Alles anzeigenWürde man das tun, dann käme man zu haarsträubend falschen Ergebnissen. Beispiele:
- Wenn ein mit 160 km/h rasender Täter immer bedingten Tötungsvorsatz hat, hat dann ein mit 120 km/h rasender Täter keinen? Oder erst ab 80 km/h? Wo soll die Grenze liegen?
- Was ist mit dem rasenden Kranken- oder Feuerwehrwagen? Auch Tötungsvorsatz?
- Was ist bei einem Raser, der nachts auf einsamer, menschenleerer und gut überschaubarer Stadtstraße kurzzeitig mit 170 km/h rast? Auch immer Tötungsvorsatz? Auch wenn er Berufsrennfahrer ist und entsprechend gut fährt?
Offensichtlich ist es also nicht so, dass jeder 170 km/h-Raser auch immer bedingten Tötungsvorsatz hat. Sondern man muss eben differenzieren.
Da gebe ich dir Recht das man differenzieren muss.
Ich sehe deine 3 Beispiele so:
1.) Bei uns wird ab 30 kmh drüber der Führerschein abgenommen, ergo ja, ab 80 in der 50er kann man davon ausgehen das dem Fahrer
das Wohlergehen anderer gleichgültig ist.
2.) Einsatzfahrzeug Führer haben Fahrtrainigs und Schulungen sowie strenge Regeln bei Blaulicht Fahrten. Habe ich mitgemacht, bin selbst
mit dem RTW gefahren. Und selbst mit Rückenwind und Heimweh hätte ich keine 165 zusammenbekommen. Geschweige denn hätte ich das wollen
aufgrund meiner "Fracht". Wenns wirklich so dringend ist kommt der Heli, wenn der nicht frei ist, dann ja, muss ich mich beeilen, aber mein
Eigenschutz ging immer vor, ich hab anderen Autofahrern nie vertraut und tue es bis heute nicht.
3.) Wenn 50 im Stadtgebiet gilt, heist das 50 sind einzuhalten. Da kann der Fahrer Vettel oder Schuhmacher heißen, es kann immer irgendwas
vors Auto laufen, technisch was versagen oder einfach schief gehen, und bei 170 fliegen die Trümmer weit. Dafür habt ihr ja freie Autobahnen,
es ist nicht notwendig sowas in den Städten zu veranstalten. Und ja, hier bin ich der Meinung das das auch so bestraft gehört.
Eine solche überhöhte Geschwindigkeit ist nicht kontrollierbar, es ist russisch Roulette spielen.
Mir ist schon klar das das Gesetz das anders sieht, nur ist es für uns Laien halt schwer nachvollziehbar. Und wie bereits von Vorredner
angeschnitten hat nun mal jeder seine eigene Meinung. Wie Freek schon schrieb, stimme auch ich dir in einigen Punkten zu, in anderen
bin ich anderer Meinung. Aber sehe ich auch ein das du da mehr Ahnung hast als ich.
Dinge wie Führerschein und Fahrzeugmiete sind keine Kriterien für die (Nicht-) Anwendung von Jugendstrafrecht. Sondern das Jugendstrafrecht befasst sich viel weitergehend mit der entwicklungspsychologischen Frage, wann ein junger Täter in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat zu erkennen.
Auch diesen Ansatz muss man nicht in allen Details gut finden. M. E. nimmt unser Jugendstrafrecht zu viel Rücksicht und stellt zu hohe Anforderungen an die Einsichtsfähigkeit junger Straftäter. Aber das ist natürlich nur meine Meinung, andere sehen das anders. Ich glaube halt, wie gesagt, dass sich diesbezüglich die Zeiten geändert haben und man daher das Jugendstrafrecht mal „feinjustieren“ könnte. Es gibt mittlerweile einfach zu viele junge Verbrecher, die dann vor dem Richter einen auf einfältig machen.
Ein lebenslanges Führerscheinverbot gibt unser Gesetz nur bei Wiederholungstätern her. Dahinter steckt der Grundsatz einer „zweiten Chance“. Auch das ist natürlich etwas, was man diskutieren könnte. Grundsätzlich finde ich das Gestatten einer zweiten Chance aber richtig.
Ich bin auch der Meinung das am Jugendstrafrecht mal richtig gearbeitet werden sollte. Der Führerschein sollte zumindest mal Ansatz sein
das man kein Kind/Jugendlicher mehr ist, man muss schließlich eine Prüfung über das führen eines potentiellen 1-2 Tonnen schweren Geschosses machen.
Beim lebenslangen Führerscheinverbot kann man auch wieder drüber reden. Bei der schwere dieses Vorfalls hätte ich kein Problem es zu befürworten.
Oder, was ich auch einsehen würde, nach dem 4 Jährigen Entzug eine 10 Jährige Bewährung auf schwere Verstöße, sprich wieder viel zu schnell oder
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, dann Lappen für immer weg.