Hallo leute
ich habe gehört dass man die Felgen die man an seinem auto hat in den fahrzeugbrief eintragen muss ?
ich kannte dass nur dass wenn man eine abe hat die eintragen lassen kann im schein, es aber nicht vorgeschrieben ist ...
desweiteren hab ich schon den neuen fahrzeugschein
in dem steht beim primera was von 15zoll und 185er reifen, dabei hat der stw doch schon von werk aus 215er und 17zoll ...
wie sieht das nun bei einer kontrolle aus ?
also eine kopie vom alten fahrzeugschein habe ich immer parat wo die 17zoll aufgeführt sind, und eine abe zu den felgen habe ich auch noch im auto
(sind übrigens nicht mehr die originalen stw felgen)
kann dazu jemand was sagen ?
der gtü tüvler meinte dass im neuen fahrzeugschein nur noch die mindestgrößen stehen und sozusagen gar nichts mehr dazu sagen können weil sie gar nicht wissen welche sachen man fahren kann und was nicht ...
noch meinte der tüvler ich könnte zur zulassungststelle hin mit der alten kopie und neuen schein und das eintragen lassen, aber umsonst, weil die das schn von vorherein eintragen hätten müssen...
kann mir evtl auch mal einer noch seinen fahrzeugschein ablichten wo die standart 17zoll drinne stehen und schicken ?
schönen gruß