ZitatAlles anzeigenOriginal von Trecker
ZitatOriginal von Perplex
Dabei begegnete ich im Vorbeifahren die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, die mich argwöhnisch musterten.
Wenn es die gleichen Mitarbeiter waren, die Dich haben fahren sehen und Dir das Knöllchen verpassten, wirst Du da nicht rauskommen.
Objektiv hast du ja auch den Tatbestand erfüllt, sogar vorsätzlich und dies zugegeben, anders ist dieses Zitat nicht zu verstehen:
ZitatOriginal von Perplex
...ich diesen ganzen "Umweltschwachsinn" militant ignoriere.
Zugegeben habe ich nichts, nur hier als "Perplex", aber wie leicht zu erraten ist, ist mein bürgerlicher Name nicht "Perplex". Außerdem kennen mich die Ordnungsamtsmitarbeiter nicht persönlich. Bei einer Gegenüberstellung würde ich wahrscheinlich alt aussehen, aber wegen so einer Lapalie?
Auch der Tatzeitpunkt ist unschlüssig. Gefahren war ich um 8.45 Uhr, aber die Tat wird mir 4¾ Stunden später vorgeworfen.
Inzwischen hat mich der 2. Strafzettel erwischt, diesmal in grün von der Polizei. Das war am letzten Sonntag in einer Nebenstraße. Diesmal haben sie sogar unter Sonstiges "ohne Plakette" handschriftlich eingetragen, obwohl ich in der Windschutzscheibe deutlich eine gelbe SMOG-Plakette habe, die nach wie vor nicht ungültig ist.
Schriftlich ist bis heute noch nichts gekommen.
ZitatOriginal von Trecker
Es gibt keine Rechtfertigung für vorsätzlichen Rechtsbruch und ich mag es überhaupt nicht, wenn jemand seine persönlichen Interessen über das Gesetz stellt oder dieses für sich so auslegt, was es wert ist, beachtet zu werden und was nicht.
Mag sein, dass die Missachtung von Verkehrszeichen 270.1 verboten ist, aber es ist eben (noch) nicht strafbar, weil die dazugehörige Bestimmung im Bußgeldkatalog fehlt.
Außerdem, eine Halterhaftung in diesem Fall gibt es schon mal gar nicht!
Ob ich innerhalb oder außerhalb der Umweltzone "stinke", hat auf die Gesundheit der Bevölkerung so viel Auswirkungen, wie als wenn in China ein Sack Reis umfällt.
Außerdem ist es meine heilige Bürgerpflicht "Schwachsinn" zu bekämpfen oder zu ignorieren. Weitere fundierte Rechtfertigungsgründe (Job, private Gründe) gibt es natürlich auch, aber das geht Niemanden was an, schon gar nicht Sachbearbeiter im Bezirksamt wegen einer möglichen Ausnahmegenehmigung.
ZitatOriginal von Trecker
Jetzt gibt es noch ein Problem, während wir hier allgemein über die Rechtslage diskutieren und von hypothetischen Fallgestaltungen ausgehen, stellst du Fragen zu deinem konkreten Fall. Antworten hierzu könnten allerdings ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sein.
Ich hatte meinen Fall nur als Beispiel, stellvertretend für Tausende andere Fälle, genannt. Natürlich habe ich einen Verkehrsrechtsanwalt & bin rechtsschutzversichert.
Ich möchte meinen Teil dazu beitragen den ganzen Blödsinn öffentlich zu machen, denn nur gemeinsam sind wir stark.
ZitatOriginal von Trecker
Bei Verstößen dieser Art handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten für die § 1 StGB (Strafgesetzbuch) nicht anzuwenden ist.
Das kann so nicht sein, weil genau die gleiche Bestimmung auch im Grundgesetz Art. 103 II zu finden ist. Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention Art. 7 EMRK steht was Ähnliches.
ZitatDer Polizeipräsident in Berlin
In der Bußgeldkatalog-Verordnung (Grundlage des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges) wird die Formulierung des entsprechenden Tatvorwurfs bei nächster Gelegenheit so angepasst, dass anstelle des "Führens" z.B. das "Verkehren" mit einem Bußgeld bedroht ist.
Das zeigt doch eindeutig, dass hier nicht gesetzeskonform gehandelt wird.
Sicher ist mir bewusst, dass eine rechtswidrige Anordnung nicht automatisch nichtig ist. Eine rechtswidrige Anordnung bleibt nach Bestandskraft gültig. Andererseits werden Parkverstöße bei Nichtbeachtung nach einer gewissen Zeit automatisch eingestellt. Übrig bleiben lediglich die Verfahrenskosten für den Halter. Ich wüsste nicht, warum das bei diesem "Parkverstoß" anders sein sollte.