Sorry ,wenn das Beispiel nicht eindeutig genug war:
Also das mit dem überhöhten Preis sollte nur andeuten, dass der Händler x in der Überlegung vielleicht nicht ganz so sauber ist - der Kunde aus dem Beispiel stellt dies aber erst später fest sagen wir, indem der Händler unfreundlich wird und Reparaturen ablehnt, die in die einjährige Gewährleistung fallen und der Kunde lässt, sagen wir von einem Sachverständigen, das Auto begutachten. Und der sagt, als er den Kaufpreis erfährt, dass eben dieses Auto zu teuer war. Der vom Händler x angepriesene Zustand des Fahrzeuges ist trotz Wartung und Pflege vom ersten Tag nach Kauf schlechter als zu erwarten war.
Außerdem: Wenn die besagten Stellen vor dem Kauf laut Händler repariert worden sind und sagen wir, dass zum Kaufzeitpunkt auch an diesen Stellen kein Rost mehr zu finden war, kann der Käufer dann nicht erwarten, dass der Wagen zumindest an diesen Stellen vorerst nicht mehr rostet?
Klar können ältere Autos irgendwann rosten - aber wenn der Wagen als rostfrei verkauft wird und beim Kauf auch keinen Rost mehr aufweist - warum soll der Käufer dann davon ausgehen, dass er sich eine Rostlaube "allererster Güte" zugelegt hat?
Außerdem wird der Käufer doch in den Eigenschaften des Fahrzeuges beim Kauf getäuscht - immerhin wurden die Roststellen im Beispiel ja nicht sachgemäß beseitigt - liegt dann nicht "Arglistige Täuschung" vor???
Außerdem bin ich mir sicher, dass, wenn sich der Käufer nicht wegen der Beseitigung des Mangels beim Händler meldet, die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeuges auf Dauer eingeschränkt wird oder kennt jemand nen TÜV-Prüfer, der einem eine Plakette aushändigt, wenn die Schweller praktisch nur noch zur Hälfte existieren??? (ich gehe hier mal von dem Fall aus, dass sich der Käufer nicht mehr weiter darum kümmert und nach zwei Jahren beim nächsten TÜV der Rost rieselt) Und dann kann man selbst die Grundfunktion des Fahrzeuges (die Überbrückung des Weges von A nach B) vergessen - oder sehe ich das falsch?