Paul Mustermann hatte einen Auffahrunfall an dem 3 PKW beteiligt waren und durchdessen im ein kleinerer Schaden am Heck seines Fahrzeuges entstanden ist.
Pkt a:
Durch diesen Unfall ist Paul zu spät zum Dienst erschienen wegen Wartens auf die Polizei und Unfalldatenfeststellung etc..
Pkt b:
Im allg. ist es ja üblich das wenn der Wagen in der Werkstatt ist entweder ein Mietwagen gestellt oder eine Entschädigung in den jeweiligen Tagessätzen .
Zu Pkt a:
Kann Paul von der gegnerischen Versicherung eine Verdienstausfallentschädigung verlangen zusätzlich zu den allg. Pauschalen wie zum Bsp die 25,- Euro für Porto und Telefon ? Weil er ja ,wenn das wörtchen wenn nicht wäre höchstwarscheinlich Pünklich zum Dienst erschienen wäre. Oder muss er das in die Pauschale mit einrechnen?
zu pkt b:
Kann eine Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden für die Zeit die für die Erstellung von Kostenvoranschlägen /Gutachten gebraucht wird? Also das Fahrzeug steht in der Werkstatt kann nicht genutzt werden wird aber eben auch nicht Repariert in dieser Zeit .
Bitte um eine rege diskusion .
Mfg
PS. Ich hatte zwar bei Mr.Google &Co . schon gefragt aber nichts entsprechendes gefunden da ja keine Krankschreibung etc. erfolgt ist in Paul seinem Fall.