Letztens gab es bei mir einen lustigen Vorfall. Vor unserem haus ist eine "Fußgängerzone" mit dem Zusatzschild Liferverkehr frei. Nun stand also jemand der Umziehen wollte, ein älterer Herr da und wollte einladen das Ordnugsamt stellte sich direkt neben ihn. Die Frau stieg aus und erklärte er darf dort nicht stehen, Lieferverkehr ist ausschließlich gewerblich. Und so wörtlich "dann müssen Sie ihre Möbel eben 50 Meter weiter tragen zum Auto. Wobei er das Auto dann mitten auf der Straße abstellen müsste.
Naja Duskussion hin oder herm, mir war es soweit egal, ich würde Einspruch einlegen, denn es gibt ja Zusätze der StvO die besagen, dass Liferverkehr nicht nur gewerblich ist sondern z.B. auch ein Umzug oder ein riesen fernseher, den ich nach Hause bringen muss. So hab ich das zumindest in der Fahrschule gelernt, stimmt das? Gibts das irgendwo schrifftlich?
Naja nun zur eigentlichen Sache, ein andere Passant kam vorbei und meinte zum Ordnungsamt, wieso stehen sie denn hier? Wen beliefern Sie denn? Uns mit Strafzetteln? Klang so ganz "lustig", aber so doof ist es ja garnicht, darf das Ordnungsamnt im Parkverbot stehen? bzw. mit einem Kfz in die Fußgängerzone fahren?
Denn früher haben sie das Auto immer abgestellt und sind dann gelaufen...
Naja also hat ein Ordnungsamt solche Sonderrechte?