So sieht das Dekra
Zitat
Eine gesetzliche Regelung, die eine derartige Änderung am Fahrzeug erlaubt oder verbietet, ist z.Zt. nicht vorhanden. Die Technischen Überwachungsvereine haben in einem Ausschuß diese Frage bereits aufgegriffen und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die Türgriffe entfernt werden können. Es muß jedoch eine Sicherung vorhanden sein, daß die Türen bei der
Fern - Betätigung nicht aufspringen können (ähnlich der Motorhaubenverriegelung).
Durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Begutachtung der Änderung nach §§ 19.2/21 StVZO durchzuführen.