Abschleppfirmen müssen Fahrzeug herausgeben

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.211 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.

  • Schlimm genug, wenn man nach einem netten Konzertbesuch feststellt, dass das Auto abgeschleppt wurde. Der nächste Schock kommt spätestens, wenn man bei der Abschleppfirma erfährt, dass der PKW nur gegen sofortige Barzahlung - oft zwischen 100 und 200 Euro - herausgegeben wird. Dies ist gängige Praxis, aber rechtswidrig. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren, in dem auf Unterlassung dieser Praxis geklagt wurde, jetzt nochmal klargestellt (Az.12O161/01). Die Firmen dürfen laut Gericht keine polizeilichen Forderungen geltend machen.


    LEy'

  • Trotzdem mußt du das Abschleppen bezahlen!!

  • Seht ihr !


    Darum Parke ich auch immer dort wo ich auch Parken darf !
    Weil ich habe keine lust das mein auto auf einmal weg ist !
    Ich würde dan voll denn Terror machen !
    Und ich würde niemals 200 euro oder so für´s abschleppen bezahlen !

    Ich hab jetzt mal von meinen alten Nissan´s und auch von meinem neuen Bilder Hochgeladen in meine Galerie . Wenn ihr fragen habt stehe ich euch gern zur Verfügung !

  • Ich kann aber leider nicht überall parken!!!

  • Wenn man einen Zettel hinterlässt (z.B. hinter der Windschutzscheibe), womöglich mit Handynummer, unter der man zu erreichen ist darf man auch nicht abgeschleppt werden. Auf dem Zettel soll stehen, wie man erreichbar ist und, dass man das ´Fahrzeug sofort wegstellen kann/will! Allerdings reicht ein Anruf aus und man hat nur 5 Minuten Zeit um sein Auto wegzustellen. Das gilt aber nur, wenn eine sofortige Beseitigung seitens des Fahrers zu erwarten ist. Steht auf dem Zettel bin mal kurz im Solarium oder so, bringt das natürlich nix ;)

  • Das Urteil kenn ich auch aber das ist trotzdem keinen 100%ige Sache!!!

  • Ist ja auch ziemlich eingeschränkt ("Wenn eine schnelle Beseitigung der Behinderung durch den Fahrer zu erwarten ist..."), ist also nicht festgelegt! So Sachen sehen in der Praxis immer ganz anders aus!!
    Seid ihr schonmal abgeschleppt worden?

  • Das ist ja auch nicht die lösung !
    Denn di epolitessen haben nicht die gesetzliche pflicht anzurufen !

    Ich hab jetzt mal von meinen alten Nissan´s und auch von meinem neuen Bilder Hochgeladen in meine Galerie . Wenn ihr fragen habt stehe ich euch gern zur Verfügung !

  • Habe ein Urteil dazu gefunden!
    Ein Verkehrsteilnehmer wandte sich gegen die Heranziehung zu Abschleppkosten. Er parkte seinen Pkw am 25.01.1999 vor einer Bordsteinabsenkung, an der ein Fußweg einmündet. Ein Bediensteter der Stadt Hamburg veranlasste das Abschleppen des Fahrzeugs durch ein privates Unternehmen. Gegen den darauf ergangenen Kostenbescheid wurde nach erfolglosem Vorverfahren Klage erhoben, mit der der Fahrer geltend macht, er habe dort nur weniger als 10 Minuten geparkt. Nachweisbar sei es zu keiner Behinderung gekommen. Der Fußweg werde angesichts der vorhandenen sehr gut ausgebauten Geh- und Radwege nur außerordentlich selten genutzt und sei nicht einmal mehr in dem aktuellen Straßenplan eingezeichnet. Im Übrigen habe er auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs einen etwa 10 x 10 cm großen Zettel mit der Aufschrift "Bei Störung bitte anrufen, komme sofort" und der Rufnummer seines Mobiltelefons ausgelegt. Auf eine telefonische Nachricht hin hätte er sein Fahrzeug in weniger als einer halben Minute entfernt. Das Verwaltungsgericht hat deswegen den Kostenbescheid aufgehoben, weil es das Abschleppen ohne vorherige Benachrichtigung als unverhältnismäßig ansah. Das Oberverwaltungsgericht hob das Urteil wieder auf.


    Natürlich hat die Behörde keine Nachforschungs- oder Wartepflicht! Aber wenn man schon falsch parkt und das Auto wirklich schnell beseitigen könnte, kann man ja wenigstens so einen Zettel hinlegen!


    Greetz ;)