Als ich habe bei einer deutschen Fahrzeugimportfirma ein DK-Modell bestellt. In meinem Vertrag steht als Liefertermin ca. 4 bis 6 Monate.
In den AGB´s der Firma steht, dass die angegebenen Lieferfristen unverbindlich sind und der Kunde 6 Wochen nach Überschreitung der Lieferfrist dem Händler eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen muss. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Bei mir würde das denn wohl bedeuten:
Fristbeginn 11.04.2007
6 Monate vorbei 11.10.2007
6 Wochen Überschreitung Lieferfrist: 22.11.2007
Nachfrist 2 Wochen bis zum 06.12.2007
Anschließend Kündigung möglich.
Ich könnte natürlich jetzt schon mit einer Kündigung drohen. Vielleicht kommt das Auto ja dann doch schneller.
Was meint ihr?