Beiträge von SuperMo

    sehr gut - haben wir das thema nun ausdiskutiert :D


    wollte dir auch in keinster weise unwissenheit o.ä. unterstellen, lediglich mal darauf hinweisen, dass es viele fallen gibt, die käufer meist gar nicht kennen (können).


    tante edith: jurageschwafel fetzt :D

    du kannst eine sache nicht nur verkaufen, an der du eigentum hast (und das hast du ja damit impliziert), du kannst alles verkaufen, sogar dinge, an denen du nur besitz erlangt hast, oder nichteinmal das. ich kann dir jetzt auch ein stück vom planeten mars verkaufen (rein hypothetisch - obwohl ich es gar nicht habe), dein pech, wenn du es kaufst. so ist das gemeint. es bedarf keiner eigentümerstellung, damit du etwas verkaufen kannst.


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    sofern die handbücher nach wie vor im eigentum von nissan stehen, wird es blöd für den käufer. wusste er dies nicht, ist er gutgläubig und erlangt selbst eigentum. damit wird der verkäufer aber schadenersatzpflichtig.


    weiß der käufer hingegen, oder denkt er es sich zumindest, dass die sachen nach wie vor eigentum von nissan sein könnten, so kann ihm bestenfalles die bösgläubigkeit unterstellt werden, was dazu führen würde, dass ein eigentumsübergang an den käufer ausgeschlossen ist.


    damit hat der käufer nur besitz erlangt und nissan kann die bücher von ihm heraus verlangen. das bezahlte geld wäre in diesem falle dermaßen von weg ;)

    falsch.. rein rechtlich unterscheidet man bei einem verlauf zwischen verfügungs-und verpflichtungsgeschäft.


    ein verpflichtungsgeschäft kann jeder tätigen und geht dabei die PFLICHT ein die sache/das recht etc. nach §929 BGB zu übereignen.


    ein verfügungsgeschäft (die sache tatsächlich zu übereignen) kann nur derjenige eingehe, dem die sache tatsächlih auch gehört, heißt in dessen eigentum bzw. dessen besitz sich das zu übereignende gut befindet. bei einer verfügung über eigentum ist die angelegenheit recht unproblematisch, besitzt jemand die sache, die er verkauft, aber nur so ist das rechtsgeschäft schwebend unwirksam und bedarf einer heilung - zum beispiel durch genehmigung des eigentümers.


    solange ist das rechtsgeschäft nicht einredefrei und es fand keine rechtswirksame übereignung gem. o.g. § statt.


    der alte eigentümer darf dann natürlich vom neuen eigentümer (sofern gutgläubig erwerb stattfand) oder besitzer (sofernbösgläubig) die herausgabe der sache nach § 985 BGB verlangen, bzw. schadenersatz. zumindest jedoch auch vom veräußerer bzw. verkäufer.



    soviel aus jura - 2. semester :D


    heißt im klartext - verkaufen kann ich ALLES, wirklich alles, sogar sachen die ich nicht habe. die frage ist nur, wem gegenüber man dann in welchem maße schadenersatzpflichtg wird. und das kann teuer werden.


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    bevor man etwas verkauft also wirklich darüber nachdenken, ob man wirklich der eigentümer ist, oder nur der besitzer. im vorliegenden falle wäre zu klären, ob nicht in den reparaturhandbüchern drin steht, dass die bücher nach wie vor eigentum der nissan ag sind, ein sogenannter eigentumsvorbehalt nach §930 oder so.. das 2. semester ist ja schon lange her.

    Zitat

    Original von FamAltenweger

    Zitat

    Original von Ignatz Bubi
    und sonst was besserers, ohne schweißen?



    zaubern? ?(


    zeigst du uns, wie das geht? *neugierig ist*


    werden hier eigentlich nur noch fragen gestellt, die mit ironie zu beantworten sind?!

    aber mit dem fahrrad ist schneller, als durch den wald! außer, man hat PHP!!




    magic:


    erstens: du hast eine allgemeine frage gestellt und eine noch abtraktere antwort erhalten.


    zweitens: wir können auch nicht hellsehen.


    Woher sollen wir denn wissen, ob es nicht die letzen 2 Fächerkrümmer sind, die je für den N15 hergestellt werden/wurden.


    Du kannst blöde Fragen stellen *kopfschüttel*

    hehe jo genau :D das waren die dinger. ich hatte danach nocheinmal welche in der hand, die waren noch beschi**ener ;)


    also vorher quali abklären.


    im zuge dessen kann ich den ebay user "pierrehartung" uneingeschränkt empfehlen. er bietet die depo blinker zum preis von 9,99€ an, dazu leider 10€ versand. aber 30€ isgesamt für 2 facelift blinker sind ok. dazu sehen sie sehr schick aus, und versand war auch sehr schnell.

    Zitat

    Original von Zapper


    @ Mario: TYC waren die, die eine Passgenauigkeit von genau Null hatten, ne?! :wow:


    naja so in etwa. der gummi um den blinker hat hinten und vorne nicht gepasst, ließ sich aber mit nem heißluftfön zurechtbiegen. ansonsten kann man bei den dingern auch das cleanen vergessen, die eier sind geschraubt und mit karosseriekleber geklebt. ne ganz schöne sauerei.


    aaber wie gesagt - es müssen keien TYC sein, können auch depo sien, die sind etwas besser zu bearbeiten und vor allem verarbeitet.


    Ich würde einfach mal den verkäufer fragen.


    als ich damals die depo's in den händen hielt, waren die sogar noch einen tick klarer, als die originalen vom fl.

    Zitat

    Original von Magic_N15

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    Original von Stoned
    such mal bei www.pollin.de nach der heizfolie! ;)


    Viel Dank Stoned... auf ein paar kann man doch noch zählen! Erstklassig! :perfekt: einbau dürfte ja nicht so aufwendig sein!



    mit den richtigen worten darf man sich gerne an Leute wenden, die Ihren N15 schon damit ausgestattet haben.

    Zitat

    Original von SePtOn
    Bei Conrad gibts übrigens auch selbstleuchtende Kennzeichen. Damit erspart man sich diese Kleinigkeit mit der Beleuchtung.


    Man muss diese nur finden, was relativ einfach wird, wenn die nicht grad in den Weiten des PHP verschwunden sind.

    Zitat

    Original von Magic_N15
    Und zu deinen Heizmatten kann ich nur sagen, dass es schön ist, dass die im Keller liegen, aber ich suche nach neuen OVP Spiegelheizplatten, Spiegelheizungen und nicht nach irgendwelchen, die irgendwer irgendwo im Keller rumfliegen hat!


    Such doch mal bei Conrad!