Kleiner Tipp:
Bei der Teilschuldfrage gibt es den herrlich dehnbaren Begriff der "nicht angepassten Geschwindigkeit".
Das bedeutet z.B., dass innerorts 50 bei nasser Fahrbahn zwar erlaub, aber nicht den Verkehrsverhältnissen angepaßt ist und somit zu Teilschuld führen kann. Gleiches gilt, wenn Du schon in der Kreuzung warst, er Dich sehen konnte und nicht vorausschauend langsamer wurde, sondern mit einer Geschwindigkeit gefahren ist, die zwar erlaubt ist, aber eine freie Straße bedingt hätte.
Im Paragraphendschungel hängen soviele schöne Lianen....mit einer wirst Du Dich schon davonschwingen können.
Und dann heißt es für Don Peugeot: