Meines Erachtens geht es hier um die Regelung zur Bestimmung von diversen Emissionen anhand derer die Steuerlast ermittelt wird, welche nun verbindlich von der Zulassungsbehörde übernommen werden muss. Für mich steht da nirgends was von der Fahrzeugart, welche übernommen werden muss. Ist so ein Juristendeutsch, allerdings würde es mich wundern, wenn durch diese Regelung, die Finanzämter auf Geld "verzichten" müssten.....
Bin manl gespannt, wie das andere aus dem Forum beurteilen
Als ich damals meinen ersten "PKW" Steuerbescheid bekommen habe, war ich beim Finanzamt vorsprechen und wollte mir die gesetztliche Grundlage zeigen lassen, anhand derer mein D40 DK Facelift Modell als PKW besteuert wird.
Nach zwei Sachbearbeitern kam dann irgendjemand höheres (Abteilungsleiter oder ähnliches) und so haben sie mir zu dritt erklärt, dass es keiner Grundlage bedarf, sondern dass dies der Einschätzung des Finanzamtes obliegt. Auf meine Frage, wie sie denn nun zu der Einschätzung kommen, kamen dann so Antwortern wie: der sieht ja eher wie ein PKW aus, der fährt ja 180km/h, also auch nicht wie ein LKW usw.
Gruss
Tom