Es kam öfters vor das Werkstatt und Prüfer bei einer
Verhandlung z.Thema: "Unfall kurz nach TÜV" vorgeladen
wurden. (als zeuge und/oder als beklagter)
Dabei ging es IMMER und auch NUR darum:
Werkstatt hat relevante mängel unzureichend repariert
und der Prüfer hat das Auto.... IRGENDWIE durchgeschoben.
(kann bei bedarf mal die fälle raussuchen)
Klar das als erstes der Mechaniker ein Problem hat....
Wie schafft es dann aber ein Prüfer DER EINE FUNKTIONSTÜCHTIGKEIT
BESCHEINIGEN MUSS.... so etwas wie eine komplett
"verölte"... oder wie man das nennt.... bremse zu übersehen?
Wenn die in der Werkstatt sagen das DAS min. schon einige monate dran
is...
EGAL>> heute hol ich ihn erstmal wieder ab!
Wenn da eine neue Bremse reinkommt ODER WAS AUCH IMMER
.... (kosten etwa 180€+arbeit und ERNEUTE TÜV-ABNAHME(!) )....
Ich kenn mich mit mängelrügen nicht aus....
Kann ich dem "alten" TÜV-FACHMANN eine schreiben!?
Wegen... *nichz gemacht?!*
GreeZ LunA