wird voraussichtlich ab August 2002 in Kraft treten:
In Zukunft wird ein Geschädigter bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis die Mehrwertsteuer nur noch dann erhalten, wenn diese nachweislich auch angefallen ist. Wer selbst repariert und dafür Teile kauft, wird deshalb die Mehrwertsteuer nur noch für die gekauften Teile erhalten.
Heißt wenn die gegnerische Versicherung mit dem Geschädigten abrechnet und nicht mit der Werkstatt, hat dieser vorher mehr Geld bekommen als jetzt, da vorher die MwSt auch für den Werkstattlohn bezahlt wurde (der oft höher als die Teile sind).
Was haltet ihr davon?