wann war die reportage??
MfG PADDI
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wann war die reportage??
MfG PADDI
vor drei monaten oder so da haben welche nen alten POLO tiefer als 6cm gelegt und wollten TÜV dann haben die grünen und der TÜV erklärt das dann bei einer boden well der bock aufsitz und in der leitplanke hängt.
meiner hat noch so ca.6-7cm und noch keiner hat was gesagt.
cu rale
Moin,
also es Nummernschild muss soweit ich das weiss mind. 20 cm hoch sitzen sprich Biodenfreiheit haben. Habe da schon erfahrung als alter Nummernschildruntersetzer......
Das mit der restl. Bodengfreiheit is da so ne Sache, bei uns z.b. wird nix eingetragen bzw. bekommt Tüv was weniger als 8 cm Freiheit hat und auch wegen des Versicherungsschutzes würde ich mich da nicht auf irgendwelche Spielchen einlassen. Stelle Dir vor Du setzt in ner Kurve auf ner Bodenwelle auf, fliegst raus und fährst 2 Leute übern haufen. Im Extremfall kommt ein Gutachter und wenn der dann bestätigt das es nicht passiert wäre wenn der Wagen nicht so tief gewesen wäre dann haste ein Problem.......
Greetz......Tim
Um das Thema langsam mal abzuschließen hab ich hier mal nen Auszug für euch!
ZitatAlles anzeigenWorauf beruft sich der TÜV?
Der TÜV sowie die sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesverkehrsministeriums sehen das „vdTÜV Merkblatt 751“ als allgemeinverbindlich an. Hier wird im Anhang II, Absatz 5.1.9 darauf hingewiesen, dass die Bodenfreiheit „entsprechend gross sein sollte um ein Hinderniss, welches eine Breite von 800mm und eine Höhe von 110mm (unsere bekannten 11cm!!!) hat, mittig berührungslos zu überfahren“.
Und wer genau liest findet hier den Knackpunkt ebenfalls sehr schnell: SOLLTE!!!
Somit ist also auch das Merkblatt 751 keine Vorschrift, sondern lediglich eine Empfehlung.
Fazit
Nach unserem derzeitigen Wissensstand gibt es keine Vorschrift, die eine Bodenfreiheit von 11 cm vorschreibt. Jegliche Aktionen der Polizei scheint also aus einem Missverständnis entstanden zu sein.
Selbstverständlich ist es nicht undenkbar, dass es irgendwo in dieser rechtlichen Grauzone eine Lücke gibt, die 11cm Bodenfreiheit vorschreibt. Da aber das ausschlaggebende Schriftwerk für solche Fälle die StVZO ist, scheint uns dies sehr unwahrscheinlich, zumal ein TÜV Mitarbeiter des TÜV Rheinland eine entsprechende Vorschrift sofort verneinte, ein weiterer nach Einarbeitung in die entsprechenden Schriften ebenfalls seine ursprüngliche Meinung änderte.
Ergänzung
Was auf jeden Fall eingehalten werden muss, unabhängig von der Tieferlegung, sind die Mindesthöhen der Scheinwerfer, Nummernschilder, etc.