ABE für Sonnen- Blendstreifen?!

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  • Mich beschäftigt die Frage, ob man für einen nachträglich angebrachten/aufgeklebten Sonnen- Blendstreifen eine ABE o.Ä. benötigt.


    Ich habe vor, mir so einen Blendstreifen aus England (also ohne ABE) zu bestellen. Nur möchte ich keine Probleme mit dem TÜV bekommen.


    Wäre prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.



    Dankeschön
    :wink:

    Einmal editiert, zuletzt von Donnergott ()

  • Man braucht dafür in Deutschland aufjedenfall ne ABE.


    Ich hatte mal ne rote Scheibentönung aus Amerika ohne ABE, ich musste ne Strafe zahlen und die Tönung entfernen.

  • Tönung und Blendestreifen sind zwei verschiedene Sachen.


    Bei Blendstreifen (z.B. Foliatec) liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei, keine ABE. In dieser Bescheinigung steht drin wie der Blendstreifen angebracht sein darf.


    Einfachste und sicherste Variante bei Blendstreifen ohne Papiere:
    - Vorher zum TÜV gehen und nachfragen wie er angebaut werden darf (wie breit, wieviel Scheibenfläche darf bedeckt sein etc., da gibt es genaue Vorschriften)
    - Streifen bestellen und nach den TÜV Auflagen anbauen
    - wieder zum TÜV und den Streifen in den Schein eintragen lassen
    - auf der sicheren Seite sein


    :)