Beiträge von Micra-Pilot

    *heul* Ich bin am Freitag gleich dreimal geblitzt worden. Ein Rotblitzer in Tübingen, einer Geschwindigkeit auf der B10 (ja, den kenn ich, den kennt jeder) und dann noch innerorts in Spaichingen zu fix gewesen. *heul* Das kostet teuer.

    Zitat

    Original von Flare
    Tuffifee war ja nur ne Idee - den Titel gibts (noch) nicht :D


    Doch. Irgendeiner hat den Titel. Sein Avatar ist so ein Baby, das total tuffig guckt.... Aber wer war das?

    Unter dem Thread Vereinsrecht hab ich mal angefangen, das reinzuhängen, was ich hab. Aber es sind noch etwa 80 Seiten. ;) Kannst also auch einfach Fragen dazu stellen und ich antworte dir dann. Oder du mailst mich an.


    rockymami@aol.com


    Wir können uns auch mal treffen, aber was du unter früh verstehst, ist bei mir schon spät. ;) Ich steh morgens um fünf auf und bin dementsprechend müde am Abend. Also gegen halb zehn kannste mich vergessen. :D

    Das wäre mal was. Wer hat denn die alle "verbrochen"? Oder war das ein Gemeinschaftsprojekt quer durch diesen Thread? :D Ich finde die Titel aber witzig.


    Allen voran Goldlöckchen und Tuffifee. Dann war noch irgendwas mit Barbie so genial. ;) :D

    @Psycho2


    Denk mal nach! Du bist stolz drauf, dass du schon mit 16 Jahren angefangen hast? Spinnst du ein bissel?


    Was hättest du gemacht, wenn an der Hausecke ein Kind gestanden hätte? Das hättest du jetzt auf dem Gewissen.


    Was wäre gewesen, wenn du beim Abflug in den Wald deinen Kumpel getötet oder schwer verletzt hättest? Du hättest ihn auf dem Gewissen.


    Was wäre gewesen, wenn der "alte Sack" - der übrigens korrekt gefahren ist - bei deinem Anschieben verletzt oder getötet worden wäre? Du hättest ihn auf dem Gewissen!


    Von dem beträchtlichen materiellen Schaden, den sicherlich deine Eltern gezahlt haben, mal ganz zu schweigen. Kannst du dir vorstellen, was deine Eltern jedesmal durchmachen, wenn du wieder ein Auto zerlegt hast. Die haben ja bestimmt jedes Mal Todesangst, wenn du auf die Piste gehst.


    Denk mal nach! Und fahre erst, wenn du auch geistig die Reife zum Autofahren hast!


    Ich hab selber schon Autos zerledert oder bin unvernünftig gefahren, aber man lernt doch dazu. :wand:

    Das Vereinsrecht ist geregelt


    - in den §§ 21 - 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches
    Diese Vorschriften enthalten Bestimmungen über Rechtsfähigkeit, Verfassung (Vorstand, Mitgliederversammlung, MItgliederrechte) und andere Satzungsangelegenheiten, Haftung, Auflösung, Liquidation und Eintragung in das Vereinsregister


    - im Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
    Das Vereinsgesetz stellt die verfassungsmäßigen Grenzen der Vereinsfreiheit das (Verbot von Vereinen, Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine) und Sondervorschriften für Auslänger- sowie ausländische Vereine


    - Im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
    Das Versammlungsgesetz gestaltet das Versammlungsrecht des Artikels 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit) näher aus.


    Der Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter Zusammenschluß einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen.


    Eine körperschaftliche Organisation liegt vor, wenn die sich zusammenschließenden Einzelpersonen künftig als eine Einheit auftreten wollen, die einen Gesamtnamen führt, durch einen Vorstand vertreten wird und die hren Willen grundsätzlich durch Beschlußfassung ihrer Angehörigen nach Stimmenmehrheit äußert. Weiter gehört zum Wesen des Vereins, dass ein Wechsel im Mitgliederbestand stattfinden kann.


    Um einer solchen körperschaftlich organisierten Personenvereinigung die sichere Erreichung ihres selbst gesteckten Zieles zu gewährleisten, war es notwendig, ihr die Möglichkeit zu geben, einen eigenen Vermögensbereich zu erhalten, der sowohl der Verfügung der einzelnen Mitglieder als auch dem Zugriff der Gläubiger entzogen ist. Die Personenvereinigung musste also rechtlich in die Lage versetzt werden, eine Eigenschaft zu erlangen, die sie als selbständige Persönlichkeit - wie den einzelnen Menschen - im Rechtsleben ausweist, und das ist die Rechtsfähigkeit. Da sich die Formung der Personenvereinigung zu einer rechtsfähgigen, selbständigen Person mit Hilfe einer vom Gesetz geschaffenen, also einer juristischen Konstruktion, vollzieht, wird sie als juristische Person - im Gegensatz zum Menschen als einer natürlichen Person - bezeichnet..


    Nach der Stellung im Rechtsleben wird unterschieden der rechtfähige Verein und der nicht rechtsfähige Verein. Vom rechtsfähigen (im Vereisregister eingetragenen) Verein unterscheidet sich der nicht eingetragene Verein vor allem durch die fehlende Rechtsfähigkeit (=eigene Rechtspersönlichkeit).


    Rechtsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Aus der Rechtsfähigkeit leitet sich für den eingetragenen Verein das Recht auf einen eigenen Namen ab.


    Als Verein mit eigener Rechtsfähigkeit nimmt der rechtsfähige Verein selbständig und unter seinem Namen am Rechtsleben teil. Er kann unter seinem Vereinsnamen Verträge schließen, Forderungen erlangen, Ansprüche schulden (für die regelmäßig auch nur das Vereinsvermögen haftet), Eigentum an Sachen, insbesondere auch an Grundstücken erwerben, als Erbe eingesetzt werden sowie vor Gericht Rechte klageweise geltend machen und verklagt werden.


    Die Rechtsstellung des nicht rechtsfähigen vereins ist heute dem rechtsfähigen Verein weitgehend angeglichen.


    Die Verfassung sowohl des rechtsfähigen Vereins als auch des nicht eingetragenen Vereins wird durch seine Satzung und die gesetzlichen Vorschriften des Vereinsrechts geregelt.


    Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit des bisher nicht rechtsfähigen Vereins ist ein entsprechender Beschluß der Mitgliederversammlung erforderlich. In die Satzung muß die Bestimmung aufgenommen werden, "daß der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll". Der Beschluß kann lauten:



    Der Verein soll nunmehr Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das vereinsregister erlangen. § 1 der Satzung (Name und Sitz des Vereins) erhält daher folgenden weiteren Absatz: (3) Der Verein soll in das Vereinsergister eingetragen werden.


    Mit der Eintragung im Vereinsregiste wandelt sich der bisher nicht rechtsfähige Verein in den eingetragenen verein um und bildet mit dem bisher nicht eingetragenen Verein eine einheit. Auf den rechtsfähigen Verein, der den bisherigen Verein fortsetzt, sind daher ohne weiteres alle Rechte und Verbindlichkeiten des "alten" Vereins übergegangen.



    Wann ist die Eintragung in das Vereinsregister anzustreben?


    Rechtslich besteht - wie angeführt - zwischen dem eingetragenen Verein und dem nicht eingetragenen Verein heute kein großer Unterschied mehr. Vor allem kann die Satzung des nicht rechtsfähigen Vereins so gestaltet werden, dass auch für ihn nahezu alle Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Vereinsrecht gelten. es ergeben sich jedoch für den nicht rechtsfähigen Verein folgende wesentliche Unterschiede zum rechtsfähigen Verein:


    - Keine eigene Rechtspersönlichkeit


    - Er kann als Personenvereinigung unter seinem Namen nicht klagen (die Klage durch alle Vereinsmitglieder stößt auf praktische Schwierigkeiten)


    - Vorstandsmitglieder oder sonst für den Verein handelnde Personen haften aus jedem Rechtsgeschäft, das für den Verein einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, persönlich


    - Organe des Vereins (ua. Vorstand) können ihre Vertretungsbefugnis und die Rechtsverhältnisse des Vereins nicht durch Vorlage eines Auszugs aus dem Vereinsregister nachweisen. Dadurch können dem Verein im Rechtsverkehr (z.B. bei Errichtung eines Bankkontos) Schwierigkeiten erwachsen


    - Da die Satzung nicht vom Registergericht geprüft wird, können unzulässige Bestimmungen Eingang in die Satzung finden oder andere Satzungsfehler (Auslassungen, Widersprüche etc.) entstehen, die zu Unklarheiten, Streitigkeiten oder allgemein zu Schwierigkeiten für den Verein führen.


    Die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister wird ein Verein vor allem dann erstreben, wenn für ihn die aus der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person zukommenden Vorteile eine Bedeutung erlangen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Grundstücken oder bei der Notwendigkeit der Prozeßführung der Fall. Ebenso sollte der Verein zum Schutze seiner Organe, insbesondere der Vorstandsmitglieder, die Rechtsfähigkeit erwerben, wenn die Vereinstätigkeit und die für den Verein zu schließenden Geschäfte ein solches Ausmaß annehmen, dass die persönliche Haftung des Handelnden für die Organe des Vereins zu einer unerwünschten, insbesondere unüberschaubaren Gefährdung werden kann. Allgemein wird der Verein außerdem die Rechtsfähigkeit anstreben, wenn sich für ihn die Notwendigkeit ergibt, seine Rechtsverhältnisse und die Vertretungsbefugnis seiner Organe im Rechtsverkehr zuverlässig auszuweisen.

    Meinen ersten Micra K10 hab ich mit einem 8fachen Überschlag in die ewigen Jagdgründe gebracht.... :( Mir kamen auf einer stinknormalen Bundestraße drei Autos entgegen (Rennen gefahren) und ich hab mit meinen 5 Wochen Führerscheinerfahrung das Steuer verrissen und hab mich dann auf der Wiese wiedergefunden. Passiert ist mir, außer einem Schock nix. Die Rennfahrer haben mir dann meinen zweiten Micra K10 (mit Faltdach) finanziert, im Gegenzug hab ich sie nicht angezeigt. Heute würde ich das zwar nicht mehr machen, aber so kam ich zu einem neuen Auto. ;)


    Mein Motorrad (eine gedrosselte Enduro) hab ich mit 19 Jahren (schuldig) zerlegt. Bei Rot über eine Ampel und volle Lotte in ein korrekt fahrendes Auto. Abflug übers Auto und in die Büsche. Führerschein war ich los.... und nach zwei Monaten bin ich auch wieder aus dem Krankenhaus gekommen. Motorradführerschein hab ich nicht mehr gemacht. Hab Schiß davor.


    Sonst ist mir mal ne Laterne in meinen K10 gesprungen und ein Zaun in den Maxima von meinem Papa (da war ich 18 ). Seit dem nicht mehr viel, außer mal ne Hauswand gestreift... Zu zackig ums Eck. Achso, meine Alus hab ich auch schon geschrammt, weil ich zu knapp um die Kurve bin.... Naja, aber ich kann trotzdem Autofahren. :D Das meiste war mit unter 20. ;)


    Yentl oder Yukon wäre was ;)



    Ocean's Eleven