1. Man braucht nicht zwangsläufig Scheinwerfer mit Linsen, es gibt genauso Xenonscheinwerfer mit herkömmlichen Reflektoren (z.B. Mercedes W202, W203 Vorfacelift, W140, W210). Die Leuchtmittel für diese Scheinwerfer heissen dann D2R und nicht D2S. Wie aber schon richtig angemerkt wurde, ist kein herkömmlicher H4-Scheinwerfer Xenon-tauglich - die Funtion von Lichthupe und Fernlicht fällt weg.
2. Halogen-Streuscheiben sind so oder so nicht Xenon-tauglich, da Xenonscheinwerfer ein ganz anderes Lichtbild als Halogenscheinwerfer haben.
Stell dein Auto mal mit eingeschaltetem Abblendlicht vor eine Wand. Bei Halogen sieht die Ausleuchtung so aus wie auf dem Bild links, mit Xenon wie auf dem Bild rechts.
3. Du wirst kein Gutachten für so einen Kappes finden. Wenn, dann ist es das Papier nicht wert, auf das es gedruckt ist. Ein Scheinwerfer hat als komplette Einheit eine Betriebserlaubnis. Fummelt man irgendwas an diesem Scheinwerfer rum, sei es durch 100W-Glühlampen, nachträglich reingefrickeltes Xenon, Anbau von nicht zugelassenen Scheinwerferblenden, Tönungsspray etc., dann ist diese BE nicht mehr gültig, somit fährst du ohne Versicherrungsschutz rum.
4. Einzig legale Möglichkeit wäre im Falle des K11 eine komplette Neuentwicklung des Scheinwerfers incl. anschließender lichttechnischer Prüfung und Zulassung + Eintragung. Die Kosten dafür dürften sich locker im fünfstelligen Bereich bewegen.