ausschalten oder aufgrund ihrer defizitären Erziehung und Bildung nicht in der Lage sind, niemanden zu schädigen oder zu behindern, sich selbst eingeschlossen.


    Die EU-Bananen- oder -Gurkenkrümmungsverordnung war erforderlich geworden, weil die Lieferanten keine Bedienungsanleitung für den Verzehr ihrer Produkte beilegten.


    In Brüssel erfuhr man von dem tragischen Unfall der damals 11-jährigen Schackeline, deren Mutter ihr nicht den sachgerechten und zweckbestimmten Umgang mit altertümlichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse erklären konnte. Mutti kannte Bananen nur aus dem Nachmittags-Fernsehprogramm mit Britt und Vera und nahm an, dass Bananen dazu dienen, mit Kindern das korrekte Überstreifen eines Kondoms zu üben.


    Da Omi jedoch mit ihrem Bananengeschenk "guten Appetit" wünschte, führte dies zu Irritationen in der Familie. Schackeline bestand darauf, die Banane essen zu wollen, Mutti war unsicher, ob dies mit oder ohne Kondom richtig wäre. Sie entschloss sich für die sichere Variante und stellte mit Stolz und Zufriedenheit fest, dass Schackeline bereits ganz alleine die Vorbereitungen treffen konnte.


    Nachdem Schackeline beim Essversuch zu würgen begann, blau anlief und nur noch stammelte ... "die ich chu grooof" ... befahl Mutti: "Abbeißen, du musst abbeißen" ... in dem Moment schaute Papa, der nur die Hälfte mitbekommen hatte und an Sexualaufklärungsunterricht glaubte, vom Computer hoch und blökte entsetzt los, was Mutti denn da dem Kind beibringen wolle, sie solle um Gottes Willen die Zähne aus dem Spiel lassen.


    So geschah es, dass die kleine Schackeline Omis Banane am Stück, mit Schale und Kondom verschluckte, was aufgrund der nicht EU-konformen Krümmung zu ihrem grausigen Erstickungstod führte.


    Die Brüsseler Bürokraten ließen Europaweit nach Bananenunfällen recherchieren und kamen zu dem Schluss, mit speiseröhrengerechter Krümmung wären 1.223,74 Todesfälle im Jahr vermeidbar gewesen.


    Und deshalb reichen die 10 Gebote nicht aus und auch nicht § 1 der StVO, genau so wenig wie wenn man § 12 StVO auf das Mindestmaß reduzieren würde:


    "Man darf dort nicht parken, wo man andere behindert oder gefährdet."


    Dies würde jedem Einzelnen die Definitionsmacht geben, was denn behindernd oder gefährdend sei. Es würde dem Verkehrsteilnehmer hellseherische Fähigkeiten abverlangen, dass eine nur 1,2 m breite, abgesenkte Bordsteinkante, die viel zu schmal für ein Auto ist, dazu dient, zwei mal pro Woche einen Müllkontainer herauszurollen.


    Andere werden sagen: "Warum macht man die nicht breiter?" ... und denken nicht nach oder wissen es nicht, was der Sinn einer Bordsteinkante ist, die garantiert nicht dazu dienen soll, sich die schönen Alu-Felgen zu zerschrammen.

    Würde Franz eine Teilschuld bekommen, weil er an dieser Stelle seine Mülltonne zur Entleerung durch die Müllabfuhr bereitgestellt hat?


    Würde Oma Else eine Teilschuld bekommen, weil sie ihren Rollator dort geparkt hat, um mit der Nachbarin ein Tässchen Kaffee zu trinken?


    Würde Franz eine Teilschuld bekommen, weil er dort hält, um sein Garagentor aufzuschließen?


    Würde Wachtmeister Wichtig eine Teilschuld bekommen, weil er seinen Streifenwagen dort geparkt hat, da Hilferufe einer Frau im angrenzenden Wald gemeldet wurden?


    Worin sollte da ein Unterschied bestehen, wenn Peter zu dusselig ist, ein rechtzeitig erkennbares, stehendes Hindernis zu umfahren?

    Sinn und Zweck einer Bordsteinabsenkung ist, diese über ihre gesamte Breite nutzen zu können. Es ist irrelevant, dies an der Breite einer Grundstücksausfahrt festmachen zu wollen, deshalb steht nicht im Gesetz "Grundstücksein-/ausfahrt", sondern "Bordsteinabsenkung". Auch die Position der Räder ist irrelevant. Es gelten die Fahrzeugumrisse, die nicht in den abgesenkten Bereich hineinragen dürfen.


    Dies muss nirgendwo festgeschrieben sein, da es einem der vernünftige Menschenverstand sagt, wenn man sich mal von seiner PKW- und Garagendenkweise löst. Man stelle sich vor, für einen Anhänger mit Tandemachse und 2,5 m Chassisüberhang würde der Stand der Räder gelten...


    ... oder zwei Pkws stehen mit Schnautze und Heck hintereinander an einer Bordsteinabsenkung für Radfahrer, die nur 1m breit ist, ohne dass die Räder hineinragen...


    Eine Bordsteinabsenkung kann übrigens viel länger sein, als eine PKW-Länge, z.b. bei zwei nebeneinanderliegenden Grundstückseinfahrten. Dann handelt es sich um zwei nebeneinanderliegende Bordsteinabsenkungen die ineinander übergehen, bei denen der jeweilige Sinn ist, beide über die gesamte Breite nutzen zu können, z.B. wenn der Nachbar vor seiner eigenen Absenkung parkt, was er ja bekanntlich darf.


    Die Aussage, dass "was passiert", kann sich auf das gesamte Spektrum der Phantasie und Möglichkeiten desjenigen beziehen, der die Aussage getroffen hat. Das kann harmlos sein (ab sofort wird der Tagesgruß verweigert), es kann phantastische Wahnsanktion sein (dem verhexe ich sein Auto), es kann auch sein, dass sich der Sanktionierungswillige einen Bulldozer ausleiht, das Auto mit der Ladeschaufel platt kloppt und die Überreste in den nächsten Gulli schiebt.

    1a) Ja, es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Peters Nissan bleibt auch durch den Fernlenkumbau ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz, wie es geführt wird, ist egal. (vgl. Behindertenumbau mit Joystickbedienung)


    Es ist auch egal, wo sich der Kfz-Führer befindet. Es heißt
    nämlich in § 21 (1) StVG "führt", nicht "fährt". Der Fahrlehrer z.B. ist auch der Kraftradführer, selbst wenn er im PKW vor einem Krad herfährt und mittels Funkkomunikation lenkt.


    1b) Nein, es gibt keine Größenbeschränkung für ferngesteuerte Autos, es gibt nur die Frage, wann ein ferngesteuertes Auto zum Kraftfahrzeug wird. Eine Definition steht irgendwo in der FZV. So weit ich im Kopp habe, "mittels Motorkraft zum Zwecke des Personen- oder Lastentransportes..." ... Das kann auch ein motorisiertes Skateboard sein, welches deutlich kleiner ist als ein großes RC-Spielzeug.


    2) Dauert das Auflasten auf den Kranmechanismus und Anheben auf 4 m länger als 2 Minuten, ist es ein Verstoß gegen das eingeschränkte Halteverbot. Muss der Fahrzeugführer das Fahrzeug hierzu verlassen, dann ebenfalls.


    Das ist das kleinste Übel. Viel schlimmer ist, dass nur das lastenfreie Überfahren eines fremden Grundstückes mit einem Kranausleger geduldet werden kann. Ich gehe davon aus, dass Peter die Straße nicht gehört und er hierfür kaum eine Genehmigung erhalten wird.


    3) Zusatzfrage: Glas wird als Werkstoff für den kompletten durchsichtigen Umbau nicht möglich sein. Die StVZO stellt gewisse Anforderungen an Stabilität und Unfallschutz. Es wird sich nicht die Frage stellen, wie durchsichtig, sondern wie viel und welche Teile durchsichtig sein dürfen, um theoretisch eine Abnahme zu erhalten. Windschutzscheiben sind ja auch durchsichtig, sofern man sie ab und zu sauber macht.


    Bin im Augenblich am recherchieren, ob sich die Anschaffung eines Strandseglers bei den heutigen Spritpreisen rentieren könnte und wie so ein Gerät verkehrsrechtlich einzuordnen wäre...

    Zitat

    Original von CDW

    Zitat

    Original von Trecker
    Die Rückspiegel eines einigermaßen modernen Autos sind nämlich konvex ausgeformt, wahrnehmbare Objekte darin sind deutlich näher, wie es erscheint.


    Achtung beim N16, den der TE fährt, ist es umgedreht. Die Seitenspiegel verzerren das Bild und lassen alles kleiner Erscheinen und der Rückspiegel sollte normal geformt sein.


    ...lesen, die Bedeutung der Worte auf sich wirken lassen und erstaunt feststellen, dass beide Aussagen identisch sind und nicht "umgedreht". Ein konvexer Spiegel verkleinert das Bild, Objekte die man darin sieht, sehen somit weiter entfernt aus, als sie tatsächlich sind. Ein normal geformter (planer) Spiegel kann das nicht. Es ist wie ein Weitwinkelobjektiv bei Fotokameras.

    Das Problem mit "Dränglern und Rasern" stellt sich häufig erst gar nicht, wenn man sich als "Überholer" einiger Umstände bewusst ist und diese berücksichtigt.


    a) Heutzutage sind selbst Kompaktwagen oder Kleinwagen mit Rennsemmel-Motor bereits 200 km/h (und mehr) schnell. Die Käufer dieser Fahrzeuge werden nicht automatisch zum Raser, selbst wenn sie dies ausnutzen. Sie werden möglicherweise als Raser empfunden, wenn man solche Geschwindigkeiten nicht gewohnt ist. Man kann also kaum an der Fahrzeugsilhouette im Rückspiegel erkennen, ob da ein "theoretisch" schnelles Auto kommt, schon gar nicht auf einem Blick.


    Vielmehr ist derjenige ein Raser, der mit bescheidenen 30 km/h durch eine Spielstraße fährt. Dies gelingt auch mit einem Mofa.


    b) Der einfache Blick in den Rückspiegel ist nur eine kurze Momentaufnahme. Er sagt weder was über den Abstand eines herannahenden Hintermannes aus, noch über dessen Geschwindigkeitsdifferenz zur eigenen Geschwindigkeit.


    Insofern ist es schon verdammt mutig, bei geschätzten 100 m anzunehmen, man könne ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern oder zu gefährden, zum Überholen ausscheren. Man kann den Abstand nämlich nur als sehr erfahrener Autofahrer schätzen. Die Rückspiegel eines einigermaßen modernen Autos sind nämlich konvex ausgeformt, wahrnehmbare Objekte darin sind deutlich näher, wie es erscheint.


    Um die Geschwindigkeitsdifferenz abschätzen zu können, muss man schon mehrfach schauen, am Besten ständig über das Verkehrsgeschehen hinter einem im Bilde sein. Dann passiert einem auch nicht die Erkenntnis: "Uuups, der war doch ebend noch so weit weg".


    c) Nicht jeder, der aufblinkt und plötzlich dicht hinter einem erscheint, ist ein Drängler. wenn oben die Faktoren nur unzureichende Berücksichtigung fanden. Dann kann es auch ein Rentner wie ich sein, der sich immer brav an die Verkehrsregeln hält, aber nun auf einmal dazu gezwungen wird, durch entsprechende Pedalkraft den Notbremsassistenten und das ABS seiner unauffälligen Hutschachtel zu aktivieren. Und trotz einer solchen Gewaltbremsung kann es dann schon mal verdammt eng werden und der Fahrer tauft mit schneeweißen Fingerknöcheln am Lenkrad den Begriff "Sicherheitsabstand" in "wie viel Platz noch bis zum Crash" um.


    Gelobt sei der Erfinder der Lichthupe (auf der BAB hört man das Signalhorn nicht). Dies ist eine zugelassene Warneinrichtung und dient nicht nur zum Ankündigen eines Überholvorganges. ich habe meine Lichthupe umgetauft, sie heißt bei mir: "Mach Platz oder gebe Gas, damit ich ein paar Meter mehr habe." OK, da wird der Abstand schon mal etwas dichter.


    d) Nun stellt sich die Frage, wie der erfahrene Vollbremsungsgenötigte wiederum mit seinem Hintermann umgeht. Bremst er weiter, um den Sicherheitsabstand herzustellen und bringt damit seinen IHintermann in Schwierigkeiten oder lässt er ihm auch noch ein paar Meter?


    So kann es kommen, dass dichtes Auffahren als Drängeln verstanden wird, wenn man die Zusammenhänge nicht durchblickt.


    Um die Frage zu beantworten, wie man sich verhalten sollte, wenn man diesen Eindruck erhalten hat:


    Wenn man nicht gerade eine Smart fährt, kann ein ordentlicher Tritt aufs Gaspedal schon mal recht hilfreich sein, wenigstens den guten Willen zu demonstrieren, ganz nett finde ich auch die entschuldigende Hand nach oben, diese signalisiert auch: "ich mach gleich wieder Platz".


    Bei einem echten Drängler und Raser macht man einfach Platz, den ist man so am schnellsten wieder los und kann entspannt weiter fahren.


    Übrigens: Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist nur bei Sichtweite unter 50 m zulässig, dies bedeutet, dass man dabei höchstens 50 km/h fahren darf. Fährt man 130 und schaltet sie dann ein (hat nicht vergessen auszuschalten), ist man 80 km/h zu schnell und das ist Raserei.


    Der Dummfug mit Bremse antippen pp wurde hinreichend und korrekt als "verboten" erläutert, man stellt sich damit auf eine Stufe wie der Drängler.

    Habe meiner Katze den Schwanzstummel vergolden lassen. Heute habe ich die Tierarztrechnung i.H.v. 542,82 € überwiesen. Das blöde Tier hatte sich entschlossen, mit 15 Jahren noch einen Krebstumor an den Schwanz zu bekommen und der musste ab (der Schwanz, es ist eine Mieze und kein Kater, um Kastrationsängsten vorzubeugen).


    Tierärzte sind clever, sie schicken den pathologischen Befund (Kat 4 Karzinom) mit der Rechnung, die Katze hat noch 3-9 Monate, hätte ich das gewusst ... ne Spritze hätte 35,- € gekostet, aber ich hoffte, dass sie noch 3-5 Jahre hat.

    Paulchens beabsichtigte Anzeige bei der Polizei hat den Vorteil, nix zu kosten aber den Nachteil, dass er wahrscheinlich den Reciever los ist. Den wird die Polizei erst mal sicherstellen.


    Paulchen wird zunächst mindestens die Befriedigung erhalten, dass der Inseratersteller bzw. dessen Auftraggeber reichlichen Ärger bekommen, der strafrechtliche Tatbestand wird im Zuge der Polizeiarbeit noch zu ermitteln sein. M.E. kommt je nach konkreter Fallkonstellation Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung in Frage, die Fallschilderung gibt diesbezüglich nicht viel her.


    Die Geringwertigkeit (im strafrechtlichen Sinne unter 50,- €) hat nur Einfluss darauf, dass Paulchen ausdrücklich einen Strafantrag stellen muss und die Sache nicht "von Amts wegen" verfolgt wird. Die Arbeit, die die Polizei dann zu machen hat (sie muss, Legalitätsprinzip), ist die gleiche.


    Paulchen hat zum gängigen Marktwert gutgläubig ein gebrauchtes Elektronikgerät gekauft, Hehlerei wäre ihm demnach nicht zur Last zu legen.


    Mit einer Verurteilung des/der Täter(s) hätte Paulchen ein gutes Mittel in der Hand, Schadensersatz geltend zu machen, selbst bei einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld.


    Vielleicht kann Paulchen auch im Zuge des Ermittlungsverfahrens der Polizei durch den Fernsehanbieter erwirken, dass dieser eine "Freigabe" des Gerätes (es ist ja sein Eigentum und als Beweismittel kaum erheblich) erhält und es Paulchen in Aussicht eines Vertrages kostenlos neu kodiert und zur Verfügung stellt. Wäre eine elegante Lösung, wenn Paulchen seine Forderung an den Fernsehanbieter abtreten könnte.

    Im konkret angesprochenen Fall der Zulassungsrücknahme für spezielle Luftfilter - Sportauspuff - Kombinationen sollte man vielleicht auch bedenken, dass es dabei nicht nur um Lautstärke geht.


    Jeder sollte inzwischen gemerkt haben, dass es eine EU gibt, die uns ganz schön in die nationale Gesetzesgebung hineinredet. Es werden z.B. auch Abgaswerte vorgeschrieben, die einzuhalten sind.


    Abänderungen an der Luftfilter- und Abgasanlage verändern das Verbrennungsverhalten eines Motors und können nachteiligen Einfluss auf die Abgaswerte haben. Folge: Normen werden nicht mehr erfüllt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Bestandsschutz, es gibt nur keine Neueintragungen mehr, sofern die Abgaswerte verschlechtert werden.


    Ich frage mich deshalb manchmal (besonders auffällig in einem anderen Forum), warum die Leute einerseits Klimaveränderung und verpestete Luft bejammern, andererseits herumheulen, weil sie ihren K&N und das männerarmdicke Auspuffrohr nicht eingetragen bekamen.


    Es erinnert mich an die 70er und 80er Jahre, als 80 % der Studenten mit verpilzten und ungewarteten Karren, die eine höllische Ruß- oder Ölwolke hinter sich herzogen, mit einem "Atomkraft nein danke"-Aufkleber herumfuhren.


    ...mein beliebtestes Beuteraster, als ich noch mein Geld auf der Straße verdient hatte ;)

    Ach Elmo,


    bleib doch einfach entspannt. Es gibt genug User, denen hier im GuR schon wertvolle Tipps gegeben wurden. Ich mag Gartenzwerge übrigens genaus so wenig, wie den täglichen Wahnsinn. Du musst ja nicht hier reinschauen.


    Schade, dass dich die Synonyme ankotzen, andere User finden das ganz OK. Vielleicht brauchst du ja auch mal einen Rat.

    ...abgesehen davon, dass daraus nix wird, hat das Thema für mich was spannendes....


    Beschäftigungstherapie für Tuner/Pimper mit illegalen Einbau-/Anbauteilen, die aufgrund der TÜV-Vorführung mehr mit dem Rückbau und Wiederaufbau ihrer Karren beschäftigt sind, als damit die Straßen unsicher machen zu können.