Beiträge von Trecker

    Die Bußgeldstellen machen das in der Regel, lieber airliner,


    ein Rechtsanspruch darauf besteht gegenüber Betroffenen allerdings nicht. Lediglich ein Rechtsanwalt als "Organ der Rechtspflege" hat Anspruch darauf, Akteneinsicht zu erlangen und somit auch die Originalfotos zu sehen.


    Bußgeldstellen geben dennoch gerne Fotos an Betroffene heraus, damit unnötige und langwierige Verfahren vermieden werden. Bei der heutigen Fotoqualität können Betroffene selbst abschätzen, wie ihre Aussichten sind.


    Zur Erklärung:


    Fotos in Ermittlungsakten sind Bestandteile einer Ermittlung. Solche Bestandteile können in anderen Fällen sehr sensibel sein. Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, mit Inhalten der Ermittlungsakten vertrauensvoll umzugehen und diese nur für das Verfahren zu gebrauchen. Ein Betroffener hat diese Verpflichtung nicht.


    Daher besteht das Akteneinsichtsrecht nur für Rechtsanwälte.... das war jetzt vereinfacht formuliert.

    Schreib mal, welchse Beweismittel im Anhörungsschreiben angegeben wurde, mglw. ist es ein Handlaser, der keine Fotos macht. Normalerweise werden heutzutage Fotos bereits im Anhörungsschreiben eingebettet.


    Wenn du dir sicher bist, selbst gefahren zu sein, dann zahle, bevor aus dem Verwarngeld ein Bußgeld wird. (+ 25 € Verwaltungsgebühren).


    Selbst die wenigen Bußgeldstellen, die heute noch in D nicht gleich mit der Anhörung Fotos mitversenden, sind gerne bereit, die Fotos zu übersenden, wenn man sich unsicher ist, selbst gefahren zu sein und diese zur Identifizierung des Fahrers benötigt.


    Einfach mal telefonisch abklären, der Name und die Durchwahl des SB steht oben rechts.


    Ich würde sogar das Foto nachträglich per E-Mail-Anhang versenden, wenn jemand bereits gezahlt hat und mir erklärt, er würde es gerne als Erinnerung an seine Pinwand heften, um zukünftig aufmerksamer zu fahren, damit sowas nicht mehr passiert.

    Es würde mich dann schon mal interessieren, ob Harry die sichergestellte BE für den Magna-Muffler zurückerhalten hat, bzw. eine sogenannte Freigabeverfügung dafür erhalten hat.


    Wenn nein, ist das Thema noch lange nicht durch.

    hmmm...


    alle auf dem Holzweg, bis auf diejenigen, die den 23. Abschnitt des Strafgesetzbuches bemüht haben.


    Der 23. Abschnitt ist überschrieben mit "Urkundenfälschung". Er beinhaltet die Paragrafen 267-282 StGB. Ein besonderer Fall ist


    § 276 StGB


    in Verbindung mit


    § 276 a StGB


    für deren Erfüllung die Beamten wohl einen begründeten Verdacht sahen und deshalb als Beweismittel die vorgelegte ABE sicherstellten und Fotos machten.


    Vereinfacht ausgedrückt:


    Wer sich (auch echte) Fahrzeugpapiere verschafft, die eine falsche Beurkundung enthalten (Anm.: Nicht zum Teil gehören), in der Absicht, deren Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen


    ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    Die Mängelanzeige wurde ausgestellt, um den Verdacht der Beamten (das Ding ist zu laut und der Silencer ist draußen) durch eine Messung beim TÜV bestätigen zu lassen.


    Ein Blick auf die Mängelkarte und man sollte sehen, wo eine Vorführung angeordnet wurde, dort steht höchstwahrscheinlich "Amtlich anerkannter Sachverständiger/Prüfer" angekreuzt.


    Das Bußgeldverfahren wegen der Ordnungswidrigkeit (nicht zugelassener Auspuff) ist nur untergeordnet, hierzu macht die Sicherstellung der Magna-ABE auch überhaupt keinen Sinn! Was sollte diese denn in dem Zusammenhang beweisen?


    Tja, nun kann man nur hoffen, einen Richter zu finden, der einem das Märchen abkäuft, vergessen zu haben, inzwischen einen illegalen Topf montiert zu haben und den zum passenden Gutachten, welches man aus Versehen in geistiger Umnachtung vorlegte, ja gar nicht mehr drangebaut hatte.


    Polizisten ziehen sich die Hose nicht mit der Kneifzange an und Richter wie Staatsanwälte glauben auch nicht an den Weihnachtsmann.


    Ich empfehle den Gang zum RA und absprache mit diesem, zwecks weiterer Vorgehensweise nach Akteneinsicht.

    Wer nicht auf einen Anhörungsbogen in einer Verwarnungsgeldsache reagiert, riskiert einen Bußgeldbescheid (+25,- € Verwaltungsgebühr), der rechtskräftig wird, wenn man ebenfalls auf diesen nicht reagiert.


    Wenn auf den AB mit der Durchwahl des Sachbearbeiters gesprochen wurde, kann man nicht erwarten, zwischen den Jahren zurückgerufen zu werden. Diese Zeit wird meistens genutzt, um Überstunden abzubauen oder Kurzurlaub zu nehmen, da ist nur noch eine "Notbesatzung" auf den Ämtern.


    Es kann ein Behördenfehler sein. Der Sachbearbeiter kann dafür allerdings nichts, der ist nur "Büroarbeiter", wenn ihm von der Verkehrsüberwachungsfachkraft falsche Daten (Zahlendreher, Fahrzeugverwechslung z.B. ist wohl im Bereich menschlicher Unzulänglichkeiten zu entschuldigen) geliefert wurden.


    Mich macht allerdings die Namensgleichheit bei abweichendem Geburtsdatum stutzig, ich hatte mal einen ähnlichen Fall und der war recht spannend:


    Nach dem aktuellen Meldegesetz ist es nicht mehr erforderlich, eine Vermieterbescheinigung bzw. einen Mietvertrag vorzulegen. Zur Anmeldung genügt die Vorlage eines Perso oder Passes und die mündliche Angabe einer existenten Adresse. Dies gilt auch für die Anmeldung als Zweitwohnsitz, auf den man ebenfalls mit einer Meldebescheinigung ein Fahrzeug anmelden kann.


    Könnte nicht vielleicht ein Drecksack aus dem Telefonbuch die zufällige Namensgleichheit genutzt haben, um einen Scheinwohnsitz zu begründen? Die Post wird ja dann zugestellt und kommt nicht zurück, die Verjährungsfrist für den Ford-Fahrer läuft dann...


    Mglw. kam auch nur die EDV durch eine zufällige Namensgleichheit im gleichen Zulassungs- und Meldebezirk durcheinander.


    In beiden Fällen sollte man durch vernünftiges Zutun zur Aufklärung beitragen und nicht den Kopf in den Sand stecken. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern (70er Jahre), da nutzten Terroristen solche konspirativen Vorgehensweisen...


    Tante Edit meint, die Post könnte auch vom Fordfahrer/Nachmieter als "unbekannt verzogen" zurückgesandt worden sein und der Sachbearbeiter hat in der EDV nach einer anderen/neuen Adresse, abweichend von der Zulassungsadresse gesucht...

    OK, ich versuche das jetzt mal zu verklabustern, was nicht einfach ist, wenn man nicht selbst dabei war und somit nicht die Gedankengänge der Polizisten nachvollziehen kann und deshalb nur Vermutungen anstellen kann.


    Die Sache mit dem Kurzzeitkennzeichen und der Fahrt zum Essen sollte kein Problem sein, man kann auch eine solche Fahrt mit einer Probefahrt verbinden und die "rein gastronomische Motivation" ist nicht nachweisbar.


    Der Schilderung nach konnten nicht alle in solchen Fällen für eine zweifelsfreie Überprüfung erforderlichen Papiere vorgelegt werden. Dies ist Peters Problem, wofür er alleine verantwortlich ist und die Ursache gesetzt hat, warum sich die Polizisten in der Pflicht sahen, vertieft nachzubohren. Sie können nicht sagen, "ok, wir glauben das alles einfach mal" und dabei hoffen, dass es seine Richtigkeit hat. Dafür dürfte Jeder im Interesse seines eigenen Eigentums Verständnis haben. Daheim haben alle Buben Klicker.


    Ich gehe davon aus, dass sie einen polizeilichen Ermittlungsvorgang in ihrer Vorgangsbearbeitungssoftware aufgemacht haben um zu allgemeinen Bürozeiten (Werktags 08.00-16.00 Uhr) Überprüfungen beim Hersteller (ggf. über Interpol) zu veranlassen, zu welcher FIN die Motornummer gehört und ob evtl. ein Diebstahl vorliegen könnte. Motornummern sind anders nicht zu überprüfen, nur bei einigen deutschen Herstellern.


    Mir bleibt es allerdings ein Rätsel, warum sie Peters Führerschein einbehalten haben, bis zur Vorlage der Papiere. Sinn hätte gemacht, den Fahrzeugschlüssel einzubehalten oder das Auto auf das Verwahrgelände der Polizei zu verbringen.


    Vorbestraft ist Peter noch lange nicht und wird es auch wohl nicht sein, aber er befindet sich derzeit im polizeilichen Informationssystem, wegen des noch in Bearbeitung befindlichen Vorgangs. Die Frage, ob Peter "schon mal mit der Polizei zu tun hatte", dient auch dem Ausschluss der Verwechslung bei zufälliger Namensgleichheit. Sie dient auch dazu, dass die mit der zweiten Kontrolle befassten Beamten sich für Rückfragen mit den Kollegen der ersten Kontrolle in Verbindung zu setzen, um Doppelbelastungen für beide Seiten zu vermeiden (Ermittlungen in der selben Sache).


    Zum angesprochenen "Verdachtsraster", warum man wiederholt "Opfer" lästiger Polizeikontrollen wird: Dann kann es tatsächlich sein, dass Habitus und Erscheinungsbild nicht zum Fahrzeug passen oder man ist einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Eine "Loddelkarre" (klassisches Zuhälterfahrzeug) mit Frau auf dem Beifahrersitz, findet hierbei mit Sicherheit mehr polizeiliche Aufmerksamkeit, als ein Polo mit Aufkleber "Schackeline an Bord".


    Peter sollte abwarten, ob er irgendwelche behördliche Post in dieser Sache bekommt. Es wird nicht immer alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Peter hat vermutlich ein Aktenzeichen der Polizei, falls nicht, sollte er nachfragen. Dann kann er sich auch erkundigen, was Stand der Sache ist und ob sich das Problem inzwischen geklärt hat. Peter hat in jedem Fall das Recht, zu erfahren, welche "Tat" ihm zur Last gelegt wird. So lange es sich um polizeiliche Vorermittlungen handelt, muss er keinen Grund zur Sorge haben und kann abwarten.


    Wenn Peter eine Vorladung der Polizei bekommt, kann er sich immer noch überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Derzeit sehe ich noch keinen Grund.


    Wenn Peter nichts mehr davon hört, sollte er in 3-6 Monaten eine Selbstauskunft über die von ihm gespeicherten Daten bei der Polizei einholen. Die Polizei ist verpflichtet, Auskunft zu geben und wenn es keine Veranlassung mehr gibt, diese Daten zu löschen.


    ...weil du über Stil verfügst!

    Peter hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erwarten, das ist kein Raub, Mord oder Totschlag, dafür geht Peter nicht ins Gefängnis. Dennoch besteht öffentliches Intersesse, was bedeutet, dass die Dame kein ausdrückliches Strafverlangen haben muss.


    Die Ermittlungen stellt die Polizei daher von Amts wegen an, Verkehrsunfälle mit Personenschäden aufzuklären, ist ihr Job.


    Es spielt dabei keine (oder nur eine geringe) Rolle, ob Peter schon mal Dummfug mit dem Auto getrieben hat, die Verjährungsfristen sind hierbei relativ egal.


    Es war eine gute Idee von Peter, sich bei der Dame zu entschuldigen, klasse wäre ein Blumenstrauß und noch ein Kärtchen mit glaubhaften Weihnachtsgrüßen.


    Ich denke, Peter hat ein gutes Herz ... das sollte er auch haben .,..

    Die VwVStVO sagt zu Vkz. 274 (Geschwindigkeitsbeschränkung):


    "7 V. Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist."


    Ist es überhaupt ein gelbes Ortseingangsschild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat310.htm]Klick[/URL]


    oder vielleicht ein grünes Ortshinweisschild? http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat385.htm]Klick[/URL]


    ...dann beinhaltet es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, siehe 2. Link und es würde Tempo 70 gelten, da nur die Ortstafel Tempo 50 anordnet.


    Dies findet sich häufig an Außenliegendgehöften oder außenliegenden Betrieben. Tempo 70 wird dann angeordnet, um z.B. landwirtschaftlichen Verkehr oder Werksverkehr die Ein- und Ausfahrt bei Gehöften und Werksgeländen zu erleichtern, indem es eine geringere Geschwindigkeitsdifferenz gewährleistet, sofern sich andere daran halten, was auch ihrer eigenen Sicherheit dienlich ist.


    Edit: Die Links funzen leider nicht und ich bekomme sie auch nicht repariert, bitte nach Verkehrszeichen 310 und 385 googeln oder jemand ist geschickter als ich :D

    OK, zurück auf dem Boden der Mathematik:


    230,7 Äppler in der Kneipe meines Vertrauens.


    Wie erkläre ich der Wirtin den letzten Äppler mit nur 70 % Inhalt?


    Was mache ich nächsten Monat, wenn ich keine Kohle mehr habe?

    Für 300,- € kann jemand von mir eine bepelzte Terroristin kaufen, sie ist schwarzhaarig, reinrassige Europäisch Kurzhaar, ca. 15 Jahre alt, vermutlich in den Wechseljahren (so benimmt sie sich zumindest) und wirklich böse.


    Sie verfügt über Fremdsprachenkenntenisse, spricht perfekt Kanarienvogel (seit sie das gelbe Biest vom Nachbarn gefressen hat) und hört garantiert nicht. Sie säuft nur fließendes Wasser aus der Einfüllgarnitur der Badewanne. Dies fordert sie ca. 12 mal täglich ab und macht dies durch zärtliche Bisse in die Wade deutlich.


    Sie will immer noch raus... dann rein, raus, wieder rein, wieder raus ... immer so weiter, bis man erschöpft neben der Terassentür zusammenbricht. folgt man nicht ihrem Wunsch, lässt sie sich üble Schikanen einfallen, z.B. halb verdaute Mäuse auf den Teppichboden kotzen.


    Sie bringt gerne Spielkameraden mit nach Hause, die immer dann für sie uninteressant werden, wenn sie sich unter den Schrank flüchten konnten und dort langsam vor sich hin verwesen.


    Für noch mal 300,- € ist ihre Zwillingsschwester aus gleichem Wurf mit zu erwerben. Sie ist naturscharf (bissig) und haut gerne nach Allem, was sich bewegt. Seit ich sie habe, hat der Wolfsspitz vom Nachbarn nicht mehr in meinen Vorgarten gekackt, den hat sie verprügelt. Den Waffenschein für die Bestie gebe ich kostenlos bei.


    Sie kann fliegen und beschwert sich kaum, wenn sie mit einem Tritt aus dem Bett befördert wird. Man sollte nur schnell genug sein, denn sie hat ein gestörtes Beuteraster. Nackte Füße stehen wohl auf ihrem Speiseplan, wenn man zu langsam ist.


    Ihr fehlt ein Reißzahn und ein Schneidezahn im Unterkiefer. Das hat mich 200,- € für die Tierarztrechnung für Adolf, dem Dobermann eines anderen Nachbarn gekostet, dem die Gebissteile nach örtlicher Betäubung aus dem Oberschenkel operiert werden mussten. Der blöde Köter wollte an ihr Futter auf der Terrasse, was ihr nicht gefallen hat.


    Ansonsten sind beide ganz lieb, sagen sogar sofort bescheid, wenn man ihr Katzenklo sauber machen sollte. Sie kacken dann einfach davor.

    Ich habe sie abgetastet, das ist nicht meine Frau, sie hat nicht so dünne Beine und weniger Haare. Meine Frau schnurrt auch anders, wenn ich sie begrabbel.

    ... dass mich meine Katze offensichtlich hypnotisieren will. Das Biest sitzt vor mir, guckt völlig verblödet und gibt Töne wie ein Kanarienvogel von sich.


    Was will die von mir?

    Peter sollte in so einem Fall den Dialog, nicht den Monolog mit der Polizei suchen. Eine E-Mail ist zunächst Monolog, ein Telefonat Dialog. Wichtig: Namen notieren.


    Die Polizei hat einen gewissen Ermessensspielraum, darf im Rahmen des "Nothilfegedankens" eigentlich "verbotene" Verhaltensweisen zulassen. Dieser Fall zählt nach meinem "bürgerfreundlichem" Verständnis noch dazu. Andere Polizisten sehen es mglw. anders. Ermessen ist auch eine persönliche Sache, jeder Beamte steht alleine dafür gerade.


    Man sollte jedoch immer eine konkrete Zusage haben und auch eine Frist dafür. "Benachrichtigen" alleine ist keine gute und sichere Lösung.


    Ich frage mich immer wieder, warum die Menschen Scheu davor haben, mit der Polizei zu reden. Die Frauen und Männer haben wirklich tolle Ideen in allen Notlagen und helfen auch, wie sie es können. Ich bin davon überzeugt, dass sie für einen Transport zu ihrer Dienststelle für schmales Geld gesorgt hätten, wo das Auto sicher steht.


    ...so ungefähr


    Es hat mit der Natur des Ordnungswidrigkeitenrechts zu tun.


    Das OWiG (die Mutter aller Ordnungswidrigkeiten, auch im Verkehr) unterscheidet zwischen


    - Verwarnungsgeld
    und
    - Bußgeld.


    Kommt ein Verwarnungsgeld in Betracht, hängt der "Zahlschein" (mit Betrag) deshalb gleich dran, weil es der Vereinfachung des Verfahrens dient und auch keine Verwaltungskosten erhoben werden. "Akzeptieren, zahlen, feddich."


    Bewegt man sich bei einem "schwereren Verstoß" im Bußgeldbereich (auch Punkte), kommen Verwaltungskosten hinzu. Diese können schwanken, je nach Aufwand der Behörde. Wir hatten es hier schon oft, dass sich User irritiert äußerten. Es hat mit der Aufwändigkeit der Abwicklung zu tun. Beim Bußgeld ist es aufwändiger.


    Die "zu erwartenden Kosten" stehen im Bußgeldbereich (vgl. oben) deshalb nicht drauf, da die Behörde die Verpflichtung besitzt, den konkreten Einzelfall zu prüfen. Je nach Einlassung des Betroffenen kann es teurer oder billiger werden (Vorsatz oder glaubhafte Rechtfertigung).


    Bei Verwarnungen macht man den Aufwand nicht, dieser würde in keinem vernünftigem, fiskalischem Verhältnis stehen. Es sind auch eure Steuergelder.


    Kam es so rüber?


    PS: Jeder kann sich beim ADAC (oder anderen Autoclub) einen Bußgeldkatalog kaufen oder bei www.kba.de nachschauen.

    Nein, es ersinnt kein Sachbearbeiter, es findet sich alles im (grundsätzlich bindenden) bundeseinheitlichen tatbestandskatalog wieder.


    [URL=http://www.kba.de/cln_030/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf]Klick[/URL]


    ...auf Randziffer 7 und 8.2 scrollen, es rentiert sich allerdings auch, mal den kompletten Einleitungstext zu lesen.


    fette pdf mit etwas längerer Ladezeit ;)

    Es ist definitiv ein Fall für den Arbeitsrechtler.


    Ich kann hier nur auf den Öffentlichen Dienst bezogen sagen, dass eine Verwaltungsangestellte, die über 6 Monate mehr Arbeit bzw. Leistung erbracht hat, als ihre Arbeitsplatzbeschreibung erfordert, einen Anspruch auf Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe (nach BAT) damit erworben hat.


    Das Mädel war schlau wie ein Fuchs... nahm monatelang klaglos zusätzliche Aufgaben an und dann kam ihre Forderung ... mit der sie durch kam. Sie hatte einen Fachanwalt für öffentliches Dienstrecht.


    Es trifft zwar nicht genau den fiktiven Fall, aber ist auch nicht ganz daneben ...

    Könnte es sein, dass der fiktive Proband einer permanenten Überwachung bedarf, seine eigenen Verstöße nicht selbst bemerkt und deshalb es einer wiederholten, schriftlichen Anzeige bedarf, damit er sich zukünftig an Verkehrsregeln hält?


    Das wäre nicht sonderlich gut.


    Um die Frage zu beantworten: Es gelten die gleichen Regularien, als würden zwischen beiden Verstößen Wochen liegen und er hätte beim zweiten bereits durch amtlichen hinweis vom ersten gewusst.


    Ich erinnere an einen RA, über den ich hier mal berichtet hatte. Er meinte, sich damit verteidigen zu können, er hätte kein Knöllchen an seiner Windschutzscheibe vorgefunden, deshalb hätte er wiederholt falsch geparkt. Dies kostete ihn den Führerschein, mit der Begründung, dass er polizeilicher Überwachung benötigt, um Verkehrsregeln einzuhalten.


    @ Kubek: Das Urteil scheint nicht öffentlich zu sein, ich hatte damals danach gesucht und es nicht gefunden.