Schlimm genug, wenn man nach einem netten Konzertbesuch feststellt, dass das Auto abgeschleppt wurde. Der nächste Schock kommt spätestens, wenn man bei der Abschleppfirma erfährt, dass der PKW nur gegen sofortige Barzahlung - oft zwischen 100 und 200 Euro - herausgegeben wird. Dies ist gängige Praxis, aber rechtswidrig. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren, in dem auf Unterlassung dieser Praxis geklagt wurde, jetzt nochmal klargestellt (Az.12O161/01). Die Firmen dürfen laut Gericht keine polizeilichen Forderungen geltend machen.
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