googeln tut garnicht weh
Wiederzulassung § 14 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV
Erforderliche Unterlagen:
* Personalausweis oder Reisepass i.V.m.Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 Euro können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister
der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
* Einzugsermächtigung oder Einzugsermächtigung einschl.Vollmacht
* ggf. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
* Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung ( wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde )
* Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
* Versicherungsbestätigung (frühere Versicherungsdoppelkarte)
* falls noch vorhanden, die Kennzeichenschilder
* Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung
* Bescheinigung der gültigen Abgasuntersuchung
* Gebühr: 11,40 € zzgl. 0,30 ct. je Dokumentensiegel
Je nach Einzelfall können sich die Zulassungsgebühren erhöhen !