Schwarze Rückleuchten und mehr

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Yaimeen.

    • Offizieller Beitrag

    Hi ein Freifahrtschein ist das natürlich nicht...


    1. gilt diese ABE nur für Rückleuchten der Firma Muschwitz GmbH und Co


    2. gilt diese ABE nur für Rückleuchten dieser Firma mit dem ECE bzw. EG Prüfzeichen...


    Diese ABE liegt zu jeder Rückleuchte bei die du kaufst von dieser Firma, dieser Zettel ist nur eine Kopie, wenn man z.b. gebrauchte Rückleuchten gekauft hat wo diese ABE gefehlt hat


    Mfg Scrippler

  • @ Scrippler


    Schon klar, soll aber funktionieren, wenn man z.B. die Rückleuchten mit diesem komischen Lack schwarz einfärbt.
    Hier der Text dazu:


    Ja, so bin ich. Als kleines "Danke" an Sie als Besucher können Sie sich hier ein kostenloses Gutachten für getönte Rückleuchten ausdrucken. Da soll es unter anderem ja auch so Sprays geben mit denen man das prima selber machen kann, wenn man zu geizig für neue, ab Werk getönte Rückleuchten ist, oder wenn es die für das eigene Auto nicht gibt. Dieses allgemeingültige Gutachten wird einigen bekannt sein, kursiert es doch schon seit Jahren in der Szene, allerdings selten in einer so guten Qualität wie Sie es hier vorfinden. Rechtlicher Hinweis: Natürlich ist der Einsatz im Bereich der STVO nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, besonders nach einem Unfall. Aber: Das Gutachten soll schon so manche Grün-Weiße Ordnungsbeamte oder TÜV-Prüfer beruhigt haben. Bedenken Sie, dass extrem selbstgetönte Rückleuchten eine Gefahr im Straßenverkehr sind! Die Leuchten an meinem Honda haben ein vom TÜV zugel. Einzelgutachten nach erfolgter Lichtmessung (sauteuer). Bitte haben Sie einen Moment Geduld beim Laden des Gutachtens, es wird als Bilddatei im eigenen Fenster dargestellt, am Ende befindet sich ein Link zum Ausdrucken. Durch Aufruf und Druck des Gutachtens bestätigen Sie, den rechtlichen Hinweis und die damit eventuell verbundenen Folgen gelesen zu haben. Ich bin für Ihren Einsatz des Gutachtens rechtlich nicht zu belangen!

    Greets
    Yaimeen

    Wer googlen kann, ist klar im Vorteil...