Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 7.623 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Zitat

    Nach meinem Dafürhalten ist zu klären, ob die Verletzung bei diesem Unfall auch ohne die Vorschädigung aufgetreten wäre, sprich inwieweit die alte Verletzung wirklich ausgeheilt war.


    ...ich hätte es gerade andersherum festgemacht: Wäre die Verletzung auch eingetreten, wenn es keinen erneuten Wegeunfall gegeben hätte?


    Petra galt ja als arbeitsfähig, was nicht zwangsläufig gesund/geheilt bedeuten muss. Ein Arzt schreibt einen ja nicht krank, sondern arbeitsunfähig. Nun ist durch ein zusätzliches Ereignis erneute Arbeitsunfähigkeit eingetreten, die vollständige "Gesundung" sehe ich nicht als Erforderlich an.


    Anders wäre es z.B. bei bei einer nicht ausgeheilten Grippe, wenn der AN aus falsch verstandenem Pflichtbewusstsein heraus "zu früh" wieder die Arbeit aufnimmt und sich dann unter normalen arbeitsbedingungen eine Lungenentzündung oder Herzmuskelentzündung einfängt.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition