Ganz einfach:
Für den Fall, dass neu geeicht wird, auf Basis der Sommerfelgen:
Winterräder mit 185/65 R15 => Umfang = 195,3cm
Sommerräder mit 215/40 R16 => Umfang = 181,7cm
195,3/181,7=1,07 => 7% Abweichung! 3% sind mMn zulässig ohne Tachoangleichung.
Und warum ich da sage, dass es nicht zulässig ist? Der Tacho darf nicht nachgehen! Wenn er nun auf die Sommerräder eicht, muss er für die Winterräder neu eichen, da er sonst schneller fährt, als erlaubt! Das sollte doch verständlich sein...
Und wenn er nichts ändert, ist es fast ok. Er hat recht viel Abweichung (wenn auch in legale Richtung. Aber er wills ja ändern)
Warum fast ok:
Sein Tacho zeigt 100km/h, sein GPS (was i.d.R. genau ist) zeigt 86km/h. Das ist geradeso nicht zulässig! Der Tacho darf laut ECE R39 um 10% +4km/h vorlaufen. Er darf nicht nachlaufen. 86km/h*1,1+4km/h=98,6km/h. Der Tacho liegt also außerhalb der zulässigen Toleranzen für die 215/40er...
Starmasters Eintragung für den Kombi gehörte zu den von christian genannten früheren Modellen? Da waren dann sicher die 215/40er laut Eintragung(!) ok.