Ja, die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag (Wandelung) besteht auch bei KFZ und auch schon nach zwei erfolglosen Nachbesserungs-versuchen, wenn der Mangel als nicht unerheblich "anerkannt" wird.
Habe letztes Jahr meinen Audi A4 wieder zurückgegeben (dauerte allerdings 20 Monate (Rechtsanwalt, Gutachten, Gericht,...).
Kannst diesen Sachverhalt als Druckmittel verwenden oder ab zum Anwalt.
Lasse die vorsichtshalber jeweils die schriftlichen Reparaturaufträge geben, damit Du im Zweifelsfall etwas in der Hand hast.