Beiträge von Perplex


    Zugegeben habe ich nichts, nur hier als "Perplex", aber wie leicht zu erraten ist, ist mein bürgerlicher Name nicht "Perplex". Außerdem kennen mich die Ordnungsamtsmitarbeiter nicht persönlich. Bei einer Gegenüberstellung würde ich wahrscheinlich alt aussehen, aber wegen so einer Lapalie?


    Auch der Tatzeitpunkt ist unschlüssig. Gefahren war ich um 8.45 Uhr, aber die Tat wird mir 4¾ Stunden später vorgeworfen.


    Inzwischen hat mich der 2. Strafzettel erwischt, diesmal in grün von der Polizei. Das war am letzten Sonntag in einer Nebenstraße. Diesmal haben sie sogar unter Sonstiges "ohne Plakette" handschriftlich eingetragen, obwohl ich in der Windschutzscheibe deutlich eine gelbe SMOG-Plakette habe, die nach wie vor nicht ungültig ist.


    Schriftlich ist bis heute noch nichts gekommen.


    Zitat

    Original von Trecker
    Es gibt keine Rechtfertigung für vorsätzlichen Rechtsbruch und ich mag es überhaupt nicht, wenn jemand seine persönlichen Interessen über das Gesetz stellt oder dieses für sich so auslegt, was es wert ist, beachtet zu werden und was nicht. :rolleyes:


    Mag sein, dass die Missachtung von Verkehrszeichen 270.1 verboten ist, aber es ist eben (noch) nicht strafbar, weil die dazugehörige Bestimmung im Bußgeldkatalog fehlt.


    Außerdem, eine Halterhaftung in diesem Fall gibt es schon mal gar nicht!


    Ob ich innerhalb oder außerhalb der Umweltzone "stinke", hat auf die Gesundheit der Bevölkerung so viel Auswirkungen, wie als wenn in China ein Sack Reis umfällt.


    Außerdem ist es meine heilige Bürgerpflicht "Schwachsinn" zu bekämpfen oder zu ignorieren. Weitere fundierte Rechtfertigungsgründe (Job, private Gründe) gibt es natürlich auch, aber das geht Niemanden was an, schon gar nicht Sachbearbeiter im Bezirksamt wegen einer möglichen Ausnahmegenehmigung.


    Zitat

    Original von Trecker
    Jetzt gibt es noch ein Problem, während wir hier allgemein über die Rechtslage diskutieren und von hypothetischen Fallgestaltungen ausgehen, stellst du Fragen zu deinem konkreten Fall. Antworten hierzu könnten allerdings ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sein.


    Ich hatte meinen Fall nur als Beispiel, stellvertretend für Tausende andere Fälle, genannt. Natürlich habe ich einen Verkehrsrechtsanwalt & bin rechtsschutzversichert.


    Ich möchte meinen Teil dazu beitragen den ganzen Blödsinn öffentlich zu machen, denn nur gemeinsam sind wir stark.


    Zitat

    Original von Trecker
    Bei Verstößen dieser Art handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten für die § 1 StGB (Strafgesetzbuch) nicht anzuwenden ist.


    Das kann so nicht sein, weil genau die gleiche Bestimmung auch im Grundgesetz Art. 103 II zu finden ist. Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention Art. 7 EMRK steht was Ähnliches.


    Zitat

    Der Polizeipräsident in Berlin
    In der Bußgeldkatalog-Verordnung (Grundlage des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges) wird die Formulierung des entsprechenden Tatvorwurfs bei nächster Gelegenheit so angepasst, dass anstelle des "Führens" z.B. das "Verkehren" mit einem Bußgeld bedroht ist.


    Das zeigt doch eindeutig, dass hier nicht gesetzeskonform gehandelt wird.



    Sicher ist mir bewusst, dass eine rechtswidrige Anordnung nicht automatisch nichtig ist. Eine rechtswidrige Anordnung bleibt nach Bestandskraft gültig. Andererseits werden Parkverstöße bei Nichtbeachtung nach einer gewissen Zeit automatisch eingestellt. Übrig bleiben lediglich die Verfahrenskosten für den Halter. Ich wüsste nicht, warum das bei diesem "Parkverstoß" anders sein sollte.

    Liebe Forengemeinde!
    Vorweg: Ich bin sicher kein Nissan-Fan. Ich fahre einen alten Daimler von 1971. Über die Gründe, warum ich Japaner (Fahrzeuge) nicht mag... aber dazu will ich mich nicht näher auslassen, weil Ihr sicher 1000 Gründe wisst, warum Japaner klasse sind.


    Mir geht es viel mehr um Eure Kompetenz in diesem Thread. Am Freitag hat es mich erwischt. Da ich mein Fahrzeug auf einen Parkplatz parkte, wo ab 9.°° Uhr Parkscheibenpflicht bestand, parkte ich mein Fahrzeug um 8.45 Uhr um. Dabei begegnete ich im Vorbeifahren die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, die mich argwöhnisch musterten. Ich muss dazu sagen, dass ich diesen ganzen "Umweltschwachsinn" militant ignoriere. Jedenfalls stellte ich gestern meinen Wagen auf einen ordentlichen Parkplatz. Aber die eifrigen Herren vom Ordnungsamt ließen es sich nicht nehmen mir trotzdem einen blauen Strafzettel zu verpassen. Ich lach' mich über so viel Dummheit kaputt. Den Strafzettel klebe ich mir als Trophäe in die Windschutzscheibe, so wie es auch andere Betroffene in Kreuzberg machen. Ich wohne in Neukölln.


    Aus zuverlässiger Quelle weiß ich schon heute, wie der Tatvorwurf lauten wird:


    -Tatbestand Nr. 914121
    Sie führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken.


    Bei Tatbestand Nr. 914121 handelt es sich um einen so genannten "selbsterstellten Auffangtatbestand für Berlin". Nähere Erklärungen zur Aufschlüsselung der Tatbestandsnummern finden sich im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter "4.1.2 Aufbau der bundeseinheitlichen Tatbestandsnummer" (Seite 4).


    Dazu muss noch angemerkt werden, dass der "selbsterstellte Auffangtatbestand für Berlin" nur in Berlin gelten soll. Die Behörde wird jetzt also so argumentieren, dass das Verkehrsverbot sich nicht nur auf den fließenden Verkehr, sondern auch auf den stehenden Verkehr beziehen soll. Schließlich verkehrt ein stehendes Fahrzeug auch, es parkt. Verantwortlich dafür soll der Halter sein, wenn kein Fahrer in flagranti erwischt wird.


    Tut mir leid, wenn ich herzhaft lache.

    Aber dass da in den Köpfen der Ordnungshüter etwas vollkommen verkehrt läuft, ist doch hier offensichtlich. Dabei muss ich mal die Gewerkschaft der Polizei in Schutz nehmen, da die sich von dieser Dummheit ausdrücklich distanzieren. Zu beachten wäre da vor allem § 1 StGB.


    Fragt sich nur, ob ich auf den folgenden Bußgeldbescheid überhaupt reagieren soll, wo doch selbst Parkverstöße bei Nichtbeachtung nach einer gewissen Zeit nach § 25a StVG eingestellt werden. Übrig bleiben lediglich die Verfahrenskosten, die nach 3 Jahren auch verjähren. Unmengen an Schulden habe ich sowieso.
    Punkte in Flensburg könnte es jedenfalls für den Halter so nicht geben.


    Wie seht Ihr das?