Zitat
Original von Nissan Power
Hi ich wollte mal fragen ob jemand von euch weiß wie der TÜV das sieht mit eintragungen von eigenangefertigten Teilen.....
Ich dachte da so an:
- Heckklappen Umbau mit Veränderung der Kennzeichenleuchten + cleanen
- Böser Blick Scheinwerfer-Blenden mit Grill Veränderung
- Aus dem Faltdach nen "normales" Dach machen
- Lackieren der Heckleuchten im Bereich wo es nicht leuchtet/reflektiert
Alles ohne ABE und Marke Eigenbau...
Wie sieht es aus mit Eintragung??? Könnte man das hin bekommen, ohne hinterher Probleme zu bekommen?
Wenn ja: was würde mich der Spaß kosten??
MfG
Torben
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heckklappe: wird der tüv nix dagegen haben, soweit das kenneichen später noch gut sichtbar und beleuchtet ist. wird aber auch nach einer E-nummer auf den kennzeichenleuchten schauen.
böser blick: dazu brauchst du definitiv ne ABE, schränkt ja die wirkung des scheinwerfers ein... selbst wenn nicht brauchste die, dann würde das auch drinstehen.
faltdach: no chance. aber grade den K10 bekommst du doch hinterhergeworfen, besorg dir lieber ne nicht-topic-karosse.
rückleuchten: auch no chance. die leuchten haben als bauteil eine betriebserlaubnis, sobald du an denen was änderst (standlichtringe (angel eyes), xenon, tönen... egal ob scheinwerfer, rückleuchten, seitenblinker oder reflektoren) erlischt die, und somit die gesamte BE des autos und damit dein versicherungsschutz.