Spurverbreiterung

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 8.040 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von German-Redneck.

  • So, dank eurer nachfrage hab ich mich nochmal versucht in das Thema aktuell zu lesen und siehe da, es ist mal wieder anders als gedacht!

  • So, dank eurer nachfrage hab ich mich nochmal versucht in das Thema aktuell zu lesen und siehe da, es ist mal wieder anders als gedacht!
    Als ich meine Reifen eintragen ließ war die aussage es wird nach EU Regel geprüft da bald die stvzo überarbeitet würde und es somit sowieso so sei!
    Aktuell stvzo stand März 2015 alles wie immer, Radabdeckung im Bereich der Hauptlauffläche. Nicht wie bei EU der gesamte Reifen.
    Hab es auch so verstanden, der Prüfer hat nicht die freie Wahl nach welcher regel er grad mal prüfen will.
    Sondern wenn die Forderungen egal welcher Regel eingehalten sind, hat er es als gut zu bewerten.


    https://www.tyresystem.de/Reifen/Information/Radabdeckungen

  • Oft unterlegen sie vorne links und hinten rechts. Oder anderstrum um voll zu verschränken.


    Hm, das ist dann natürlich Mist, denn dann hat sich das ja erledigt mit dem "nur die Lauffläche ist abzudecken". Denn spätestems bei voller Verschränkung müsste der Teil des Reifens, der noch übersteht, dann an die Kante kommen.
    Nur, wie sind die anderen Fahrzeuge dann mit Spurplatten durchgekommen, bei denen die Lauffläche, aber nicht der gesamte Reifen, abgedeckt ist? Oder habe ich einen Denkfehler?

  • Also, ich habe schon an mehreren Fahrzeugen die Spur verbreitert. So dass nur die Lauffläche verdeckt war.


    Es wurde noch bei keinem Fahrzeug das Einfedern oder die Verschränkung geprüft. Lediglich eine Optische


    Inaugenscheinnahme, Gutachten und die Nummern verglichen, das war es.


    Gruß

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Gebe ich euch Rehct. Habe auch die 30mm Spurplatten von Hofmann dran und in Verbindung mit den ET0 Stahlradfelgen hat der Tüv rumgemeckert, weil die Kotflügelverbreiterungen fehlen. Hab mich mit Ihm auch rumgestritten, aber die Abdeckung bezieht sich nicht mehr auf die Lauffläche sondern aufs ganze Rad.
    Denke das ist Auslegungsgeschichte, weil im §36a StVZO steht "hinreichende Abdeckung"...

    [lexicon]D40[/lexicon] KingCab 2006, OME Fahrwerk +40mm, Bodylift +80mm, 285/70R17 auf Toyota Stahlrad, 265/70R17 auf Dotz Luxor, mit 60mm Adapterringen von Hofmann, African Outback mit LED Beleuchtung, Laderaumwanne, 3to [lexicon]AHK[/lexicon], 2x60 Ah AGM Batterien und viel Rost.

  • Denke das ist Auslegungsgeschichte, weil im §36a StVZO steht "hinreichende Abdeckung"...


    "§ 36 (2), [lexicon]ABS[/lexicon]. 2 StVZO definiert: Als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.
    Da die Räder eine ausreichende Abdeckung über der Lauffläche, welche zu 75% aus dem Hauptprofil besteht, benötigen, und keine weitere Vorgaben gemacht werden, sehe ich - als juristischer Laie - die Abdeckung als Hinreichend.
    Anderenfalls musste sich ja begründen lassen, wo genau die Abdeckung unzureichend wäre. Denn nur weil der Prüfer es als nicht hinreichend sieht, muss es nicht automatisch unzureichend - nach der Definition von §36 - sein.
    Und wenn laut Quelle von Tyresystems die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG positiv entschieden werden kann, dann dürfte es man mit der Abdeckung der Lauffläche hinkommen.

  • Hallo,
    was mich gerade etwas irritiert;
    bei meinem V6 aus 2015 steht in den Papieren unter max. Achslast VA 1530kg und HA 1717kg !!?
    Somit sollte ich also die bereits montierten 30/30mm Platten von H&R (bis 900kg/Rad) eingetragen bekommen...
    Habe die original Aluräder vom V6 drauf.


    Optik ist mir eigentlich etwas zu arg, sieht bisschen prollig aus, aber jetzt sind sie drauf.
    VA werde ich max 20/20mm drauf machen. Selbst wenn man 30/30 eingetragen bekäme.


    Wieso unterscheiden sich die Radlasten beim V6 so??
    (Meiner ist n ReImport aus Ungarn)


    Grüße
    Olaf


    P.S.
    War gerade 2 Wochen in USA.
    Wenn man ständig zwischen F150, F250, F350 8o , Chevy Silverado usw. rumfährt kommt einem zuhause das "Navaralein" sooo schmächtig vor.... :tongue:
    Der große US-Bruder vom Navara, der Nissan Titan ist der Hammer!! :D

  • Edit: War auch zu irritiert und habe ebenfalls die 2. Seite übersehen :O


    Bernhard

  • Hallo Leute habe mich mal mit dem Thema beschäftigt und bei EBay Spurplatten für den Navara V6 aus "Alu" gefunden!
    Werde düse einfach mal bestellen und dann werde ich sehen und berichten was im Gutachten steht!


    Hab mal die Beschreibung kopiert:
    Wir verkaufen hier 1 Satz (4 Scheiben) Spurverbreiterungen für den Nissan Pickup [lexicon]D40[/lexicon] !

    Die Spurverbreiterungen sind für alle unten aufgeführten Fahrzeuge passend. Bei Verwendung der Spurverbreiterung mit der genannten Serien Rad-Reifen-Kombination sind in den meisten Fällen keine zusätzliche Kotflügelverbreiterungen oder Karosseriearbeiten erforderlich. Weicht die verwendete Rad-Reifen-Kombination von der Serie ab, sind die Auflagen des Teilegutachtens zu beachten. Die Spurverbreiterung beträgt 60mm pro Achse.


    Lieferumfang :

    • 4 Spurverbreiterungen aus Aluminium

    • 2 Stk. Vorderachse (30mm / Scheibe) 60mm pro Achse

    • 2 Stk. Hinterachse (30mm / Scheibe) 60mm pro Achse

    • 24 Kegelbundmuttern M 12 x 1,25

    • TÜV Teilegutachten

    • Montageanleitung

    Fahrzeugdaten :

    • Handelsname : Nissan Navara

    • Fahrzeugtyp : D 40 oder D401

    • EWG-BE-Nr. : L 617 oder e9*2007/46*0018*...

    • Baujahr : 2005-

    • Passend für folgende Reifengrößen beim Nissan D 40 :

    • Felge 7x16 mit Bereifung 235/70R16

    • Felge 7x16 mit Bereifung 255/70R16

    • Felge 7x16 mit Bereifung 265/70R16

    • Felge 7x17 mit Bereifung 235/70R17

    • Felge 7x17 mit Bereifung 245/70R17

    • Felge 7x17 mit Bereifung 255/65R17

    • Felge 7x17 mit Bereifung 255/70R17

    • Felge 7x17 mit Bereifung 265/70R17

    • Felge 7x18 mit Bereifung 255/60R18

    • Felge 7,5x18 mit Bereifung 255/60R18

    Nur passend für Fahrzeuge mit Aluminiumfelgen !

      Angaben zur Spurverbreiterung :

    • Scheibe : 30mm dick (Verbreiterung 60mm pro Achse)

    • Oberfläche : Aluminiumscheibe ohne Oberflächenbehandlung

    • Lochkreis : 6x114,3 mm

    • Außendurchmesser : 162 mm

    • Innendurchmesser : 66 mm