Beiträge von Dirty

    wir beziehen uns ja schon direkt auf das dafür vorgesehende gesetz und dies ist immer eine auslegungssache natürlich können die ersteller dieses gesetztes gemeint haben das alle eine sichtbehinderung haben müssen aber solange es nicht genau da steht ist es nicht rechtskräftig vieleicht gibt es dafür irgendwo eine erweiterung die mir aber nicht bekannt ist und ich sehe das hier nicht als streit sonder als angeregte diskussion

    und wo steht das so eindeutig ? ich lese das nicht das eine erhebliche sichtbehinderung aller vehrkersteilnehmer erforderlich ist um diese einrichtungen am fahrzeug zu benutzen da dies auch garnicht möglich ist dies zu überprüfen


    es tut mir leid das ich anscheinend nicht zwischen den zeilen der stvo lesen kann :flipa:


    PS: wenn man keine arkumente mehr hat die hieb und stichfest sind solte man es entweder lassen oder einfach mal jemanden anders recht geben dies würde ich auch machen wären eure arkumente nicht nur aus verzweiflung an mir aus den fingern gesogen :will-u-understand: dann könnten wir alle mal so richtig :bier2:

    es steht aber nicht von welchem vehrkehrsteilnehmer die sicht erheblich behindert sein muss und wenn ihr die verurteilt die sich auch um andere kümmern dan tut es mir leid macht lieber die fertig die bei regen nichtmal ablendlicht einschalten weil sie ja selber genug sehen und dies dann nicht für notwendig halten die leute werden selten bestraft obwohl dadurch eher ein unfall passiert als durch eingeschaltete neblers!!

    also verstärken geht ja nun mal garnicht vieleicht bündeln aber mehr auch nicht (woher soll den das zusätliche licht kommen oder sind seid neusten in den strassen zusätliche lampen verbaut die auf nebelscheinwerfer reagieren :flipa: \nichtbösenehmen/ ) und ich habe nie behauptet das mann sie in der stadt anmachen soll!! da bei ca 50km/h nicht wirklich viel gischt entsteht

    Zitat

    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich


    laut definition ist nebel ja nur feinste wasserteilchen die in der luft sind und dazu zähle ich auch gischt weil diese auch nur durch feinste wasserteilchen ensteht und in dem gestzt steht nicht ob meine sicht oder die des vordermannes gemeint ist den die des vordermannes ist nach hinten erheblich durch die gischt behindert


    dazu noch die nebelschlußleuchte machst du ja auch nicht an um besser sehen zu können sondern um besser gesehen zu werden

    Zitat

    Dann hat Dein Fahlehrer Mist erzählt. Nebler nur bei Sichtbehinderung, z.B. durch Regen oder eben Gischt. Ist "nur" die Fahrbahn nass und es tritt - z.B. wegen geringen Verkehrsaufkommens - vor Dir keine Gischbildung auf, darfst Du die Nebler nicht anmachen.


    denk daran das deine fahrschule auch schon 21 jahre her ist und seid dem sich auch einiges geändert hat und bei nasser fahrbahn muss ich immer mit gischt rechnen es geht in diesem fall ja auch darum das der vorrausfarende dich sieht da ja direkt hinter ihm die gischt entsteht!!

    ich hab ja auch nicht gesagt das du mit deinen jahren keine erfahrung hast sondern man es nicht auf die jahre sondern eher auf die gefahrenden kilometer beziehen soll!! obwohl du auch nicht sagen kannst das du alle gefahren der strasse kennst weil das kann niemand.


    mit der reflektion geb ich dir teils recht aber dass auch nur in einem bestimmten abstand solange sie richtig verbaut sind denn bei mir is es so das im ca abstand von 15 metern zum auto das licht grade mal 3-5 meter direkt auf die fahrbahn leuchtet un dadurch das sie sehr weit unten verbaut sind auch nur in einem sehr flachen winkel das hat zu folge das auch der reflektionswinkel sehr flach ist und dadurch der abstant vom entgegend kommenden auto noch sehr groß ist wo er durch die reflektion geblendet werden kann => das licht ist in dieser entfernung schon sehr abgeschwächt erstrecht dadurch das ja nie 100% reflektiert werden (selbst nicht bei einem spiegel) desweiteren wenn ich eine nase fahrbahn habe entsteht auch meistens gischt durch die vorausfahrenden autos!


    damit will ich mich jetzt nicht von geltenen gesetzten frei sprechen ich finde es auch idiotisch bei klarem sonnenschein (ausser auf der autobahn) mit neblers zu fahren es passiert mir selber aber auch da ich keine anzeige habe dir mir sagt das sie an sind und ich immer mit licht fahre!

    nicht zu voreilig sagen das es nicht erlaubt ist du darfst die vorderen scheiben bis zu einer tönung von glaube ich 15 oder 25% tönen und ich glaube foliatec hat dafür auch eine folie im sortiment

    also dazu muss ich mich auch nochmal äussern


    1. wenn eure neblers nur bis kurz vor eurem auto leuchten dann könnt ihr sie auch gleich abbauen die neblers leuchten nähmlich fast so weit wie die ablendlichter bloß werden sie nicht so gestreut zusätzlich leuchten sie noch die seiten aus dies alles diehnt zb. bei nebel dazu das du sozusagen unter dem nebel leuchtes und damit keine so große reflektion durch die in der luft befindlichen wasserteilchen (nebel) erlankst macht aber nur sinn wenn du bei starken nebel das ablendlicht dazu ausschaltes und natürlich leuchten sie nicht ganze 50 m aber die reflektion der augen von z.B. rehen is ohne probs über 50m dadurch sichtbar!! die starke seitenausleuchtung direkt vor dem auto dient dazu das ich die seitenmarkierung auch bei starken nebel oder regen bzw schneefall sehe. zusätzlich bekomme ich spätestens dann mit das rehe in der gegend sind wenn ich sie in diesem lichtkegel sehe und kann dadurch meine geschwindigkeit anpassen.


    2. und ich sehe leute mit neblers um einiges früher bei schlechter witterung da mann ja bekanntlich dann ca 4 lichtquellen hat und jeder der das gegenteil behauptet hat in physik wirklich nicht aufgepasst!!


    3. ich hasse die leute die sagen das sie schon sooo viele Jahre autofahren und aus genau diesem grund es natürlich besser wissen müssen was richtig ist (gewohnheitsrecht???) die meisten von euch haben doch bloß keine neblers und motzen deswegen so rum. zusätzlich würde ich nie aus meiner fahrpraxis in jahren etwas behaupten ich könnte 20 jahre auto fahren und grademal 200000 km oder 5 und 400000 km also was macht das für einen sinn???

    Zitat


    Dirty bei mir wären das über 800km wär gerne dabei aber 160€ bei sparsamer fahrt sind mir dann doch zuviel sorry



    wieviel verbrauchst du bitte ich währe für die mitte Deutsch.............


    na ca 10€ (9-10l) auf 100km und ich muss hin und zurück oder denkst du ich würde unten bleiben :D => 1600km :eek:

    Ist das Pedal denn gleich beim fünften mal beim drauftreten verbogen oder erst durch das halten der bremse ? ABS drückt das Pedal ja wieder zurück damit die Räder nicht blockieren und wenn du das pedal so kräftig und energisch unten hälts entwickelt sich da ja ein sehr hoher gegendruck der das pedal zerbiegt.

    ich frage mich wie du bremst das das pedal immer in richtung gaspedal biegt?? gehst du da mit beiden füssen rauf ?? (automatik??) oder erwischt du es ab und zu nur mit der hälfte deines fußes weil du gleichzeitig auch auf die kuplung springst ??


    tut mir leid aber das kann nun wirklich kein materialfehler mehr sein wenn die es schon extra verstärkt haben das ist eindeutich ein fehler beim bedienen!!


    Ich weis und kommt mir jetzt nicht aber in einem notfall .. :bla: :bla: :bla:
    Normalerweise solte man nie so viele notbremsungen hintereinander machen ohne seine wagen danach mal vom freundlichen durchcheken zu lassen und da es dir nie beim ersten mal passiert ist dann waren die abstände dazwischen einfach zu kurz. da auch in deinem system ein höher bremsdruck aufgebaut wird und du das abs system auch überlastest

    es gibt so genannte drei d blitzer da wirst de von vorne von der seite und von hinten gleichzeitig geblitz damit die das gesicht und das nummernschild haben einige blitzen auch nur von vorn und hinten

    :flipa: von wegen einfach schnell klauen dafür müssen die erst das cockpit auseinanderbauen der tft ist im cockpit durch eine diebstahlsicherung vom notebook gesichert und mein wagen durch ne alarmanlage mit screenpager

    ich muss nur dann fahrtenbuch führen wenn ich nicht weis wer gefahren ist aber wenn ich behaupte das es ein famielienmitglied ist und ich mein zeugenaussageverweigerungsrecht in anspruch nehme dürfen sie mir auch kein fahrtenbuch aufdrücken