Dachspoiler

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 3.164 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von thelastsheep.

  • Hallo liebe Gemeinde !!


    Ich habe mit von einem Unfall X Trail den Dachspoiler abgebaut und auf meinen T 30 montiert.


    Jetzt meine Frage:


    brauch ich für das Brett ne ABE ??


    Und muss das eingetragen werden ???


    Danke für euer Mühen


    lg der Abschlepper vom dienst

  • Auf jeden Fall! bei dem Freundlichen gibt´s die bestimmt als Ausdruck wenn es der Originale von Nissan ist!


    Eintragung benötigst du in der Regel keine - wenn eine ABE drauf ist sonst ja!
    Der Originale hat eine ABE.

  • Ich denke, es sieht im Allgemeinen so aus:


    Handelt es sich 100% um den originalen Spoiler, der ab Werk verbaut wird, dann gibt es zwei Möglichkeiten.


    Möglichkeit 1:
    Der Spoiler ist in den COC-Papieren vermerkt. Die COC Papiere sind nicht zu verwechseln mit den "normalen" Fahrezeugpapieren (Brief und Zulassungsbescheinigung Teil I) und liegen leider oft nur dem Händler vor und der gibt diese oft nicht an den Kunden weiter. Sollte er aber, da dort auch alle zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen drinn stehen und nicht wie in den Fahrzeugpapieren nur die kleinste zulässige Größe.
    Wenn der Spoiler in den COC Papieren vermerkt ist, ist alles in Ordnung. Lackieren, montieren und fertig.


    Möglichkeit 2:
    Der Spoiler ist nicht in den COC-Papieren vermerkt.
    Dann sieht es schlecht aus. Da der werkseitig verbaute Spoiler ggf. offiziell nicht zum Nachrüsten vorgesehen ist, gibt es auch keine extra ABE oderder ein Gutachten zum eintragen.
    Hier ginge nur eine Abnahme nach §21.


    Ob es für den IXi den Spoiler als Nachrüstteil von NISSAN gibt, weiß ich nicht.
    Wenn ja, dann müsste ABE bzw. Teilegutachten da sein. Und dann wäre es auch wieder problemlos.

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

    3 Mal editiert, zuletzt von dietmar_pf05 ()

  • Hatte den Spaß bei mir mit den Trittbrettern, dort hatte der Freundliche dann einen ABE Ausdruck direkt von Nissan... denkst du das es da einen Unterschied gibt?


    Für die Abnahme benötigt er ja auch ein Festigkeits bzw. Teilegutachten, oder?

  • Unterschied ?


    Wenn ABE oder Teilegutachten da ist, ist alles klar.
    mit ABE dranschrauben und gut
    mit TG ab zum Eintragen nach 19 StVZO


    Wenn in COC-Papieren eingetragen - dann dranschrauben und gut

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

    Einmal editiert, zuletzt von dietmar_pf05 ()