danke,christian!!
wegen den blinkern hab ich grad was in nem anderen forum gefunden!
"Sehr geehrter Herr ******,
sofern der Anbau der Beleuchtung des betreffenden Fahrzeugs nach EG (76/756/EWG) ausgeführt sein muss, sind die seitlichen Blinkleuchten Bestandteil der Genehmigung und dürfen somit nicht abgebaut werden. Die betrifft Fahrzeuge , die ab dem 01.10.1994 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Lang
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Produktbereich Fahrzeuge"
"Die Blinker müssen in einem Winkel von 80° von Längsmittelachse des Fahrzeuges nach außen seitlich sichtbar sein.
Ist das nicht gegeben, dann sind seitliche Blinkleuchten erforderlich.!
vllt hilfts ja!:)
Tobi