Beiträge von RoadDogg

    so etwas schwebte mir vor, mache wir doch mal einen Zeitpunkt aus. Als Admin kannst du ja solche "Ankündigungen" machen.
    Wäre nur bitter, wenn sich auf diese Ankündigung hin zu viel einloggen würden und der Server zusammenbrechen würde... ;)

    danach habe ich mich auch tierisch aufgeregt, aber in diesem Moment [umzingelt von mehreren BGSlern] war ich ziemlich verdutzt...


    was macht eigentlich dein ABI??
    (hoffe ist net schlimm, dass ich dich hier daran erinnere :O )


    In Ba-Wü läuft der Krampf nämlich schon ne Woche...

    OK, noch ne Geschichte:
    Nach der tschech. Grenze haben die [BGSler] mein Autolein zerlegt [Mein Gott, die hatten sämtliche Verkleidungen in rekordverdächtiger Zeit demontiert gehabt, dafür Mal ein Lob!], dachten wohl ich würde schmuggeln, dabei war ich doch nur tanken *g*


    An meinem Beifahrersitz wurden sie dann auch fündig:
    Hinten hatte ich unter den Schonbezug mehrere, in Prospekthülle gepackte, Seiten mit Lateinvokabel versteckt. -Ich gesetzloser * Ich abtrünniger-
    Ich kann mir heute noch nicht vorstellen, was Schnittlauch bei einer Liste mit Lateinvokablen so aus der Ruhe bringen kann, dass er sofort entsetzt einen Kollegen zu sich beordert?!
    Nach mehrminutigem Studium meiner Vokabeln [hätte ich sie mir nur Mal so lange angesehen *g*] wurde von Seitens des Schnittlauchs konstatiert, dass es sich nicht um eine Liste mit Namen von Top-Agent der USA handelte, sonderen lediglich um Vokabeln...


    nette Story hä?!
    Axo, die Verkleidungen musste ich natürlich wieder anbringen X( X(

    zu Stefans 2. Bild:
    Das mit McDonald hab ich ja gar nicht gewusst, wenn ich das nächste Mal im DriveIn steh verlange ich Nissan-Rabatt :P

    hhmm, ich habe noch gar nicht nach nem neuen Knauf geschaut, sind die alle gleich anzubringen?
    Kann man die theoretisch "einfach" auf auf die Stange schrauben, ob jetzt verkürzt oder nicht?


    Es gibt ja auch beleuchtete, wie bekommt man denn das hin??

    Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
    StVZO § 18 Abs. 1, 3 Satz 1; § 23 Abs. 1b Satz 2; § 28 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 3; § 69a Abs. 2 Nr. 3, 4, 10a
    --> 50 EURo

    "Längst sind die Zeiten vorbei, in denen sich Autofahrer über ein schlichtes Radio oder Cassettengerät im Fahrzeug freuten. Ein CD-Wechsler muss es heute schon sein. Das Bedienen eines CD-Wechslers im Straßenverkehr kann jedoch auch zu Fahrfehlern führen – häufig mit sehr unerfreulichen Folgen.


    Eine Frau fuhr an einem verregneten Abend im März mit dem Auto und bediente während der Fahrt den installierten CD-Wechsler. Sie kam dadurch links von der Straße ab und prallte gegen einen abgestellten Wagen, der dabei erheblich beschädigt wurde. Später verlangte die Kaskoversicherung, die den Schaden in Höhe von rund 10.000 Euro reguliert hatte, den Betrag von der Unfallfahrerin zurück. Die Versicherung machte geltend, die Frau habe den Unfall »grob fahrlässig« herbeigeführt, das heißt, sie habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch die Bedienung des CD-Wechslers in besonders schwerem Maße verletzt.


    Der Streit ging durch zwei Instanzen. Die Richter des OLG Hamm beurteilten den Fall abschließend wie folgt: Die Bedienung eines CD-Wechslers entspreche der Bedienung eines herkömmlichen Autoradios. Deshalb handele ein Autofahrer, der einen CD-Wechsler während der Fahrt betätige, im Allgemeinen genauso wenig grob fahrlässig wie derjenige, der an seinem Autoradio herumschalte. Auch habe hier keine außergewöhnliche Verkehrssituation vorgelegen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit der Fahrerin gefordert habe. Die Frau habe den Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt und müsse der Versicherung die Schadenssumme nicht zurückzahlen, so die Richter. "


    OLG Hamm (Urteil v. 18.10. 2000, Az: 13 U 118/00)



    -----------
    wenn sich der Wechsler im Kofferraum befindet, sollte ihn der Fahrer natürlich nicht während der Fahrt bedienen ;)

    Benzinverbrauch vom 200er kenn ich, hat mein Bruder mal gefahren, aber bevor ich meinen Führerschein hatte und in den Genuß kommen konnte das Auto zu fahren, haben ein paar Bäume Ping-Pong mit dem Auto gespielt (um das mal so auszudrücken) --> Totalschaden...
    Sind nette Bilder vom Rettungsteam und vom zerstörten 200er entstanden...

    Für den Translate Button müsste dann bei der Erstanmeldung am Board das Feld "Herkunft" obligatorisch sein, damit der Translate Button von der Region abhängig übersetzen kann... :P

    ist doch ein Ansporn für alle sich einen flachen Sportwagen zu holen!!
    In der Tat ein positives Ereignis, viel konnte ja bei dem in der Birne eh nicht kaputt gehen