Hallo liebe Nissan-Gemeinde!
Bin neu hier und bräuchte mal eure Hilfe (Vorstellung reiche ich bei Gelegenheit noch nach )
Fasse mich mal ganz ganz kurz, weil die Vollgeschichte glaube die Regeln bricht:
Welche Rechte habe ich, wenn die Neuwagengarantie in Kraft tritt? Hat man ein Recht auf einen Leihwagen oder ist das reine Kulanz des Autohauses?
Bin beruflich auf das Auto angewiesen, wenn das jetzt aber sagen wir 4 Wochen in der Werkstatt steht, und ich keinen Ersatz habe, kann man dann auf einen Verdienstausgleich/Preisminderung vom Hersteller hoffen?