Hallo zusammen,
angenommen Petra/Peter kündigt nach einer Betriebszugehörigkeit von über 10 Jahren.
wie lange hat sie/er Kündigungsfrist?
a) 4 Wochen gem. §622.1 ??
oder
b) kann durch §622.6 auch dann §622.2 satz 4 in einer Form gelten??
und es wären dann 4 Monate??
Ich bin der Meinung mal gelernt zu haben, dass die Frist für den Arbeitnehmer immer 4 Wochen seien.
Danke für eure Antworten.
Gruß Hansi