Beiträge von Preuße

    Pathfinder (R51) Windabweiser gesucht; die zum Einklemmen in dieFensterscheiben;
    insbesondere die hinteren Beiden suche ich. Wer evtl. noch einen Satz rumliegen hat und günstig loswerden möchte bitte melden.
    Danke und Gruß.

    Also ich habe das jetzt auch mal probiert und Verglichen, mehr Öl dazu, weniger, dieses oder jenes.
    Irgendwie stelle ich keinerlei Veränderungen fest. Evtl. bin ich ja auch zu unsensibel. ?(
    Reingucken kann ich da ja auch nicht in den Motor und bei mittlerweile 250.000 km isses, glaub ich eh wurscht.
    Also laß ich das jetzt wieder sein mit dem Öl zukippen.


    Gruß

    Nabend.
    Also drei Nervensägen im Alter von 3, 3, und 5 passen mit Sitzen in die 2. Reihe. Aber: Es ist eine elende Fummelei, wenn man die Sitze dann festmachen will (habe nur Anschnallvariante nix mit Isofix) und es dürfen nur möglichst schmal bauende Sitze sein. Die Guten nicht ganz so preiswerten kannst gleich vergessen, bauen zu breit. 2 KiSi und eine Sitzerhöhung gehen einigermaßen.
    Wenn die Großen 10 und 11 auch mit wollen, müssen 2 auf die Strafbank nach ganz hinten. Anfangs fanden sie es noch toll, beim Ein und Aussteigen rumzuturnen. Ist aber auf Dauer nicht schön, weil nicht verstellbar und recht eng dort. Ganz hinten KiSi ist nur auf Kurzstrecken zu empfehlen, sonst geht das Gemaule bald los.
    Bei Nutzung der Strafbank, schwindet allerdings das Kofferraumvolumen erheblich, sodaß bis auf 7 Schlüpper und zwei Packete Schietbuchsen nicht mehr viel mitkann. Sollte man berücksichtigen und Alternativen suchen (Dachbox, Anhänger, Kids verkaufen oder so)
    Naja, jetzt wo sie nicht mehr alle gleichzeitig mitwollen/können geht es.
    Damals gegen Pathfinder entschieden, weil das Geschleppe mit dem ganzen Gerödel absolut nicht ging (vorher beim Händler ausprobiert). Kinderwagen, vor allem der Doppelte mußte ständig rein und raus gewuchtet werden. Kisten, Taschen, Koffer, Frauenzeug etc. Grausam, Zumutung.
    Daher damals gebrauchen T5 gekauft, neu zu teuer. Multivan, 4x4, Diesel, 178 PS oder so, 2 Schiebetüren, 2 Drehsitze, 6 Jahre alt, Platz überall. Gören konnten gleichzeitig und von allen Seiten Türen aufreißen und reinklettern, derweil fix KiWagen in Kofferraum ohne zusammenklappen zu müssen, Gedöns reingeschmissen gut wars. Also 7 vernünftige Sitze und dennoch Platz für ne Woche Ostsee und so. Fürs Brennholzholen im Wald auf Kupplung und Allrad geachtet. Hat der VW alles prima erledigt, mit vernünftigen Reifen fast geländetauglich. Mit Kindern (mehr als 1) würde ich mir keinen Pathfinder kaufen. Dann lieber wieder T5 oder sowas.
    Jetzt, da der schöne T5 Scheidungsopfer geworden ist, doch endlich Pathfinder kaufen können. Mit drei Gören geht das auch mit dem Gepäck inkl. Laufräder, Ersatzbatterien für irgendwelches nervendes Spielzeug, Ritterburg, Dinosauriersammlung usw.
    Mein Fazit: Mit (mehr als 2) Kindern ist der Pathi nix. Die bekommen noch nicht mal die Türen hinten alleine auf, weil sie zu kurz sind. Da läufst du jahrelang ständig ums Auto rum, sehr zeit und nervenraubend. Mit Kids immer irgend ne Art Großraumtaxi. Auch wenns uncool ist und die Saufkumpels mit den tiefergelegten Schlaglochsuchern grinsen. Die kommen alle da mal hin, naja einge..Spätestens nach der ersten Geburtstagsfeier mit hundert klebrigen Indianern oder sowas wirst du den Pathfinder in Frage stellen.
    Wenn Kids groß oder irgendwie nicht da: sofort Pathfinder kaufen. :D
    Bilder hab ich nicht, Fotoapparat wurde mißbraucht und anschließend wahrscheinlich vergraben, Frühling abwarten...
    Weitere Fragen?
    Achso, Babyschalen nur nach hinten, sonst hast den Brei über die Lehne nach hinten geko...
    Grüße.

    Bulli, das wiederum ist ein Trugschluß. Für das Sonntagsfahrverbot ist entscheidend, wie das KFZ klassifiziert ist, als LKW oder nicht. Die Finanzbehörden sind daran aber nicht gebunden. Die können das steuerlich anders bewerten; die sind nämlich der Meinung, das es strittig ist, ob es sich tatsächlich ein LKW ist und nehmen dann logischerweise die höhere Besteuerung als PKW. Es geht denen ja nur um die Kohle, das Sonntagsfahrverbot ist den Finanzhaien völlig wurscht. Sieh es unter dem Punkt Ciu bono (wem nutz es)... Man will den Pickup in D politisch nicht wirklich haben, kann ihn jedoch nicht so ohne Weiteres verbieten, also teuer machen und Hindernisse in den weg schmeißen wo es geht, bis man keine Lust mehr hat, ist bei vielen anderen Sachen auch so (... ist jetzt nur meine persönliche Meinung aus meinen beruflichen Erfahrungen mit deutschen Behörden... nicht, daß sich jemand auf den Schlips getreten fühlt..)
    Ich glaube jetzt mal ganz blauäugig meinen heute gewonnenen Erkenntnissen. Schon interessant, habe ja extra nachgefragt, wie verbindlich das ist mit der Einigung vom Ministerbesäufnis ist und der Mensch beteuerte, daß sich daran alle Bundesländer zu halten haben, u.a. ist der Beschluß einstimmig beschlossen worden.
    Will das nicht mal jemand ausprobieren? Wenns vor Gericht scheitert machen wir ne Sammlung...
    Vielleicht wolltest du ja ne Ladung Brennholz rüberbringen Bulli, jetzt am Sonntag wäre ich da, grins.


    Und wie krieg ich nun das Schreiben kleiner und hier reingepresst?????

    So, wider erwarten doch noch die Info vom Verkehrsamt bekommen.
    Es ist so, wie ich oben schub. Auch der Holztransport ist ausgenommen. Einzig der private Zweck ist entscheidend.
    Es soll in einigen Bundesländern übereifrige Beamte geben, jedoch auch die sind an die Ministerentscheidung gebunden. Bundesweit.
    Im Zweifelsfall hat man natürlich den längeren Arm des Streifenhörnchens zu dulden und kann im Nachgang die Klärung einleiten einschließlich der entstandenen Kosten.
    Soweit die offizielle Aussage des Straßenverkehrsamtes, nicht nur die des Sachbearbeiters.
    Er hat mir noch ein Dokument beigelegt, aus welchem ersichtlich ist, was unter die Ausnahmeregelung fällt.
    Holztransporte für privat eindeutig ja, und Pferdetransporte mit Pickup unter 3,5 t auch ja. Es sei denn, man möchte seine Pferde gewinnbringend veräußern und unterliegt dann der Steuerpflicht (einkommen), dann ist s gewerblich und fällt aus.
    Gleiches für die Spezialisten, die von den Erlösen eines gewonnenen Reitturniers ihr Einkommen bestreiten. Aber ich glaube ein Schockemöhle ist hier nicht unter uns.


    Das anzuhängende Dokument hat 2MB Größe, ich habe nur begrenzte Computerahnung.
    Wie bekomme ich das Schreiben hier rein?
    Oder möchte es jemand per Mail haben, der das dann einstellen kann?
    Ich bin dafür zu blöd.


    Grüße

    Im Stand tuckern lassen, bis warm ist... Mein Aufheizschalter geht sogar noch bis in den 4. Gang, kann man schön den defekten Tempomat mir ersetzen...

    Huch, so haben wir das auf Arbeit immer gehandhabt. Solle ich tatsächlich danebenliegen? Schande über mich...


    Hier die Antwort des Anwaltes des Vertrauens zu diesem Thema ( LKW-VWBus mit Anhänger, zu Privatzwecken Anhänger überführt)


    ....
    für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:


    Gemäß § 30 Absatz 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen an Sonntagen und Feuertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Jedoch kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller gemäß § 46 Absatz 1 Ziffer 7 [lexicon]StVO[/lexicon] hiervon Ausnahmen genehmigen.


    Folglich wären Sie nach dem Gesetzestext der [lexicon]StVO[/lexicon] verpflichtet gewesen, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen.


    Jedoch scheint sich die letzte Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 darauf geeinigt zu haben, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung des § 30 Absatz 3 [lexicon]StVO[/lexicon] das Sonntagsfahrverbot nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, gelten soll. Daraufhin haben nach meinen Recherchen einige Bundesländer (z.B. NRW) an ihre Verwaltungen interne Verwaltungsanweisungen erlassen, die entsprechendes regeln sollen. Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern, haben hingegen keine solchen Verwaltungsanweisungen erlassen. Ob eine solche Verwaltungsanweisung für das Bundesland gilt, indem sie von der Polizei angehalten wurden, müsste bei Vorliegen des Bundeslandes gesondert geprüft werden.


    Sollte eine Verwaltungsanweisung vergleichbar der Regelung in NRW für das betroffene Bundesland existieren, so stellt sich weiter die Frage, wann ein Anhänger zu Sport- und Freitzeitzwecken verwendet wird und somit eine Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich wäre.


    Da es nach unseren Recherchen bei allen größeren juristische Datenbanken derzeit keine Entscheidungen hierzu gibt, ist diese Frage durch Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift zu klären. Nach unserer Ansicht fallen hierunter typischerweise Anhänger für Sportgeräte sowie Anhänger, die für die irgendwelche Freizeitaktivitäten notwendig sind, wie z.B. fürs Camping. Ob hierzu der nicht gewerbliche Transport eines defekten Anhängers zählt, erscheint uns äußerst fraglich, da Sie den defekten Anhänger am gestrigen Tag weder für irgendwelche Sport- noch für irgendwelche Freizeitaktivitäten benötigt haben. Das alles was privat und nicht gewerblich gezogen wird, unter die Ausnahmereglung fallen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, da bei einer solchen Auslegung das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger ausschließlich für gewerbliche Transporte gelten würde.


    Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass in Ihrem Fall unabhängig von der oben erwähnten Verwaltungsanweisung das Weiterfahren mit Anhänger wohl zu Recht verboten wurde.


    Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.


    Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.


    Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.


    Mit freundlichen Grüßen
    ......................
    - Rechtsanwalt -


    Grade das BAG zum Thema kontaktiert.
    Antwort: nicht zuständig, Straßenverkehrsamt anrufen und es war fertig mit mir.
    Grummel. X(
    Straßenverkehrsamt angerufen.
    Antwort: heute ist Freitag, ich glaube nicht, daß sich da noch wer finden läßt, der sich damit auskennt.
    Ahhrgg. Grummelbrummel.
    Immerhin hat es nach einer Rückrufnummer gefragt und wollte sich melden. Wann, hats natürlich offengelassen. Ist ja Freitag...
    Kein Wunder, daß in diesem Land nichts mehr vernünftig läuft, auf nix ist Verlaß...Also www. Wir warten weiter...

    Welchen Sinn hat der Schalter denn eigentlich genau, bzw. was genau passiert da und wie heizt das was auf?
    Oder ist das einfach so, als wenn ich im Stand einfach nur etwas Gas gebe?
    Die Anleitung ist da etwas spärlich.
    Danke und Grüße.

    Hallo.
    Zur Zulassung weiß ich nix, aber zum Sonntagsfahrverbot.
    Grundsätzlich unterliegen dem Sonntagsfahrverbot in der BRD:
    - LKW ab einem zGG von 7,5 t ohne Anhänger
    - alle LKW mit Anhänger
    - gilt nicht für Zugmaschinen und Sattelauflieger ohne Auf-/Anhänger
    - gilt nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden


    Dank der Pluralität in Bananendeutschland gelten in jedem Bundesland die dortigen gesetzlichen Feiertage. Bei bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen dürfen o.g. LKW im ganzen Land nicht fahren.


    Frage dich also zuerst, ob dein Fahrzeug über 7,5 t zGG oder neudeutsch Gesamtmasse hat, wenn nicht gut. Also darfst du ohne Anhänger schon mal immer fahren.
    Als nächstes prüfe, ob du zu Sport/Freizeitzwecken unterwegs bist, wenn du mit Anhänger fahren möchtest. Solange du die Pferde nicht ver-/oder ankaufst, also gewerblich unterwegs bist (gelegentlicher privater Pferdeverkauf ist noch nicht gewerblich), bist du freizeitlichsportlich unterwegs. Und dann bist du, bzw. dein Fahrzeuggespann ausgenommen vom Fahrverbot, solang, und nun wieder nachprüfen, du nicht in einem LKW sitzt der über 3,5 t zGG hat.


    Also laß den Quatsch mit der PKWzulassung, wenn du keine anderen Gründe dafür hast.
    Grüße.

    In meiner grenzenlosen Laienhaftigkeit schließe ich mich den Vorredenrn an. Mir ging das Gequietsche seit Wochen auf die Nerven. Bremsklötze noch ordentlich dick, dennoch mal die Scheiben begutachtet und o.g. Rostkante festgestellt. Kurz mit der [lexicon]Flex[/lexicon] rüber und gut ist. Nebenbei mal alles schön eingefettet. Natürlich nicht die Scheiben...
    Nu ist gut.

    Jo, danke erstmal. So etwas in der Art wird es wohl werden müssen. Mal sehen, wie ich es dann befestigt bekomme, soll ja nicht in jeder Kurve rumfliegen.
    Den Scherenschrapel kannst du gerne behalten, grins. So einen Müll hatte ich als Wagenheber noch nie an nem Auto. Echt ärgerlich sowas.
    So denn, Grüße.