Zusatz Leuchten.

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.850 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von SePtOn.

  • Aha,


    tja das ist es wohl oder ?


    Also er schaltet sein Abblendlicht an, und die "Tagfahrlichter" bleiben auch an ?


    Und sind diese auch an, wenn er keine Beleuchtung eingeschaltet ist ??? (Standlicht, Abblendlicht)


    Welche Lampen sind das ? Evtl. Marke,Typ usw.

  • Zitat

    Original von Radarrider
    Was das bedeutet liegt wohl jeweils im einzelnen Ermessen, denn ab wann ist die Sicht "erheblich" behindert?

    Glaub mir auch das ist gesetzlich geregelt und ich glaube da tritt auch die 50m Regel in Kraft. Also unter 50 Meter Sicht.


    Gruß


    Evil.2000 :)

    Zitat von Albert Einstein

    Versuche nicht, ein erfolgreicher, sondern ein wertvoller Mensch zu werden.

  • Zitat

    Original von WaserS
    Also ein Kumpel von mir, hat an seinem E36Cabrio :D :spring: Tagfahrlichter montiert. Dazu muss er aber eine ABG oder so ähnlich (nicht ABE) mitrumführen :Cobra:.
    Schaltet er sein Standlicht ein, passiert garnichts. Sobald er auf Abblendlicht wechselt, gehen die Lampen auch mit an und dementsprechend wieder aus ;).


    Also die sind eindeutig vorschriftswiedrig montiert!!


    :(Rainer


  • das mit den 50m für nebler ist veraltet. Das gilt nur noch für die Nebelschlussleuchte ;)


    Untzer Recht&Gesetz hatten wir das Thema vor kurzem auch erst.