Beiträge von Cyb.Alex

    Hi,
    als ehemaliger Jurastudent kann ich nur nochmal bekräftigen:


    Nicht für jeden Schaden, den Kinder anrichten, kommt jemand auf.
    Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht.
    Und Eltern haften nur in den Fällen für Schäden an Dritten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Hat man eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese jetzt zum Einsatz. Die private Haftpflichtversicherung zahlt aber nur, wenn die Eltern haftbar zu machen sind.
    D.h, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt,zahlt die Haftpflichtversicherung.
    Kinder, die über sieben Jahre sind, können unter Umständen selbst zur Verantwortung gezogen werden, aber nur dann, wenn sie die Gefahren ihres Handelns selber abschätzen konnten. Das Kind ist in diesem Falle "Deliktsfähig". Hierbei muß die Haftpflicht ebenfalls eintreten.
    Kinder mit geistiger Behinderung sind ohne Altersbeschränkung mitversichert.