2.Schadenrechtsänderungsgesetz

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.210 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Larsi_Sunny.

  • wird voraussichtlich ab August 2002 in Kraft treten:


    In Zukunft wird ein Geschädigter bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis die Mehrwertsteuer nur noch dann erhalten, wenn diese nachweislich auch angefallen ist. Wer selbst repariert und dafür Teile kauft, wird deshalb die Mehrwertsteuer nur noch für die gekauften Teile erhalten.
    Heißt wenn die gegnerische Versicherung mit dem Geschädigten abrechnet und nicht mit der Werkstatt, hat dieser vorher mehr Geld bekommen als jetzt, da vorher die MwSt auch für den Werkstattlohn bezahlt wurde (der oft höher als die Teile sind).
    Was haltet ihr davon?

  • Also mir is jatz vor neer woche einer aufgefahren. Aber zum glück kenn ich einige leute mit werkstatt und darum wäre mir das gesetz auch jetzt schon egal. Wir rechnen das über die Werkstatt ab und somit wird alles gezahlt, obwohl ichs selbst richte.
    Man kann da bestimmt was machen, wenn man ne Stamm-werkstatt hat. Die können ja das dan abrechnen.

  • Das finde ich ne gute Sache. Da kann man als Versicherung ne Menge Geld sparen, weil die meisten Geschädigten laut Gutachten abrechnen und dann entweder selbst oder gar ni reparieren lassen.


    Für den "normalen" Geschädigten hat das ja keinen Einfluß, da dieser ja sowieso in der Werkstatt reparieren lässt.


    Doch für die schwarzen Schaafe, die nur abzocken wollen, ist das natürlich ni so gut.