Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 2.117 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von B11-Gott.

  • Hallo,


    hatte bei meinem Händler nachgefragt ob sich der Preis einer Gasanlage rechnet. Daraufhin meinte er, dass ich bei bei Einbau einer Gasanlage im Schadensfall keine Garantieansprüche mehr habe. Was meint ihr dazu? Bitte keine Spekukationen wie z. B ich meine gelesen/gehört zu haben usw.


    Gruß
    Alfredo

  • Was willst du jetzt hören, dass der Händler dich davon abhalten möchte umzurüsten? Jeder fremde Eingriff in den Orginalzustand, verfällt die Garantie, sei es durch Tuning oder umrüsten einer Gasanlage. Kannst du auch schön in deinem Kaufvertrag oder den AGB nachlesen. Wer übernimmt denn heute noch Kosten für den Pfusch anderer, deshalb erkundige dich beim Gasümrüster zwecks Garantie.Falls du jetzt auf genaue Passagen Wert legst, ruf bei Nissan an oder selbst mal Papiere anschauen.

  • Fireball


    Vielleicht war meine Frage etwas unglücklich formuliert: Ich wollte nur wissen wie sich Nissan verhält, wenn ein Schaden bei eingebauter Gasanlage eintritt.
    Brauchst nicht mehr zu antworten, denn auf deine "Oberlehrerhaften Kommentare" kann ich verzichten :clown:

  • Zitat

    Original von Alfredo
    Fireball


    Vielleicht war meine Frage etwas unglücklich formuliert: Ich wollte nur wissen wie sich Nissan verhält, wenn ein Schaden bei eingebauter Gasanlage eintritt.
    Brauchst nicht mehr zu antworten, denn auf deine "Oberlehrerhaften Kommentare" kann ich verzichten :clown:


    Wie soll Nissan sich verhalten?


    Es ist ein offenes Geheimnis - und hier in zahlreichen Threads nachzulesen - dass Nissanmotor + Gas = Feind ist.


    Lass einfach die Finger davon.


    Gruß!