Bei ir ist es wie bei Formel1:
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) steht nur noch die kleinste zulässige Reifengröße drin. Eigentlich sollten die anderen Refengrößen mal in Feld 22 aufgeführt werden, aber man kann in diversen Foren lesen, dass das anscheinend sehr selten gemacht wird.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind die ergänzenden Reifengrößen aber aufgeführt, und zwar im Feld 50.
Bei mir sind dort die 17-Zöller vermerkt.
Wie das dann bei einer Polizei-Kontrolle ausschaut, weiß ich auch nicht, denn Teil 2 hat man ja schön zu Hause zu lassen.
André