Beiträge von speedmaster

    ich habe ein gutachten.
    doch man kann die hella linsen in dei original scheinwefer bauen,musst nur bei lichtteschinschen institut testen lassen
    ein habe so gar eins für den rb26det nür motor. ;)
    da ich mal einen r34 gtr n1 gehabt habe

    stimmt einen sereinmässigen könnte ich auch nicht zulassen,aber einen bei dem ich die lichter umgebaut haben,eine nsl montiert habe.
    datenblatt habe ich hier liegen,


    also melde dich wenn du einen hast.
    speedmastermr2(Ä)gmx.de

    das mit der versicherung und teilen stimmt mal gar nicht,
    ich selbst habe mal einen skyline r34 gtr n1 und eine silvia s15 turbo gehabt..


    der skyline hat vollkasko 100euro im monat bei 55% gekostet(WWK Versicherung)


    die silvia gerade nur 80Euro Vollkasko..


    Ich habe mir die japanische teile cd besorgt und mir die teilenummern am pc raus gesucht und ganz bequem beim freundlichen nissan händler um die ecke bestellt..
    meist waren die teile schon nach zwei tagen da.
    und sie haben auch nicht mehr gekostet wie für andere fahrzeuge..


    das gleiche kann ich auch über toyota sagen.

    XeNoN_SR20DET
    für neh gute originale s15 musste du ca.14000-15000Euro 50000km zulassungsfertig rechnen..
    ab 100000km kommst du mit dem preis von 13000euro zulassungsfertig hin.
    Wenn da tuning teile verbaut sind,wird um einiges teurer,sonderabnahme.


    Im prinzip hast du recht,neh s14 ist billiger,da für um welten nicht so schön wie die S15.Aber das ist wie bei allem Geschmacksache.
    Der Motor sr20det von der S15 ist auch um welten besser,laut Nagata von Top secret.


    Zulassung für die s15 bis ende 2000 kann ich helfen,so gar für die schweiz und österreich,schweiz und österreich müssen aber original sein.


    was ich noch vergessen hatte,ich selbst und hier für spreche ich nur für mich,fahre lieber was ausgefallenes sehr seltenes,was es nicht oft gibt,auf deutschen(europäischen)Straßen wie etwas altägliches.


    ach eine s15 packt nie und nimmer die euro3.

    Die Importfahrzeug-Richtlinie
    Diese Richtlinie wurde im Dezember 1998 im Verkehrsblatt bekannt gemacht und ist seither bundesweit anzuwenden. Sie ist mit maßgeblich für die Vorgehensweise des Sachverständigen bei der Begutachtung Ihres Importfahrzeuges! In vielen wichtigen Punkten galten jedoch schon vorher entsprechende Vorschriften.


    Wenn der Sachverständige von TÜV oder Dekra eine Begutachtung eines importierten Fahrzeugs nach § 21 (Vollgutachten) vornimmt, stellt er nicht nur die technischen Mängel, sofern vorhanden, fest, sondern überprüft auch die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften in Deutschland.


    Welche Vorschriften sind das, in welchen Fällen kann ein Fahrzeugteil oder ein technischer Tatbestand durch Etwa-Wirkung oder die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung "abgesegnet" werden?


    Die Importfahrzeug-Richtlinlie macht dazu genaue Vorgaben. In der folgenden, etwas verkürzten und vereinfachten Zusammenfassung ersehen Sie, nach welchen Kriterien Ihr Fahrzeug überprüft wird und welche Umbaumaßnahmen und Prüfungen wirklich erforderlich sind. Länderspezifisch sind vereinzelte Abweichungen möglich, die jedoch mit der Zeit immer mehr verschwinden werden.



    Scheiben Etwa-Wirkung möglich "DOT"-Kennzeichnung genügt


    Anhängekupplung US-Version unzulässig Kugeldurchmesser falsch

    Scheinwerfer
    (Fern- u. Abblendlicht) Nebelscheinwerfer nur mit europ. Prüfzeichen Lichttechn. Gutachten möglich für einzelnen Scheinwerfer, aber teuer

    Begrenzungsleuchten/ Standlicht Etwa-Wirkung möglich Farbe muss weiß sein!


    Rückfahrscheinwerfer Etwa-Wirkung möglich ab Erstzulassung 01.01.1987 erforderlich


    Schlussleuchten Etwa-Wirkung möglich getrennt absichern

    Bremsleuchten Etwa-Wirkung möglich nicht kombiniert mit rotem Blinker


    Rückstrahler umrüsten oder zusätzlicher RS mit E-Prüfzeichen nachrüsten nur Farbe rot möglich

    Nebelschlussleuchte Etwa-Wirkung möglich oder nachrüsten ab Erstzulassung 01.01.1991 erforderlich


    Blinker Etwa-Wirkung möglich Farbe muss gelb sein!
    Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original

    Glühlampen Etwa-Wirkung möglich, wenn mit US-Prüfzeichen versehen Auflage: 2 Ersatzlampen mitführen


    Kennzeichenbe- leuchtung Etwa-Wirkung möglich


    Sicherheitsgurte Etwa-Wirkung möglich US-Standard erfüllt

    Reserverad außen doppelte Absicherung vorsehen


    Bremsanlage Ausnahmegeneh- migung erforderlich ab Erstzulassung 01.01.1991 ab Erstzulassung 01.01.1991 muss zusätzlich eine Bremsprüfung nach VdTÜV-Merkblatt durchgeführt werden


    Abschlepphaken vorne nachrüsten, hinten nur bei angegebener Anhängelast ab Erstzulassung 01.01.1974


    Abgasverhalten nach StVZO bzw. EG nachzuweisen Ausnahmegeneh- migung nur bei Umzugsgut möglich


    Leuchtweiten- regulierung Ausnahmegeneh- migung möglich, ab Erstzulassung 01.01.1990 keine Nachrüstung nötig

    Warnblinkanlage muss immer vorhanden sein

    Tachometer Skalierung in km/h bis VMAX erforderlich umrüsten oder dauerhafte Markierungen, z.B. 30/50/80/100/130...


    Wegstreckenzähler Ausnahmegeneh- migung erforderlich, falls in Meilen angezeigt keine Umrüstung erforderlich


    Fabrikschild/
    Typschild erforderlich Anbringung
    vo. re. a. Rahmen


    Fahrzeug- Identifikations- Nummer nachträglich vo. re. a. Rahmen einschlagen, falls nicht ab Werk eingeprägt nach Absprache
    mit dem Sachverständigen des TÜV

    Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Nachzuweisen für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.2002 An Technische Dienste wenden

    skyline348
    wenn ich hier lese was du für eine scheisse schreibst,ist das echt unglaublich.
    Der Tüv hat absolut nix vom skyline und wenn er mal etwas bekommt,dann sind das privat gutachten die jemand mal für ein haufen kohle hat machen lassen.
    es ist scheiss egal wo das auto her kommt,england oder timbuktu,es gibt nur privat datenblätter,abgasgutachten usw,usw für das die leute mal viel geld bezahlt haben und es so mit ermöglicht haben,einen skyline legal auf deutsche strassen zu stellen.und wenn sie jemand aushelfen,kann der sich glücklich schätzen,nicht den ganzen teuren weg gehen zu müssen,für die ganzen gutachten,es ist ja nich mal gesagt ob man gleich das abgasgutachten besteht,mit deinen mods von deinem skyline auf alle fälle nicht.


    ich kenne mich mit datenblättern sehr gut aus,da ich schon sehr viele anfertigen lassen hab.


    alleine das bremsgutachten kostet um die 1700EURo für ein datenblatt.
    ich musste den ADAC kurs in hockenheim 3stunden mieten mit 3mitarbeitern und dann noch das geld für den tüv prüfer.
    da waren dann fast 1700euro weg.
    da zu kommt noch das grosse abgasgutachten für das datenblatt(fahrzeug bezogen)nicht fahrgestellnummer bezogen 3500EUro
    das lichttechnische gutachten(haben wir in berlin machen lassen)
    scheinerfer von hella kz e9 in die originalen scheinwerfer vom skyline rein gebaut,2000euro.
    heckleuchten ohne e kennung auch in berlin prüfen lassen
    usw,usw..


    und du willst hier einen skyline für 130euro zulassen :peace:


    ach ja und zum TVR,der prüfer der den zugelassen hat,
    hat ihn illegal auf deutsche strassen gestellt.
    er darf das auto nur dann auf die strasse stellen wenn ihm ein datenblatt vorliegt,alles andere ist illegal..und kosten den prüfer seinen job.