Zusatz Leuchten.

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  • Hi,


    ich suche so Leuchten, nennen wir sie mal Tagfahrlicht oder so.
    welche ich neben den Nummernschild reinmontieren kann.


    sind kleine runde Leuchten (normal klar, blau usw.)


    Diese will ich dann mit dem Standlicht und dem Abblendlicht schalten.


    Meine Frage, wenn ich mir solche Fahrlichter oder so ähnlich zulege, und dranmontiere, was sagt der TüV ???


    Sind die Zugelassen oder Eintragungspflichtig?


    Gibt es Maße, wie hoch sie von Boden sein dürfen ?


    Und wie heißt die Bezeichnung oder der Korrekte Name von den Dingern ?
    Weil sie auch dunkler sein müssen als Nebeldings.


    Ps: Das Thema gab es zwar wurde aber sehr verfremdet, so das man daraus keinen Nutzen erzielt.

  • Die StVZO (hier zum Online lesen) besagt, daß maximal 3 paar Scheinwerfen an einem KFZ gleichzeitig eingeschaltet sein dürfen. Leider steht gar nichts über Tagfahrlicht drin. :(


    Gruß


    Evil.2000 :)

    Zitat von Albert Einstein

    Versuche nicht, ein erfolgreicher, sondern ein wertvoller Mensch zu werden.

  • Tja, jetzt weiß ich warum ich Nissan fahre und hier im Board bin. :tongue:


    Hier wird einem echt versucht zu helfen !!! :Bier:


    Ich frage einfach bei Hella nach, die Vertreiben die Dinger, deswegen müssen sie es evtl. auch wissen.

  • Also was du wahrscheinlich suchst, nennt sich Tagfahrlicht.
    Die Leuchten sind mit Lampen mit einer Leistung von 3- 5 Watt ausgerüstet. Sie dienen nur zum gesehen-werden!!


    Elektrisch funktioniert das so. Für die Leuchten hast du keinen Schalter... nur ein Relais. Die Leuchten gehen an, wenn du die Zündung einschaltest und wieder aus, wenn du das Standlicht einschaltest!!


    ;)Rainer

  • Aha, der Rainer.


    Also, die nö.


    Ich dachte an so Lichter die mit dem Standlicht bzw. Abblendlicht eingeschaltet werden dürfen.


    Nicht Nebellampen, weil die dürfen ja nicht aus Spaß eingeschaltet werden.

  • Uiuiui :D


    Also nur mit Standlicht fahren ist in .de verboten. Mach ich aber auch, man wird besser gesehen aber trotzdem nicht mit nem Moped verwechselt.


    Ansonsten darf man bei schlechter Witterung/ Sicht auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Nix dazu. Keine Nebler, keine Zusatzscheinwerfer.


    Licht aus Spaß anmachen ist im strukturierten Deutschland verboten... Is so. *schulterzuck*

  • Weil manche PKW type haben sowas wie eine Zusatzleuchte unter den Abblendlichtern, z.b. BMW, Mercedes (Sport oder Limos).


    Deswegen, solle keine Fahrlichter oder so sein, nur so eine Art wie Zusatzleuchten ???


    Shit, und die sollen nicht erlaubt sein ???


    Tja, glück für Daimler und Co.


    Ps: Nichts gegen Euch aber wozu gibt es den Scheiss dann ?
    Hier darf mann ja gar nix.

  • Also eine Möglichkeit gibts da schon!! Ich weiß allerdings nicht, was euer TÜV dazusagt.
    Du schließt zwei Leuchten (Leuchtmittel max. 5 Watt) parallel zum Standlicht. Das würde sich dann Positionslicht nennen. Hast du sicher schon mal an nem LKW gesehen. Der Abstand zur Fahrzeugaußenseite darf aber maximal 15 cm sein.


    ;)Rainer

  • Sorry Rainer,


    aber ich weiß nicht ob das was ist ???
    Weil wenn ich die reinbaue war nachher alles umsonst,
    ich wunder mich nur bei den anderen Wagen die sowas haben ???

  • Zitat

    Original von Döner Man
    Weil manche PKW type haben sowas wie eine Zusatzleuchte unter den Abblendlichtern, z.b. BMW, Mercedes (Sport oder Limos).


    Bist du dir sicher, das das nicht besagte Taglichter sind???


    ?(Rainer

  • Ich weiß nur wenn ich auf der Bahn bin, dann haben die unten wo die Nebellampen sind eine Art Zusatzlechte an, die aber nicht so grell ist wie der Nebeler.

  • Leuchten die eigenständig oder gemeinsam mit anderen Beleuchtungen???


    ?(Rainer

  • Mit dem Abblendlicht zusammen, machst das Abblendlicht an, schalten sich diese auch mit an. Ist die Beleuchtung aus, sind sie es auch.

  • Zitat

    Original von Döner Man
    Mit dem Abblendlicht zusammen, machst das Abblendlicht an, schalten sich diese auch mit an. Ist die Beleuchtung aus, sind sie es auch.


    Also ich bin jetzt schon ne Weile KFZ- Elektriker!! Aber die von dir beschriebene Beleuchtung ist mir noch nie untergekommen.


    So wie du das beschreibst, kann die unmöglich den Segen des TÜV haben!!


    :(Rainer

  • Für Abblendlicht gibt es keine Regelung, die besagt, dass es nur bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschalten werden darf. Der ADAC empfiehlt sogar, die ganze Zeit mit Abbelndlicht rum zu gurken.


    Was das Standlicht angeht, so ist es verboten, damit rumzufahren ( heisst ja auch standlicht -> stand -> ich stehe - > und fahre nicht )



    back to topic:


    sobald das Standlicht oder Abblendlicht wieder mit ins spiel kommt, handelt es sich um Nebelscheinwerfer. Nebler dürfen nämlich nur in Verbindung mit Standlicht angehn ;)

  • Also ein Kumpel von mir, hat an seinem E36Cabrio :D :spring: Tagfahrlichter montiert. Dazu muss er aber eine ABG oder so ähnlich (nicht ABE) mitrumführen :Cobra:.
    Schaltet er sein Standlicht ein, passiert garnichts. Sobald er auf Abblendlicht wechselt, gehen die Lampen auch mit an und dementsprechend wieder aus ;).



  • Zitat STVZO:


    § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten





    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können....




    Zitat STVO:


    §17 Beleuchtung


    ...
    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
    ...
    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
    ...


    Was das bedeutet liegt wohl jeweils im einzelnen Ermessen, denn ab wann ist die Sicht "erheblich" behindert?