@ darkmetalgreyjuke
...woher haste denn die Info?? Seit 01.07.2012 ist es doch so:
Wer als Halter eines PKWs, Motorrads oder leichten Anhängers mit
abgelaufener Hauptuntersuchung von der Polizei kontrolliert wird, dem
droht in den ersten 2 Monaten nicht einmal ein Bußgeld.
Erst wenn die Hauptuntersuchung bereits seit über 2 Monaten abgelaufen ist, werden zunächst 15 Euro fällig.
Wer bereits 4 Monate über dem Termin drüber ist, muss bis zum 8. Monat mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
Ab dem 8. Monat wird es dann allerdings ziemlich happig. 40 Euro
Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg sind hier bei einer Kontrolle durch
die Polizei fällig.
Außerdem:
Seit dem 1. Juli 2012 ist bundesweit einheitlich geregelt, dass die
nächste Hauptuntersuchung stets 24 Monate nach der letzten fällig ist.
Eine Rückdatierung erfolgt also selbst bei abgelaufener HU nicht mehr.
Ist man jedoch mehr als 2 Monate drüber verlangt der TÜV 20% höhere Kosten^^
ZitatNur mal zur Info.