Beiträge von carlos_35305

    Ich habe seit Monaten einen 08/15 ODB2 Adapter angesteckt und Torque auf dem Schmartföhn, das funktioniert ganz ohne irgendwelche Störungen - keinerlei Unterschied ob der Adapter dran ist oder nicht.
    Ich habe aber auch so einen wo da meiste elektronische Gerödel fehlt.


    Vielleicht ist das ja bei Vollausstattung anders, kann sein das da so viel mehr Traffic auf dem CAN-Bus ist das schon mal ein Teilnehmer warten muss und es dadurch zu (nicht vorhandenen) Störungen kommt. Das kenne ich vom CAN-Bus aus der Industrie. Da mussten wir dann bei mehr als acht Teilnehmern auf einen zweiten Bus aufrüsten, obwohl die CAN Spezifikation ich glaube bis zu 64 Teilnehmer vorsieht. Genauso gab es Probleme mit der Kabellänge, eigentlich sollten bei 1Mbit/s Leitungslängen von 40m möglich sein - bei mehr als 25m hatten wir Probleme. Trotz seperat verlegter, abgeschirmter Leitungen.

    Hallo,


    ich habe ja früher immer Firmenwagen gefahren und die hatten immer eine Standheizung drin. Das fehlt einem dann schon. Ich habe lange drüber nachgedacht, mich aber wegen anhaltender Ebbe in der Portokasse jetzt für einen "Hotfrog " entschieden. Hat gegenüber einer Standheizung natürlich den Nachteil das er mit 230V betrieben wird, also eine Steckdose braucht. Da ich aber fast immer von Zuhause weg fahre ist das egal.
    Gegenüber einer DEFA Motorvorwärmung hat er den Vorteil das der Einbau viel einfacher ist, er wird einfach in einen Kühlwasserschlauch geklemmt und nicht wie DEFA in einen Froststopfen. Außerdem ist eine Pumpe eingebaut so dass das Kühlwasser umgewälzt wird.


    Zusätzlich hab ich für den Innenraum eine DEFA Innenraumheizung und das DEFA Miniplug Anschlußset für die 230V Versorgung spendiert. Die Halterung für die Innenraumheizung hab ich hinten in der Mitte unter den Sitz geschraubt. Die 2. Sitzreihe ist zu 95% umgeklappt, wenn ich die doch mal brauche kann man die Heizung ganz einfach rausnehmen.


    Bisher (es ist ja noch nicht wirklich kalt) funktioniert alles tadellos, nach ca. 45 min ist die Motortemperatur so bei ca. 40% und im Innenraum sind es 20°C. Wenn man losfährt kommt sofort warme Luft.


    Die Außensteckdose am Parkplatz kann ich wahlweise über Zeitschaltuhr (wenn ich weiß das ich früh los muss) oder über Funkfernbedienung einschalten.

    Ich habe letztes Jahr über die Bucht einen Satz Schmutzfänger aus Polen bestellt:



    Kaufdatum
    11. Mär. 2013
    Gesamtbetrag
    EUR 35,00


    1 Artikel verkauft von otoauto


    NISSAN PATHFINDER QUEST Neu satz große schmutzfänger spatlap stänkskydd bil neu
    ( 360506146671 )


    Das war ein kompletter Satz - 4 Stück - ohne Schrauben. Hab sie dann einfach mit Karosserieschrauben befestigt 8)

    Den aktuelles Spritverbrauch rechnet "Spritmonitor.de" aus :D
    Je nach dem wie oft der Pferdeanhänger (Hänger + 2 Pferde a 550kg) hinten dran ist fahre ich zwischen 8,5 und 10l/100km.
    171Ps, DPF, MT, Straßenbereifung, 20%Stadt, 50%Landstrasse (Vogelsberg) 30%BAB, keine Zusatzanbauten...
    Geschwindigkeit? Im großen und ganzen halte ich mich an die [lexicon]StVO[/lexicon] und ich versuche nicht an der Ampel andere abzuhängen 8)
    Da bin ich mit dem Verbrauch bei dem Fahrzeuggewicht und der "aerodynamischen Front" schon sehr zufrieden.

    Hallo Marc,


    hast du die hinteren Sitze schon? Ich hab die Idee aufgegriffen und meine 3. Sitzreihe gestern ausgebaut. Die wurden eh nie gebraucht und ein Staufach mit Deckel ist für mich sinnvoller. Ich würde also evt. die Sitze gegen das Staufach tauschen... Wie sieht das von innen aus?


    Carlos

    Das
    Aus "die Welt" von Heute:



    Auto-Videokameras verstoßen gegen den Datenschutz


    Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannten Dashcams, haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht Ansbach erklärte den Einsatz von Dashcams, die während der Fahrt permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.


    So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook hochzuladen oder Dritten – etwa der Polizei – zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer die Berufung in dem Fall zugelassen.
    Das Gericht betonte, der Autofahrer habe mit der Absicht, mit seinen Videoaufnahmen ihn behindernde oder nötigende Autofahrer bei der Polizei zu überführen, "den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, womit das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet". Schließlich ließen sich die mit seiner Dashcam in der Öffentlichkeit gefilmten Personen ohne weiteres identifizieren.
    Das Gericht erinnerte daran, dass das Bundesdatenschutzgesetz "heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen".
    Das Fazit des Gerichts: Die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten sind höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis etwa für den Fall eines Unfalls. Zuvor hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es in Sachen Dashcams den Gesetzgeber gefordert sieht. "Es muss überprüft werden, ob die Datenschutzbestimmungen auf On-Board-Kameras noch passen oder ob das Datenschutzgesetz ergänzt werden muss", gab der Kammervorsitzende Alexander Walk zu bedenken.
    Auf formalen Gründen hob das Gericht aber dennoch das vom Landesamt für Datenschutzaufsicht erlassene Dashcam-Verbot auf, gegen das sich ein Autofahrer mit der Klage zur Wehr gesetzt hatte. Im konkret verhandelten Fall sei der Verbotsbescheid des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht möglicherweise nicht "ausreichend bestimmt". So habe darin die genaue Marken- und Typen-Bezeichnung der von dem Autofahrer verwendeten Dashcam gefehlt.
    Das Gericht teilte auch nicht die Auffassung des Landesamtes für Datenschutzsicherheit, wonach das Verbot der Dashcam-Nutzung datenschutzrechtlich zwingend gewesen sei. Vielmehr hätten die gesetzlich eingeräumten Ermessensspielräume bei der Beurteilung des Falls großzügiger genutzt werden müssen.
    Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrer aus Mittelfranken gegen das Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, ihr Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, sodass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern.
    Der persönlich zum Prozess erschienene Präsident des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, machte deutlich, dass es bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Dashcam-Aufnahmen allein auf den geplanten Verwendungszweck ankomme. "Keine Probleme haben wir damit, wenn solche Aufnahmen später nur im familiären Kreis gezeigt werden", sagte er. Wer solche Videos aber auf Youtube oder Facebook hochlade oder der Polizei zu Verfügung stelle, müsse vorher die Zustimmung der Betroffenen einholen.
    Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sagte: "Man muss wissen, dass schon die Sammlung von Daten ein Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen, der Verkehrsteilnehmer, ist." Kein Verkehrsteilnehmer müsse es sich gefallen lassen, beliebig aufgenommen zu werden. Die persönlichen Absichten von Nutzern dieser Kameras seien nahezu unmöglich zu kontrollieren. Möglicherweise müsse der Gesetzgeber eingreifen, um klarere Grenzen zu formulieren.

    Genau, das ist ein Straßenreifen. Lt. Mayerosch das richtige bei einem Verhältnis von 80% Straße und 20% Offroad. Und das bisschen "Feldarbeit" 8) wie Wiesenschleppe ziehen, Dünger streuen oder mal das Wasserfass von der Koppel holen macht er bei Matsch noch gut mit.

    und dann fahre ich da so auf der Pferdekoppel rum und will den Anhänger mit den Koppelpfosten wieder anhängen, schaue in den rechten Spiegel. Ok, ich komme gerade an der nächsten Zaunstange vorbei, schlage noch mal etwas ein....da macht es Pffffffffffttttt. :heul:



    Die Zaunstangen haben unten damit man sie in den Boden treten kann einen Stahlwinkel dran. Das hält die Flanke vom Grabber HTS doch tatsächlich nicht aus.


    Und der war noch fast neu :wand: :suicide: