Beiträge von lpi

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    Original von nighty
    ich hab meinen beim ADAC versichert - dank dem trainig was ich dort mal hatte zahl ich bei SF2 mit teilkasko 390 im halben jahr - und das als fahrer unter 25!


    ohne training wäre man bei ca. 410 - 420 im halben jahr


    Du weist schon, dass das die Zürich-Versicherung bzw. der Konzern ist???
    (nur zur Info)


    Gruß, lpi


    :kotz: Sorry, musste sein


    lpi

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    Original von godsey....Ich hab mich hier angemeldet, um die Kundensicht kennenzulernen und was für Probleme hier diskutiert werden. Wenn ich dann allerdings über einen Beitrag wie diesen stosse, kann ich mich nicht zurückhalten. Da hab ich dann die Nissan-Brille auf!!!
    Warum bringt der Mensch sein Auto überhaupt in diese Werkstatt, wenn er bei jeder Komplikation sofort unterstellt, daß dort Fehler gemacht wurden. Ich versuche mit meinen Kunden ein Vetrauensverhältnis herzustellen und die auch korrekt zu bedienen. Bisher klappts ganz gut...


    Du hast Recht! Oft werden der Werkstatt Dinge unterstellt, die nicht von ihr verursacht wurden. Ich kann mir auch nicht erklären, warum ein Scheinwerfertausch (und andere Kleinigkeiten) zum Ausfall des BC und des N-Form führen sollten. Auch, wenn ich einen Kurzschluss produziere, entsteht durch den Funken keine Überspannung oder Impuls, der die Komponenten beschädigen können sollte. Ich halte die Argumentation des Themenstarters daher auch für unzutreffend. Trotzdem könnte die Werkstatt den Fehler verursacht haben, wodurch auch immer (beim Einbau irgendwelche Masseverbindungen vergessen, Kabelschluss verursacht, Batterie doch abgehabt und versehentlich verpolt -> 1/10 sec recht ja, was auch immer)


    Fakt ist: Vor dem Werkstattbesuch funktionierte alles, danach nicht mehr... Wem würdest du als Richter am Landgericht dann die Schuld geben??? (ohne aufgesetzte Nissan-Brille 8) )


    Übrigens: Dich will keiner angreifen, du hast selbst damit angefangen und das ist nur das Echo (und auch das ist nicht böse gemeint)


    Viele Grüße, lpi (der sich auch gut in die Werkstätten hineinversetzen kann)

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    Original von Doc Croc....Ergo: Ich würde genauso auf die Barikaden gehen, zumal die Reparatur (so denn man bei einem Gerätetausch überhaupt von Reparatur reden darf) mehr als kostspielig ist.....


    Sorry Doc, aber:


    >>>Heute wurde unser Auto nochmals von der Werkstatt "untersucht".
    Es wurde das gesamte Board komplett mit einem anderen ausgetauscht. D.h., das Board aus unserem Auto funktionierte in dem fremden Nissan tadellos, hingegen das Board aus dem fremden Nissan auch in unserem Auto sporadisch und fehlerhaft funktioniert, wie unser Board in unserem Auto.<<<



    Es scheint doch eher an etwas anderem zu liegen, als an den vermeintlich defekten Bauteilen oder???
    Offensichtlich findet sich hier das vorhin von dir beschriebene Unvermögen der Werkstatt, den Fehler "wirklich" zu lokalisieren.


    @Themenstarter: Ich würde spätestens jetzt die Werkstatt dringend wechseln....


    Gruß, lpi

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    Original von Doc CrocOhne Dir zu nahe zu treten, grade das Unvermögen der Werkstätten ist die Ursache für die abstrusen Absatzzahlen.


    Ja, und deshalb ist "Servicetechniker bei Nissan" auch nicht als Qualitätseigenschaft in Meyers Lexikon aufgenommen worden, sondern immer nur eine Berufsbezeichnung.


    Wenn godsey in einer Nissanwerkstatt arbeitet und ihm nicht bekannt ist, dass bei Nissan die Komponenten durchaus austauschbar sind, wenn sie entsprechend angelernt (programmiert) worden sind, dann ist das zwar schade, aber selbst "Nicht"-Nissanwerkstätten verfügen über entsprechendes Equipment, um die störrischen Teile aneinander zu gewöhnen (Achso: ausländische Kleinkriminelle sollen überigens auch über solche Technik verfügen -> das behaupten jedenfalls die Bestohlenen :uzi: )


    Gruß, lpi

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    Original von godsey...Ich hab hier zwei Wechsler vom X-Trail liegen, von denen ich einen gerne in meine P12 bauen würde. Geht aber leider auf "Sicher" wenn ich den anschliesse. Also: Her mit den Infos!!!...


    Du hast was vom Consult geschrieben: Arbeitest du in einer N-Werkstatt??? Dann wüstest du auch, dass die Komponenten durchaus auch mit "fremden" Neu- oder Gebrauchtkomponenten "verheiratet" werden können. Warum schreibt du "verheitratet"?? und nicht "verschlüsselt", was anderes ist das nämlich nicht. Keychange und fertig ists....


    Gruß, lpi

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    Original von Andreas626 Aber die Neuteile können durch die Werkstatt dann an das Fahrzeug angelernt werden?


    NEIN!!! Um Gottes Willen!!! Die müssen mit dem Auto zum Hersteller geschickt und dort neu verheiratet werden!!! ... 8) 8) :lachwalzen:


    lpi

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    Original von adam.p....Eine Benzinersparnis gibt es nicht. Entweder die Kerze zündet oder sie zündet nicht. Mehr als eine vollständige Verbrennung gibt es nicht...


    Wenn ich da auch mal einmischen dürfte...


    Natürlich ist eine "bessere" Zündung des Kraftstoff-/Luftgemisches ganz entscheidend für den Spritverbrauch (es macht ja wohl einen gewaltigen Unterschied, wann und wie das Gemisch gezündet wird)


    Kann eine Kerze das Gemisch so zünden, dass die Verbrennung effektiver erfolgt und gleichzeitig keine stärkere Klopfneigung entsteht, entsteht mehr Leistung bei gleicher Einspritzmenge oder andersherum muss also weniger für die gleiche Leistung eingespritzt werden. Da sich die Motorsteuerung auf die Kraftstoff- und weithin also auf die Verbrennungseigenschaften ständig einjustiert, können also bei entsprechenden Voraussetzungen auch "schärfere" Timings benutzt werden, bevor es zum Klopfen etc. kommt. Ich denke, 2-3% Leistungsunterschied und bis zu 5% Verbrauchsunterschied sind mit abgestimmten Kerzen durchaus drin.


    Auch wenn der Vergleich hinkt: im Modellbau kann die "falsche" (Glüh-) Kerze bei Verbrennungsmotoren Leistungseinbußen bis 50% bewirken!!!


    Gruß, lpi

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    Original von godsey
    Ich glaub der Themenstarter weiß nicht unbedingt von was er redet. Quertausch gut und schön, aber bei Nats-überwachten Komponeneten gar nicht möglich. Dazu gehört schon mal das Radio/Bordcomputer, evtl. sogar das Navi, da bin ich mir grad nicht sicher. Ein Einbau der Komponenten aus einem anderen Fahrzeug hätte zu Folge, daß das allseits beliebte "Sicher" auf grünem Grund erscheint.


    BTW: Ich persönlich liebe solche Kunden ja. "Ich hab meine Räder von Ihnen wechseln lassen, und jetzt stört mein Radio. Sie sind Schuld"


    Meinst du nicht, dass eine versierte Werkstatt die Tauschkomponenten nicht neuregistrieren kann??? Abgesehen davon erfolgt die Nats-Überwachung doch wohl durch den BC oder irre ich da???


    lpi

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    Original von diMo
    Das kann gut sein, dass die Parkhilfe später privat nachgerüstet worden war.


    Heute wurde unser Auto nochmals von der Werkstatt "untersucht".
    Es wurde das gesamte Board komplett mit einem anderen ausgetauscht. D.h., das Board aus unserem Auto funktionierte in dem fremden Nissan tadellos, hingegen das Board aus dem fremden Nissan auch in unserem Auto sporadisch und fehlerhaft funktioniert, wie unser Board in unserem Auto. Den Fehler konnten sie heute leider noch nicht finden. Wir hoffen nur, dass sie ihn überhaupt finden. So ist es jedenfalls eine Katastrophe.


    MfG diMo


    Du schreibst die Lösung schon selbst: euer "Board" ist einwandfrei, denn es funktioniert ja in einem anderen Fahrzeug... Damit beschränkt sich die Fehlersuche dann wohl auf die "Peripherie" der ausfallenden Komponenten, also Leitungen zur Stromversorgung, Massekabel, Kabelbrüche oder -kurzschlüsse. Den pauschalen Vorwurf, die Werkstatt hat das Board beschädigt, solltest du schnell wieder vergessen und konstruktiv an die Sache herangehen.


    Andererseits - und dieser Vorwurf geht eindeutig an die Werkstätten und deren "Vertreter" hier: sollte es tatsächlich unmöglich für eine "Fach"!!!-Werkstatt sein, den Fehler zu finden??? Leute, das ist ein ARMUTSZEUGNIS für die Werkstatt!!!


    Gruß, lpi

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    Original von Andreas626
    Zu justieren ist da gar nichts. Entweder das Bild schärft sich automatisch, oder halt nicht. Würd´s als erstes mal mit putzen versuchen... ;)


    Nix automatisch!!! Ist keine Autofocus-Kamera drin!!! Die Werkstatt kann die Cam einstellen, also muss es ja wohl auch für den Besitzer gehen...


    Gruß, lpi

    Komm schon,


    etwas mehr Tollllerrranzzz bitte.... 8)
    Nee, im Ernst, ich habe auch keine Halterung, weil man die Stoßstange hinten tatsächlich nicht sieht (und das ist beim P12 extrem wichtig fürs Einparken)


    Wo wir gerade bei unsinnig sind: @all: weiß jemand, wie leicht oder schwer sich dir Rückfahrkamera schärfemäßig justieren lässt??? Mein Cam, scheint sich etwas verstellt zu haben...


    Gruß, lpi

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    Original von Vlad
    Es sind mal wieder Prinzipien, die im Weg stehen.


    Es geht nicht um die Rechnung, sondern im die Legitimität der Rechnung!


    Dann wäre wohl eine Vollstreckungsgegenklage angebracht...


    Gruß, lpi


    Die Teilkasko zahlt bei Steinschlag 8) , ob Vandalismus versichert ist, musst du aus deinen Bedingungen heraussuchen.


    Gruß, lpi

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    Original von Quintana
    Kann mir jemand genau sagen wie dieses Ersatzteil heisst und wo ich es günstig kaufen kann!?...


    Auf jeden Fall ist es zweiteilig und teuer (ich denke, meine zwei Teile haben um die 60,- EUR gekostet - das sieht man dem Stückchen Kunststoff garnicht an 8) ) Die Ersatzteilnummer habe ich jetzt leider nicht zur Hand...sorry


    Gruß, lpi

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    Original von Trecker
    ... nämlich dann, wenn jeder vernünftig denkende Mensch erkennen müsste, dass dies sehr gefährlich ist aber man blind darauf vertraut, dass es schon gut gehen wird...
    ...wer merkt, dass er beim Fahren keine Kontrolle mehr über sein Fahrzeug hat und dennoch weiterfährt, im Vertrauen darauf, "dass es schon schiefgehen wird", der handelt grob fahrlässig, egal ob Schneefälle angesagt waren oder plötzlich eintraten und verstößt gegen § 1 StVO. Bei Blitzeis muss man ggf. selbst mit Winterreifen stehen bleiben, wenn das Fahrzeug unbeherrschbar wird.


    Genau, wir haben aneinander vorbeigeschrieben!!! Du hast die "klassischen" grob fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Fälle beschrieben: Klar, keine Diskussion, da wird die Versicherung (zumindest nach altem Recht) streiken!!!


    Ich meine z.B. den Fall, wo der Fahrer im Trockenen losfährt, bspw. auf der Hälfte der Fahrt in ein vortags noch nicht vorhandenes verschneites Gebiet einfährt, sich das Fahrzeug eigentlich auch sicher fährt (alle Anderen rasen auch noch an ihm vorbei) und plötzlich gibt's 'nen kurzen Stau o.ä. und er brettert einem vor ihm Fahrenden hinten drauf, weil DER eben mit Winterreifen unterwegs war. Hier kann m.E. weder nach altem und erst recht nicht nach neuem Recht auf grobe Fahrlässigkeit abgestellt werden, OBWOHL der Fahrer eben mit der Witterung nicht angemessener Bereifung unterwegs war.


    Thema Gutachten: Wenn Leistungsfreiheit eingewendet werden soll, nimmt sich die Versicherung natürlich nicht den einzigen auf der Strecke zufällig verunfallten Fahrer vor und "hängt" ihm Vorsatz an. Meist ist die Strecke "aus Funk und Fernsehen bekanntermaßen" stark verschneit und es wird sowieso schon überall zum vorsichtigen Fahren aufgerufen. Wer dann mit Sommerschluffen unterwegs ist, handelt mindestens grob fahrlässig. Wer bei Blitzeis fährt, dem kann eigentlich auch mal locker Vorsatz vorgeworfen werden (so blöd DARF nämlich keiner sein).


    Polizeibericht: die, die ich gesehen haben, waren recht ausführlich (jedenfalls bei schweren Unfällen) Zur Not kann ich im Ausnahmefall auch mal die "internen" Aufzeichnungen der Dienststelle abfordern. Da dort u.U. für diesen Tag und die Strecke gleich mehrere Berichte vorliegen, kann man sich daraus schon ein recht gutes Bild über die Streckenverhältnisse machen...


    Und wieder der Schwenk zum Gutachten: wenn das erst mal in die Welt gesetzt wurde, muss man schon mit (besser mehreren) Gegengutachten vor Gericht aufkreuzen und das erste "falsche" Gutachten widerlegen. Wer aber hat soviel Geld, den geduldigen und cleveren Anwalt etc. etc. ....
    Also: wenn der Gutachter sagt: "grob fahrlässig wegen Straßenverhältnissen" dann ist das in der Regel auch so...


    Gruß, lpi

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    Original von Hanswurst
    und wie willst du das testen???


    bei uns liegt Schnee nie lange, falls mal Schnee liegt.


    Und dann die gleichen Verhältnisse wie zum Zeitpunkt des Unfalls zu schaffen halte ich für nahezu unmöglich.


    Dafür gibts Sachverständige, Wetterdienste und Zeugen!!!
    Wenn das Gutachten erstmal in die Welt gesetzt ist, hast DU das Problem, den Gegenbeweis anzutreten oder ggf. das Gutachten anzufechten (kostenpflichtig vor Gericht...).



    lpi


    Nein!!! Das siehst du nicht richtig. Es lässt sich mit vertretbarem Aufwand sehr leicht nachweisen, dass der Unfall so nicht oder nicht so folgenreich passiert wäre, wenn du andere Reifen gehabt hättest. Bei Unfällen mit Personenschaden oder gar Todesfolge geht der Aufwand auch gern mal gegen unendlich...


    Gruß, lpi


    Ja, aus zwei Gründen:
    1. StVO mag für die verkehrsrechtliche Bewertung zutreffen. Für den Versicherungsvertrag gilt diese Verordnung aber nicht und ist für diesbezügliche Entscheidungen (glücklicherweise) auch nur höchst selten präjudizierend. Hier kommt es allein auf etwaige grobe Fahrlässigkeit an, die dann zur Leistungsfreiheit des Versichers führen könnte. Grobe Fahrlässigkeit dürfte bei plötzlich einsetzendem starken Schneefall (wenn er denn nicht bereits lang und breit angekündigt war) jedenfalls nur schwer einzuwenden sein.
    2. seit 2008 gibts das neue VVG: das kennt das Alles-oder-Nichts-Prinzip nicht mehr. In derartigen Fällen dürfte dann zwar zur Diskussion stehen, wie hoch denn nun das (ggf. leistungsvermindernde) Verschulden des Versicherungsnehmers war, völlige Leistungsfreiheit dürfte es aber nur noch in absoluten Ausnahmefällen geben: DAS ist doch mal was Positives!!!


    Gruß, lpi