Sag ich doch-..wurde mal geändert..
Früher (vor langer,langer, Zeit ) wurde das mal differenziert gehandhabt.
Der Suchscheinwerfer durfte nur einschaltbar sein nur mit Rück+Kennzeichenleuchte
Arbeitsscheinwerfer war schaltungstechnisch vom Kfz Licht komplett zu trennen...
Nun,in der wiederum geänderten Fassung, steht es auch noch mal drin das auch die Verwendung von
Arbeitsscheinwerfer analog wie der elektrischen schaltbarkeit des Suchscheinwerfe sein muss..
Beide Scheinwerfer unterscheitet aktuell lediglich nur noch eine unterschiedliche Benutzungsvorschrift.
(Arbeitsscheinwerfer nur im Stand, Suchscheinwerfer nur zum kurzzeitigem Anleuchten von z.b Wegweisern, aber das auch während der (langsamen) Fahrt.
Wobei Arbeitsscheinwerfer die nur zur Seite oder nach hinten gerichtet sind davon ausgenommen sind.
Also diese nicht zwingend mit der Rück+Kennzeichenleuchte leuchten müssen...
Man merkt schon das einige Beamte echt langeweile haben..