Beiträge von Leyton4114

    Schlimm genug, wenn man nach einem netten Konzertbesuch feststellt, dass das Auto abgeschleppt wurde. Der nächste Schock kommt spätestens, wenn man bei der Abschleppfirma erfährt, dass der PKW nur gegen sofortige Barzahlung - oft zwischen 100 und 200 Euro - herausgegeben wird. Dies ist gängige Praxis, aber rechtswidrig. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren, in dem auf Unterlassung dieser Praxis geklagt wurde, jetzt nochmal klargestellt (Az.12O161/01). Die Firmen dürfen laut Gericht keine polizeilichen Forderungen geltend machen.


    LEy'

    Wer bezahlt die Anfahrt eines Abschleppwagens, wenn der Autohalter noch vor dessen Ankunft aus dem Parkverbot fährt ?


    Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied: Die Polizei muss zahlen, wenn sie nicht unmittelbar nach Eintreffen des Falschparkers versucht, den Abschleppdienst abzubestellen, oder den Rückruf-Versuch nicht nachweisen kann.


    Az.5K98/00562


    LEy'

    Zitat

    Original von Xorzist
    Jetzt fehlt nur noch der kleine Aufkleber auf der Heckklappe:"Bitte nicht in den Abgasstrahl treten"


    *lol* der war gut
    wo kann ich das teil bestellen :Cobra:


    LEy'

    • dass eine beifahrende Ehefrau einen Schadenersatzanspruch gegen ihren Ehemann und dessen Haftpflichtversicherung hat, wenn sie aufgrund eines von ihrem Gatten verschuldeten Verkehrsunfalles verletzt wird ?


    • dass die Verkehrsopferhilfe in Hamburg zahlt, wenn Sie durch ein flüchtiges, nicht zu ermittelndes Kraftfahrzeug einen Körperschaden erleiden ?


    • dass Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall, auch wenn sie nicht vollkaskoversichert sind, wenigstens den Glasschaden (Scheiben, Scheinwerfer usw.) von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen ?


    • dass es sich schmerzensgelderhöhend auswirken kann, wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung eines Schmerzensgeldes schuldhaft hinauszögert ?


    • dass es Nutzungsausfall auch für Fahrräder gibt ?


    • dass der Staat bis zu 100% haftet, wenn ein Polizei- oder Feuerwehrfahrzeug, zwar mit Blaulicht, aber nicht mit Martinshorn bei "rot" in eine Kreuzung einfährt und mit einem berechtigt bei "grün" einfahrenden Fahrzeug kollidiert ?


    • dass der Halter eines falsch geparkten Fahrzeuges mithaftet wenn das Falschparken - z.B. wegen einer Sichtbehinderung - ursächlich für eine Vorfahrtverletzung wird ?


    • dass Sie auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Reparaturkosten ersetzt bekommen, wenn diese laut Gutachten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen und Sie die Reparatur durch Rechnungsvorlage nachweisen ?


    • dass Sie einen Anspruch auf einen Neuwagen haben, wenn Ihr Fahrzeug eine Laufleistung von weniger als 1000 km aufweist und nicht älter als einen Monat ist ?


    Quelle


    LEy'

    ich wäre dafür, dass die Streifen auf der Strasse vielleicht irgendwie elektronisch angezeigt werden..diese weissen dinger kann man zb. im Regen sooo schlecht sehen und wehe da ist noch nebel oder so...dann wäre eine andere farbe oder halt mit lämpchen, wie aufm flugplatz doch besser ?! das wird bestimmt teuer...aber es wird doch bestimmt noch ne andere möglihckeit geben ?! diese gelben bei den baustellen sind ja auch super :)


    LEy'

    Hiho,
    musste vor einigen Tagen mit Schrecken feststellen, dass wohl einige Autoversicherer die Haftung für Schäden bei Beifahrern ausschliesst.


    Darauf gebracht hatte mich ein befreundeter Versicherungskaufmann, da in den Bedinungen von vielen Versicherungen folgendes steht:


    B Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    §10 Umfang der Versicherung
    ...
    (2) Mitversicherte Personen sind:
    a) Halter
    b) Eigentümer
    c) Fahrer
    d) Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten,
    e) - entfällt -
    f) Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
    g) - entfällt -
    3) entfällt
    ....


    Wenn wir uns das nun angucken, können wir keinen Beifahrer finden, dessen mitfahren beschränkt ist (wie bei d)...
    wenn wir uns nun eine Versicherungsbedingunng eines anderen Versicherers angucken, fällt einem auf, dass diese immer gleich aufgebaut sind..und an den Stellen wo oben "entfällt" angegeben ist, folgendes steht:


    e) Omnibusschaffner, soweit sie ihm Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum VN oder Halter tätig sind
    ...
    g) berechtigte Insassen eines Personenkraftwagens (TV Nr.5 Abs.2) oder Camping-Fahrzeugs, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.


    Ist das nicht krass ?!


    Versicherungen, die solche Bedinungen nutzen sind u.a.:


    " Vereinte
    " Astel
    " Hamburg-Mannheimer (und angehörige)
    " VHV
    " AXA
    " Karlsruher
    " Optimer
    " Gerlin
    " Feuersozität
    " Continentale
    " Volkswohlburger
    " Deutscher Ring
    " Quelle
    u.a.


    LEy'

    yo, BK find ich auch besser, weil es irgendwie besser schmeckt...danach hat man so und so nen schlechtes gewissen, dass man für die schöne kohle nur nen vergnügen von ein paar minuten hatte...aber man macht ja immerwieder den fehler..irgendwie eine sucht.


    Das mit der Frische ist bei beiden eher mittelmässig, die haben zwar ihre kärtchen an den burgern in der "frischhalte-box" stehen...aber die werden ja immerwieder ausgetauscht und so denkt man, dass die frisch sind :D


    Bei McDoof haben die ja nun keine Chance gehabt, einen nicht frischen Burger zu präsentieren, da ja mit der BUGOF-Aktion die Dinger bei jeder Bestellung rausgingen, das war net schlecht.


    Die Coupons bei McDoof find ich dabei immer goil...grad wieder einen im briefkasten gehabt, wo man halt bei nem menü nen bisl kohle spart...


    LEy'

    aach, nicht viel gemacht...nen bisl gechillt dann am rechner geschraubt und die strassen unsicher gemacht :D nun isn bilsl tv gucken angesagt, achja vorher war noch F1 angesagt..


    LEy'

    na, dann kann ich mir ja die Teile ohne Sorgen kaufen und einbauen. Dass dumme nur, dass der TÜV auch wieder ne Menge moos haben will für diesen doofen schein *grr*


    LEy'