Hallo liebe Freunde des gepflegten Schwachsinns,
wenn nicht hier, wo sonst könnte ich meine tiefgreifenden Überlegungen postulieren?
Nachdem ich heute gelernt habe, dass religiöse Gemeinschaften (per Grundgesetz) und Blumenläden/Gartengeschäfte (per Ausnahme) besonders geschützt sind, erlaube ich mir, Euch und jeden anderen Menschen auf dieser Welt, einer neuen Glaubensgemeinschaft beizutreten.
Unsere (also noch meine) Glaubensgemeinschaft glaubt, dass das Seelenheil nicht nur in den eigenen vier Wänden erlangt werden kann, sondern dass es dafür auch einer Erfahrung außerhalb dieser notwendig ist. Daher versuche ich möglichst viele neue Jünger auch aus Eurer Mitte zu gewinnen. Unsere Versammlungsplätze sind Hotels, Ferienanlagen oder Campingplätze.
Unsere (seid Ihr schon dabei?) junge Glaubensgemeinschaft ist offen gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften und daher erlaubt sie es uneingeschränkt einer weiteren Glaubensgemeinschaft anzugehören.
Da es sehr schwierig ist eine entsprechende Priesterschaft ad hoc zu requirieren, werden sämtliche Campingplatzbetreiber und Hotelbesitzer zu hohen Priestern (bzw. Hohepriestern) erklärt. Ihre Hierarchie wird anhand bereits vergebener Sterne (ADAC, Michelin, etc.) gegliedert.
Natürlich benötigten wir auch gewisse Formalien, welche ich Euch hiermit nahelegen möchte:
- Jeder darf neben unseren Glauben an Erholung außerhalb der eigenen vier Wände einer beliebig anderen (oder auch keiner) Glaubensgemeinschaft angehören.
- Wir glauben an die Erholung und Entspannung außerhalb unserer eigenen Wohnung (z.B. in Hotels, auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen, etc.) und müssen daher möglichst viele Versammlungsplätze unseres Glaubens (Hotels, Ferienanlagen, Campingplätze, etc.) besuchen.
- Wir erkennen die Regeln unserer Priester (Hoteliers, Campingplatzbetreiber) an und befolgen diese.
- Wir entrichten gerne einen adäquaten Obolus an unsere Priesterschaft (Hotel- oder Standplatzkosten).
- Unsere Verbundenheit mit den Priestern unseres Glaubens wird durch ein Freigetränk bei der Ankunft, sowie beim Verlassen, eines Versammlungsplatzes (auf Kosten des Priesters) bekräftigt.
- Die Gestaltung der inneren Einkehr bei dem Aufenthalt einer unserer Versammlungsorte obliegt Euch Glaubensbrüdern.
- Angebetet wird bei unserer Glaubensrichtung niemand.
- Unser Erkennungszeichen sollen zwei ausgestreckte und sich berührende Daumen, sowie beide Zeigefinger, welche mit den beiden Daumen ein symbolisches Dach (Dreieck, verkürzte Kanzlerinenraute) bilden.
So, wenn Ihr dies auch für gut befindet, so fehlt uns nur noch ein windiger Winkeladvokat, welcher unsere (jetzt seid Ihr bestimmt dabei) neue Glaubensgemeinschaft als kirchliche Institution/Glaubensgemeinschaft eintragen kann und dafür sorgt, dass wir als solche anerkannt werden.
Gruß von Eurem zukünftigen Mitbruder
Obi
PS: Soetwas kommt einem nach ca. 400 Tagen Abgeschiedenheit in den eigenen vier Wänden durchaus als umsetzbar vor...